Event · 19. Mai 2027
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Konsumentengeschäft (B2C)
AGB im B2C: Anwendungsbereiche des Konsumentenschutzgesetzes
- Vor Ort
- ab € 510
Eckdaten
- Datum
- Mi, 19. Mai 2027
- Uhrzeit
- 09:00–13:00 Uhr
- Ort
- Seminarort wird noch bekannt gegeben.
- Teilnahme
- Vor Ort
- Preis
- ab € 510Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.
Anmeldung und Details bei ARS Akademie (öffnet in neuem Tab).
Überblick

Darum lohnt sich die Teilnahme
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind im B2C-Bereich essenziell für eine einheitliche Vertragsabwicklung.
- Speziell bei Geschäften mit Verbraucher*innen gelten strenge Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes.
- Eine rechtssichere, gut gestaltete AGB-Version ist daher unerlässlich, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Kursüberblick
Im Business-to-Consumer-Bereich (B2C) spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eine zentrale Rolle, um einheitliche Vertragsstrukturen zu schaffen und wiederkehrende Geschäftsprozesse effizient zu gestalten. Bei Verträgen mit Verbraucher*innen müssen AGB jedoch besonderen Anforderungen gerecht werden, da der Konsumentenschutz hier höchste Priorität hat.
Ein wesentliches Element der AGB-Gestaltung B2C ist die Transparenz. Nach § 6 Abs. 3 KSchG müssen alle Vertragsbedingungen klar und verständlich formuliert sein. Unklare oder unverständliche Klauseln sind unzulässig und unwirksam. Auch zahlreche andere rechtliche Vorgaben sind zu beachten.
Machen Sie sich im Kurs mit den rechtlichen Vorgaben für AGB im B2C-Bereich vertraut. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre AGB zulässig gestalten, regelmäßig überprüfen und an die aktuellen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes sowie der neuesten Rechtsprechung anpassen. Oder als Vertreter von Vertragspartnern von AGB-Verwendern unwirksame Klauseln erkennen.
Kursinhalte
Grundlagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB / Vertragsformblätter & Verbrauchervertrag („B2C”)
Unzulässige Vertragsbestandteile nach § 6 Abs 1 KSchG (Konsmentenschutz-Gesetz)
Unzulässige Vertragsbestandteile nach § 6 Abs 2 KSchG
Gröbliche Benachteiligung – § 879 Abs 3 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
Überraschende Klauseln – § 864a AGBG
Transparenzgebot – § 6 Abs 3 KSchG
Aktuelle Judiktur und Themen
Vertragsänderung durch Erklärungsfiktion (allgemein bei Banken, EVU, Telekommunikationsunternehmen)
Judikaturwende zu § 879 Abs 3 ABGB betreffend Bearbeitungsgebühren
Laufzeitunabhängige Kreditkosten
Für wen?
- Rechtsanwälte | Notare
- Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
- Unternehmensjuristen
- Geschäftsführer, Vertriebsmitarbeiter
- Mitarbeiter von Verbraucherschutzorganisationen
Speaker:in

Stefan Langer
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Preise und Pakete
Vor Ort
Präsenz
€ 510
