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Event · 19. Mai 2027

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Konsumentengeschäft (B2C)

AGB im B2C: Anwendungsbereiche des Konsumentenschutzgesetzes

  • Vor Ort
  • ab € 510
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Anbieter ARS Akademie · Seminarort wird noch bekannt gegeben.

Eckdaten

Datum
Mi, 19. Mai 2027
Uhrzeit
09:00–13:00 Uhr
Ort
Seminarort wird noch bekannt gegeben.
Teilnahme
Vor Ort
Preis
ab € 510Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.
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Überblick

Darum lohnt sich die Teilnahme

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind im B2C-Bereich essenziell für eine einheitliche Vertragsabwicklung.
  • Speziell bei Geschäften mit Verbraucher*innen gelten strenge Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes.
  • Eine rechtssichere, gut gestaltete AGB-Version ist daher unerlässlich, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Kursüberblick

Im Business-to-Consumer-Bereich (B2C) spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eine zentrale Rolle, um einheitliche Vertragsstrukturen zu schaffen und wiederkehrende Geschäftsprozesse effizient zu gestalten. Bei Verträgen mit Verbraucher*innen müssen AGB jedoch besonderen Anforderungen gerecht werden, da der Konsumentenschutz hier höchste Priorität hat.

Ein wesentliches Element der AGB-Gestaltung B2C ist die Transparenz. Nach § 6 Abs. 3 KSchG müssen alle Vertragsbedingungen klar und verständlich formuliert sein. Unklare oder unverständliche Klauseln sind unzulässig und unwirksam. Auch zahlreche andere rechtliche Vorgaben sind zu beachten.
Machen Sie sich im Kurs mit den rechtlichen Vorgaben für AGB im B2C-Bereich vertraut. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre AGB zulässig gestalten, regelmäßig überprüfen und an die aktuellen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes sowie der neuesten Rechtsprechung anpassen. Oder als Vertreter von Vertragspartnern von AGB-Verwendern unwirksame Klauseln erkennen.

Kursinhalte

Grundlagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • AGB / Vertragsformblätter & Verbrauchervertrag („B2C”)

  • Unzulässige Vertragsbestandteile nach § 6 Abs 1 KSchG (Konsmentenschutz-Gesetz)

  • Unzulässige Vertragsbestandteile nach § 6 Abs 2 KSchG

  • Gröbliche Benachteiligung – § 879 Abs 3 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)

  • Überraschende Klauseln – § 864a AGBG

  • Transparenzgebot – § 6 Abs 3 KSchG

Aktuelle Judiktur und Themen

  • Vertragsänderung durch Erklärungsfiktion (allgemein bei Banken, EVU, Telekommunikationsunternehmen)

  • Judikaturwende zu § 879 Abs 3 ABGB betreffend Bearbeitungsgebühren

  • Laufzeitunabhängige Kreditkosten

Für wen?

  • Rechtsanwälte | Notare
  • Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
  • Unternehmensjuristen
  • Geschäftsführer, Vertriebsmitarbeiter
  • Mitarbeiter von Verbraucherschutzorganisationen

Speaker:in

Preise und Pakete

  • Vor Ort

    Präsenz

    € 510

Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.

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