Event · 3. Mai 2027
Vertragspraxis bei öffentlichen Auftragsvergaben
Von der Ausschreibung bis zum Vertrag: Rechtssicher gestalten
- Hybrid
- ab € 690
Eckdaten
- Datum
- Mo, 3. Mai 2027
- Uhrzeit
- 09:00–17:00 Uhr
- Ort
- ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien
- Teilnahme
- Hybrid
- Preis
- ab € 690Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.
Anmeldung und Details bei ARS Akademie (öffnet in neuem Tab).
Überblick

Darum lohnt sich die Teilnahme
- Vergabeverfahren enden nicht mit dem Zuschlag – erst im Vertrag zeigt sich, ob Regelungen rechtssicher und praxistauglich gestaltet wurden.
- Wer Schnittstellen zwischen Vergabe- und Zivilrecht versteht, kann Risiken früh erkennen und spätere Konflikte vermeiden.
Kursüberblick
Die Vertragsgestaltung spielt bei öffentlichen Auftragsvergaben eine zentrale Rolle – hier greifen Vergaberecht und Zivilrecht unmittelbar ineinander. Entscheidungen im Vergabeverfahren wirken sich direkt auf Inhalt, Zustandekommen und spätere Durchsetzbarkeit des Vertrags aus.
Zentrale Bedeutung kommt dabei den Grundsätzen des Vergaberechts zu. Neben Transparenz und Gleichbehandlung rückt insbesondere der Grundsatz der Nachhaltigkeit zunehmend in den Fokus. Öffentliche Auftraggeber*innen sind angehalten, ökologische, soziale und innovative Aspekte bereits in der Planung, Ausschreibung und Vertragsgestaltung systematisch zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Festlegung von technischen Spezifikationen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie vertraglichen Ausführungsbedingungen. Nachhaltigkeitsanforderungen müssen dabei sachlich gerechtfertigt, mit dem Auftragsgegenstand verbunden und für den Markt nachvollziehbar ausgestaltet sein. Die rechtssichere Zuschlagserteilung, die klare Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Wahl des passenden Vergabeverfahrens bleiben zentrale Voraussetzungen für die Wirksamkeit des späteren Vertrags. Fehler in diesen Phasen können zu Anfechtungen, Schadenersatzansprüchen oder im Extremfall zur Unwirksamkeit des Vertrags führen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der vergaberechtskonformen Vertragsgestaltung: Vertragsbedingungen müssen bereits in den Ausschreibungsunterlagen transparent, eindeutig und diskriminierungsfrei festgelegt werden. Nachträgliche Vertragsänderungen sind nur eingeschränkt zulässig und bergen erhebliche rechtliche Risiken.
Wer diese Zusammenhänge versteht, kann Vergabeverfahren rechtssicher gestalten, Nachhaltigkeitsziele wirksam integrieren und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Verträge abschließen.
Kursinhalte
Vergaberecht vs. Zivilrecht – Symbiose in der Praxis
Das Bundesvergabegesetz (BVergG) regelt Verfahren, nicht Vertragsinhalte
Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bildet die Grundlage des Leistungsvertrags
Zivilrechtliche Restriktionen begrenzen die Ausschreibungsfreiheit
Ausschreibung und Zivilrecht verzahnt
Ausschreibung als Einladung zur Angebotsstellung – Bindungswirkung nach ABGB
Leistungsbeschreibung erfüllt vergabe- und zivilrechtliche Mindeststandards
Anfechtbarkeit zivilrechtlich rechtswidriger Ausschreibungsfestlegungen
Zuschlagserteilung und Leistungsvertrag
Form des Vertragsabschlusses nach Zuschlagserteilung
Praxisberichte zu Vertragsinhalten aus öffentlichen Aufträgen
Wahl des Vergabeverfahrens beeinflusst die Vertragsgestaltung
Rahmenvereinbarung, Rahmenvertrag und Dienstleistungskonzession
Rahmenvereinbarung regelt wiederkehrende Beschaffungen nach BVergG
Rahmenvertrag bindet Parteien zivilrechtlich über längere Laufzeiten
Dienstleistungskonzession und Wettbewerb als Sonderformen der Vergabe
Zuschlag und Nichtigkeit – Verfahrensfehler vermeiden
Verfahrensfehler führen zur Nichtigerklärung des Zuschlags
Besondere Rücktrittsrechte nach BVergG und ABGB
Haftungsrisiken bei fehlerhafter Zuschlagserteilung
Gestaltung des Leistungsvertrags in der Praxis
Öffentliche Auftraggeber haben eine beschränkte Gestaltungsfreiheit im Vertrag
Kalkulierbarkeit kommerzieller Vorgaben für Bieter sicherstellen
Sittenwidrigkeit vertraglicher Festlegungen nach § 879 ABGB vermeiden
AGB-Kontrolle bei öffentlichen Aufträgen
Regelungen zum Zahlungsverzug nach Zahlungsverzugsgesetz (ZVG)
Nachträgliche Vertragsänderungen rechtssicher umsetzen
Änderungsvorbehalte in Ausschreibungsunterlagen wirksam formulieren
Optionen und deren Ausübung sowie Vertragsverlängerungen
„Wesentliche" und „unwesentliche" Vertragsänderungen nach § 365 BVergG
Auftragnehmerwechsel und Unternehmensumstrukturierung im laufenden Vertrag
Rechtsschutz- und Schadenersatzkonzept des BVergG
Rechtsschutz gegen Auftraggeberentscheidungen vor Vergabekontrollbehörden
Nichtigerklärung von Verträgen als äußerstes Rechtsschutzinstrument
Feststellung des Vergaberechtsverstoßes als Voraussetzung für Schadenersatz
Zivilrechtliche Ansprüche bei Wettbewerbsverstößen gegen Mitbewerber
Vergaberechtlicher Rechtschutz gegen unzulässige Vergaben ohne Bekanntmachung (insbesondere Direktvergaben)
Zivilrechtliche Ansprüche bei Vergabeverstößen von Auftraggebern
Wichtige Informationen
Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa/
Für wen?
- Öffentliche Auftraggeber und vergebende Stellen
- Alle Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen als Bieter teilnehmen
- Leiter / Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, Ingenieurbüros und Interessenvertretungen
- Architekten, Ingenieurkonsulenten
- RA, RAA, Rechtsberater
Anrechenbarkeit
Speaker

Mag. Alexandra Terzaki
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RA Dr. Sebastian Feuchtmüller
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RA Dr. Wolfgang Berger
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RA Mag. Sophie-Anna Reiter-Werzin
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Preise und Pakete
Online
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€ 690
Vor Ort
Präsenz
€ 690
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