Ein eigenes Formular für die Bewerbung um den richterlichen Vorbereitungsdienst gibt es nicht. Die Erklärung, ob du die Aufnahme anstrebst, ist zwingender Inhalt deines Zulassungsantrags und jederzeit schriftlich abänderbar (§ 2 Abs 3 RPG). Erst mit ihr nimmst du während der Gerichtspraxis am Auswahlverfahren teil.
Unsere Einschätzung: Gib die Erklärung im Zweifel ab. Sie kostet dich nichts und du kannst sie jederzeit zurückziehen, umgekehrt holst du eine versäumte Teilnahme kaum mehr nach. Eine Folge solltest du kennen: In Wien bist du damit auf vier Antrittstermine im Jahr festgelegt.
Mit der Erklärung wirst du zur Übernahmewerberin oder zum Übernahmewerber, wie das Ministerium diese Gruppe nennt. Die Bewerbung auf eine konkrete Planstelle kommt erst später, deine Dienstbeurteilungen werden dafür ausführlicher begründet (§ 8 Abs 3 RPG). Ein einheitliches Verfahren gibt es nicht:
| Sprengel | So läuft die Vorauswahl | Merkblattstand |
|---|
| OLG Graz | Drei Verfahren im Jahr, ausgeschrieben im April, August und Dezember, dann Fachtests und Hearing | 19.12.2025 |
| OLG Innsbruck | Mindestens zwei Verfahren im Jahr, Zivil- und Strafurteil an zwei Tagen zu je fünf Stunden | ohne Datumsangabe |
| OLG Linz | Test im vierten Monat, ein Zivilurteil in vier Stunden mit Zugang nur zu RIS, RDB und Kodex | 19.08.2026 |
| OLG Wien | Zulassung nur zu vier Terminen im Jahr, keine veröffentlichte Darstellung des Verfahrens | 17.03.2026 |
OLG Graz
- So läuft die Vorauswahl
- Drei Verfahren im Jahr, ausgeschrieben im April, August und Dezember, dann Fachtests und Hearing
- Merkblattstand
- 19.12.2025
OLG Innsbruck
- So läuft die Vorauswahl
- Mindestens zwei Verfahren im Jahr, Zivil- und Strafurteil an zwei Tagen zu je fünf Stunden
- Merkblattstand
- ohne Datumsangabe
OLG Linz
- So läuft die Vorauswahl
- Test im vierten Monat, ein Zivilurteil in vier Stunden mit Zugang nur zu RIS, RDB und Kodex
- Merkblattstand
- 19.08.2026
OLG Wien
- So läuft die Vorauswahl
- Zulassung nur zu vier Terminen im Jahr, keine veröffentlichte Darstellung des Verfahrens
- Merkblattstand
- 17.03.2026
Wie hoch die Hürde liegt, zeigt das Merkblatt des OLG Innsbruck: Zugelassen wirst du dort nur, wenn deine Dienstbeurteilungen alle zumindest auf „Sehr Gut“ und mindestens zur Hälfte auf „Ausgezeichnet“ lauten. Graz warnt vor einer Falle im Terminplan: Versäumst du einen Abschnitt, scheidest du unabhängig von der Ursache aus.
Verlängerung: warum sie fast nur diese Gruppe betrifft
Für die geeignetsten Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerber wird die Gerichtspraxis nach dem fünften Monat verlängert, so beschreibt es das Justizministerium. Finanziell macht das viel aus, weil dein Beitrag ab dem achten Monat von € 1.817,60 auf € 3.635,20 brutto steigt (§ 17 RPG, Stand Juli 2026).
Die Zahlen zeigen dir, wie eng es zugeht. Zum 27. Mai 2025 standen 362 Rechtspraktikant:innen mit aufrechter Aufnahmeerklärung in der Gerichtspraxis, der Personalplan 2026 weist aber nur 230 Planstellen für Richteramtsanwärter:innen aus. In Wien wurden im Frühjahr 2025 14 Personen vorgeschlagen und vier übernommen. Kündige dein Dienstverhältnis also nicht auf eine bloße Ernennungserwartung hin (2045/AB XXVIII. GP vom 25. Juli 2025).
Klappt die Übernahme, wirst du zur Richteramtsanwärterin oder zum Richteramtsanwärter ernannt. Der Ausbildungsdienst dauert vier Jahre, deine Gerichtspraxis kann das Oberlandesgericht einrechnen (§§ 9 und 15 RStDG), ernannt wirst du nach vier Jahren Rechtspraxis und bestandener Richteramtsprüfung (§ 26 RStDG). Gibst du die Erklärung nie ab, bleibt die Justiz offen, denn es gibt auch den Quereinstieg ins Richteramt.