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Event · 15. November 2027

Vertragspraxis bei öffentlichen Auftragsvergaben

Von der Ausschreibung bis zum Vertrag: Rechtssicher gestalten

  • Hybrid
  • ab € 690
Logo von ARS Akademie

Anbieter ARS Akademie · ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien und online

Eckdaten

Datum
Mo, 15. November 2027
Uhrzeit
09:00–17:00 Uhr
Ort
ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien
Teilnahme
Hybrid
Preis
ab € 690Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.
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Anmeldung und Details bei ARS Akademie (öffnet in neuem Tab).

Überblick

Darum lohnt sich die Teilnahme

  • Vergabeverfahren enden nicht mit dem Zuschlag – erst im Vertrag zeigt sich, ob Regelungen rechtssicher und praxistauglich gestaltet wurden.
  • Wer Schnittstellen zwischen Vergabe- und Zivilrecht versteht, kann Risiken früh erkennen und spätere Konflikte vermeiden.

Kursüberblick

Die Vertragsgestaltung spielt bei öffentlichen Auftragsvergaben eine zentrale Rolle – hier greifen Vergaberecht und Zivilrecht unmittelbar ineinander. Entscheidungen im Vergabeverfahren wirken sich direkt auf Inhalt, Zustandekommen und spätere Durchsetzbarkeit des Vertrags aus.
Zentrale Bedeutung kommt dabei den Grundsätzen des Vergaberechts zu. Neben Transparenz und Gleichbehandlung rückt insbesondere der Grundsatz der Nachhaltigkeit zunehmend in den Fokus. Öffentliche Auftraggeber*innen sind angehalten, ökologische, soziale und innovative Aspekte bereits in der Planung, Ausschreibung und Vertragsgestaltung systematisch zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Festlegung von technischen Spezifikationen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie vertraglichen Ausführungsbedingungen. Nachhaltigkeitsanforderungen müssen dabei sachlich gerechtfertigt, mit dem Auftragsgegenstand verbunden und für den Markt nachvollziehbar ausgestaltet sein. Die rechtssichere Zuschlagserteilung, die klare Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Wahl des passenden Vergabeverfahrens bleiben zentrale Voraussetzungen für die Wirksamkeit des späteren Vertrags. Fehler in diesen Phasen können zu Anfechtungen, Schadenersatzansprüchen oder im Extremfall zur Unwirksamkeit des Vertrags führen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der vergaberechtskonformen Vertragsgestaltung: Vertragsbedingungen müssen bereits in den Ausschreibungsunterlagen transparent, eindeutig und diskriminierungsfrei festgelegt werden. Nachträgliche Vertragsänderungen sind nur eingeschränkt zulässig und bergen erhebliche rechtliche Risiken.
Wer diese Zusammenhänge versteht, kann Vergabeverfahren rechtssicher gestalten, Nachhaltigkeitsziele wirksam integrieren und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Verträge abschließen.

Kursinhalte

Vergaberecht vs. Zivilrecht – Symbiose in der Praxis

  • Das Bundesvergabegesetz (BVergG) regelt Verfahren, nicht Vertragsinhalte

  • Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bildet die Grundlage des Leistungsvertrags

  • Zivilrechtliche Restriktionen begrenzen die Ausschreibungsfreiheit

Ausschreibung und Zivilrecht verzahnt

  • Ausschreibung als Einladung zur Angebotsstellung – Bindungswirkung nach ABGB

  • Leistungsbeschreibung erfüllt vergabe- und zivilrechtliche Mindeststandards

  • Anfechtbarkeit zivilrechtlich rechtswidriger Ausschreibungsfestlegungen

Zuschlagserteilung und Leistungsvertrag

  • Form des Vertragsabschlusses nach Zuschlagserteilung

  • Praxisberichte zu Vertragsinhalten aus öffentlichen Aufträgen

  • Wahl des Vergabeverfahrens beeinflusst die Vertragsgestaltung

Rahmenvereinbarung, Rahmenvertrag und Dienstleistungskonzession

  • Rahmenvereinbarung regelt wiederkehrende Beschaffungen nach BVergG

  • Rahmenvertrag bindet Parteien zivilrechtlich über längere Laufzeiten

  • Dienstleistungskonzession und Wettbewerb als Sonderformen der Vergabe

Zuschlag und Nichtigkeit – Verfahrensfehler vermeiden

  • Verfahrensfehler führen zur Nichtigerklärung des Zuschlags

  • Besondere Rücktrittsrechte nach BVergG und ABGB

  • Haftungsrisiken bei fehlerhafter Zuschlagserteilung

Gestaltung des Leistungsvertrags in der Praxis

  • Öffentliche Auftraggeber haben eine beschränkte Gestaltungsfreiheit im Vertrag

  • Kalkulierbarkeit kommerzieller Vorgaben für Bieter sicherstellen

  • Sittenwidrigkeit vertraglicher Festlegungen nach § 879 ABGB vermeiden

  • AGB-Kontrolle bei öffentlichen Aufträgen

  • Regelungen zum Zahlungsverzug nach Zahlungsverzugsgesetz (ZVG)

Nachträgliche Vertragsänderungen rechtssicher umsetzen

  • Änderungsvorbehalte in Ausschreibungsunterlagen wirksam formulieren

  • Optionen und deren Ausübung sowie Vertragsverlängerungen

  • „Wesentliche" und „unwesentliche" Vertragsänderungen nach § 365 BVergG

  • Auftragnehmerwechsel und Unternehmensumstrukturierung im laufenden Vertrag

Rechtsschutz- und Schadenersatzkonzept des BVergG

  • Rechtsschutz gegen Auftraggeberentscheidungen vor Vergabekontrollbehörden

  • Nichtigerklärung von Verträgen als äußerstes Rechtsschutzinstrument

  • Feststellung des Vergaberechtsverstoßes als Voraussetzung für Schadenersatz

  • Zivilrechtliche Ansprüche bei Wettbewerbsverstößen gegen Mitbewerber

  • Vergaberechtlicher Rechtschutz gegen unzulässige Vergaben ohne Bekanntmachung (insbesondere Direktvergaben)

  • Zivilrechtliche Ansprüche bei Vergabeverstößen von Auftraggebern

Wichtige Informationen

Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa/

Für wen?

  • Öffentliche Auftraggeber und vergebende Stellen
  • Alle Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen als Bieter teilnehmen
  • Leiter / Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, Ingenieurbüros und Interessenvertretungen
  • Architekten, Ingenieurkonsulenten
  • RA, RAA, Rechtsberater

Anrechenbarkeit

approbationsfähig: Rechtsanwaltsanwärter*innen

Speaker

Preise und Pakete

  • Online

    Online

    € 690

  • Vor Ort

    Präsenz

    € 690

Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.

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