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Event · 13. Mai 2027

Beihilfenrecht in der Praxis

AGVO, De-Minimis, MEOP & Förderprogramme rechtssicher anwenden

  • Vor Ort
  • ab € 610
Logo von ARS Akademie

Anbieter ARS Akademie · ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien

Eckdaten

Datum
Do, 13. Mai 2027
Uhrzeit
09:00–14:00 Uhr
Ort
ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien
Teilnahme
Vor Ort
Preis
ab € 610Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.
Zur Anmeldung beim Anbieter

Anmeldung und Details bei ARS Akademie (öffnet in neuem Tab).

Überblick

Darum lohnt sich die Teilnahme

  • Das EU-Beihilfenrecht setzt enge Grenzen für staatliche Förderungen und Investitionen.
  • Fehlerhafte Beihilfen können zu Rückforderungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Der Kurs zeigt, wie Beihilfen korrekt eingeordnet, AGVO und De-Minimis angewendet und Marktkonformität nachgewiesen werden.

Kursüberblick

Das EU-Beihilfenrecht bestimmt, unter welchen Voraussetzungen staatliche Förderungen und Investitionen zulässig sind. Eine fehlerhafte Einordnung kann dazu führen, dass Beihilfen als rechtswidrig gelten und rückabgewickelt werden müssen. Umso wichtiger ist ein fundiertes Verständnis der zentralen Regelungen und deren praktischer Anwendung. Ausgangspunkt bildet die Frage, wann überhaupt eine beihilferelevante Maßnahme vorliegt. Die Abgrenzung des Beihilfenbegriffs und seiner Tatbestandsmerkmale schafft die Grundlage für jede rechtliche Bewertung.

Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-Minimis-Verordnung stehen zentrale Instrumente zur Verfügung, um Beihilfen rechtssicher zu gestalten. Neue Transparenzpflichten, Schwellenwerte und Kumulierungsregeln zeigen, worauf bei der Umsetzung besonders zu achten ist. Ein wesentlicher Aspekt liegt in der Beurteilung der Marktkonformität staatlicher Maßnahmen. Das Market Economy Operator Principle (MEOP), Pari-passu-Investitionen und beihilferechtliche Bietverfahren verdeutlichen, wie sich öffentliche Investitionen am Marktmaßstab orientieren müssen.

Auch Förderprogramme und strategische Beihilfen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Entwicklungen im Kontext des Green Deals sowie aktuelle Rahmenbedingungen für Forschungsförderung geben Orientierung, wie Förderinstrumente eingesetzt werden können. Ergänzend werden internationale Entwicklungen wie die Foreign Subsidy Regulation (FSR) sowie Melde- und Notifikationsverfahren berücksichtigt, die für grenzüberschreitende Sachverhalte zunehmend relevant werden.

Kursinhalte

Beihilfenrecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

  • Umgang mit dem Beihilferecht

  • Beihilfenbegriff und Tatbestandsmerkmale abgrenzen

  • Folgen einer rechtswidrig gewährten Beihilfe

  • Rolle der Europäischen Kommission

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und De-Minimis

  • Grundlagen der (neuen) Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

  • Neuer Unionsrahmen für staatliche Beihilfen einordnen

  • De-Minimis-Verordnung (EU) 2023/2831

  • Neue Transparenzpflichten

  • Schwellenwerte und Kumulierungsregeln dokumentieren

Marktüblichkeit und Marktkonformität

  • Market Economy Operator Principle (MEOP) anwenden

  • Beihilferechtliches Bietverfahren

  • Pari-passu-Investitionen

  • Nachweis der Marktkonformität durch gutachterliche Bewertung

Förderprogramme und strategische Beihilfen

  • Forschungsförderung (aus erster Hand durch Vertreter der FFG)

  • Do’s & Don’ts bei Förderprogrammen beachten

  • Auswirkungen des Green Deals – Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen

FSR und internationale Beihilfenkontrolle

  • Foreign Subsidy Regulation (FSR) anwenden

  • Meldepflichten und Prüfverfahren einhalten

  • Notifikationsverfahren

  • Exkurs: Kontrolle von Beihilfen durch Drittländer

Wichtige Informationen

Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa/

Für wen?

  • Leiter und Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden
  • Universitäten
  • Leiter und Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
  • Compliance Officer
  • Vorstands- & Aufsichtsratsmitglieder
  • Finanzen | Controlling
  • Beteiligungen | IT | HR | IKS Interne Revision | Interne Kommunikation
  • Risikomanagement
  • Rechtsanwälte / RAA
  • Wirtschaftstreuhänder

Anrechenbarkeit

approbationsfähig: Rechtsanwaltsanwärter*innen

Speaker

Preise und Pakete

  • Vor Ort

    Präsenz

    € 610

Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.

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