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Gerichtspraxis · Ratgeber

Gerichtspraxis in Österreich: Zulassung, Ablauf und Ausbildungsbeitrag

Die Gerichtspraxis dauert fünf Monate, auf die Zulassung hast du einen Rechtsanspruch. Antrag beim OLG, Stationen, Geld und Fristen im Überblick.

9 Kapitel18 Min. Lesezeit

Inhalt

Die Gerichtspraxis ist die Ausbildungszeit bei Gericht, die dir fünf Gesetze vorschreiben: für die Rechtsanwaltschaft, das Richteramt, die Staatsanwaltschaft, das Notariat und die Finanzprokuratur. Geregelt ist sie im Rechtspraktikantengesetz (RPG), zuständig sind die vier Oberlandesgerichte, und auf die Zulassung hast du in dem Ausmaß einen Rechtsanspruch, in dem dein Zielberuf sie verlangt (§ 2 Abs 1 RPG).

Seit 1. Juli 2025 dauert sie fünf Monate. Hast du den Antrag bis 30. Juni 2025 gestellt und damals schon alle Voraussetzungen erfüllt, bleibst du bei sieben. Hier findest du alles dazwischen: Anmeldung, Unterlagen, Antrittstermine, Stationen, Geld, Freistellung und das Auswahlverfahren für den richterlichen Vorbereitungsdienst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fünf Monate dauert die Gerichtspraxis. Bei Zulassungsanträgen bis 30. Juni 2025 bleiben es sieben, sofern du damals bereits alle Voraussetzungen erfüllt hast (Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl. I Nr. 25/2025).
  • Auf die Zulassung hast du einen Rechtsanspruch, aber nur in dem Ausmaß, in dem dein Zielberuf sie verlangt. Alles darüber hinaus hängt an den Möglichkeiten des Oberlandesgerichts (§ 2 Abs 1 RPG).
  • Der Ausbildungsbeitrag beträgt € 1.817,60 brutto im Monat. Auf € 3.635,20 steigt er erst ab dem achten Ausbildungsmonat, also nur bei einer Verlängerung (§ 17 Abs 1 RPG, Stand Juli 2026).
  • Den Antrag richtest du an die Präsidentin oder den Präsidenten deines Oberlandesgerichts. Wien, Linz und Innsbruck verlangen ihn spätestens einen Monat vor dem Antritt, dazu € 27 Gebühr nach dem Gebührengesetz (Stand Juli 2026).
  • Urlaub heißt im RPG Freistellung. 25 Arbeitstage stehen für ein volles Ausbildungsjahr zu, für fünf Monate rechnen Linz und Innsbruck daraus elf (§ 13 Abs 1 RPG).
  • Willst du Richter:in oder Staatsanwält:in werden, erkläre das schon im Zulassungsantrag. Erst damit nimmst du während der Gerichtspraxis am Auswahlverfahren teil (§ 2 Abs 3 RPG).

Was ist die Gerichtspraxis und wer braucht sie?

Die Gerichtspraxis ist die Fortsetzung deiner Berufsvorbildung durch Tätigkeit in der Gerichtsbarkeit, vorgeschrieben für Berufe, die sie als Berufs-, Ernennungs- oder Eintragungserfordernis kennen (§ 1 Abs 1 RPG). Im Gesetz heißt du Rechtspraktikantin oder Rechtspraktikant und stehst in einem Ausbildungsverhältnis ohne Dienstverhältnis (§ 2 Abs 4 RPG), kranken-, unfall- und pensionsversichert bist du trotzdem (§ 4 Abs 1 Z 4 ASVG).

Auf die Zulassung hast du einen Rechtsanspruch, genau in dem Ausmaß, in dem dein Zielberuf die Gerichtspraxis verlangt. Für einen längeren Zeitraum zählen nur die budgetären, personellen und räumlichen Möglichkeiten des Oberlandesgerichts (§ 2 Abs 1 RPG). Die Dauer regeln die Berufszugangsgesetze, und alle fünf nennen seit 1. Juli 2025 dieselbe Zahl:

Rechtsanwaltschaft

Was das Gesetz verlangt
Fünf Monate bei Gericht oder Staatsanwaltschaft, Teil der fünf Jahre praktischer Verwendung
Grundlage
§ 2 Abs 2 RAO

Rechtsanwaltsprüfung

Was das Gesetz verlangt
Fünf Monate bei Gericht, Teil der drei Jahre praktischer Verwendung, davon zwei Jahre Kanzlei
Grundlage
§ 2 Abs 1 RAPG

Notariat

Was das Gesetz verlangt
Fünf Monate vor der erstmaligen Eintragung als Notariatskandidat:in
Grundlage
§ 117a Abs 2 NO

Richteramt und Staatsanwaltschaft

Was das Gesetz verlangt
Fünf Monate als Rechtspraktikant:in, Erfordernis für den Vorbereitungsdienst
Grundlage
§ 2 Abs 1 Z 5 RStDG

Finanzprokuratur

Was das Gesetz verlangt
Fünfmonatige rechtsberufliche Tätigkeit bei Gericht oder Staatsanwaltschaft
Grundlage
Anlage 1 Z 1.17 BDG 1979

Für den Einstieg in eine Kanzlei brauchst du sie noch nicht. Zur Eintragung als Rechtsanwaltsanwärter:in genügen die Anzeige an den Ausschuss, eine österreichische oder gleichgestellte Staatsangehörigkeit und dein Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechts (§ 30 Abs 1 RAO). Erst für Prüfungszulassung und Eintragung zählt deine Gerichtszeit als Teil der fünf Jahre praktischer Verwendung, in Unternehmen und Verwaltung meist gar nicht, wie der Überblick über alle Berufswege zeigt.

Fünf Monate statt sieben: die Verkürzung 2025 und ihre Übergangsregel

Seit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025, ausgegeben am 30. Juni 2025) dauert deine Gerichtspraxis fünf statt sieben Monate. Das RPG selbst blieb unangetastet. Die Verkürzung steckt in Anlage 1 Z 1.17 BDG 1979, § 117a Abs 2 NO, § 2 Abs 2 und § 15 Abs 2 RAO, § 2 Abs 1 RAPG und § 2 Abs 1 Z 5 RStDG. Überall wurde dort „sieben“ durch „fünf“ ersetzt.

Zwei Bedingungen müssen für die alte Dauer zusammen erfüllt sein, wortgleich geregelt in allen fünf Gesetzen. Was für dich gilt:

Antrag ab 1. Juli 2025

Dauer der Gerichtspraxis
Fünf Monate
Grundlage
RAO, NO, RStDG, RAPG und BDG 1979 idF BGBl. I Nr. 25/2025

Antrag bis 30. Juni 2025, damals alle Voraussetzungen erfüllt

Dauer der Gerichtspraxis
Sieben Monate, auch bei späteren Unterbrechungen
Grundlage
§ 60 Abs 23 RAO und vier gleichlautende Bestimmungen

Antrag bis 30. Juni 2025, Studium damals noch offen

Dauer der Gerichtspraxis
Fünf Monate, die Übergangsregel greift nicht
Grundlage
Wortlaut der Übergangsbestimmungen

Die zweite Bedingung übersieht man leicht. § 29 Abs 3 RAPG verlangt, dass du „zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Zulassungsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 und § 2 des Rechtspraktikantengesetzes erfüllt“ hast. Ein Antrag vor dem Studienabschluss reicht dafür nicht. Begründet haben die Materialien das mit dem Vertrauensschutz (Erläuterungen zur Regierungsvorlage 69 d.B. XXVIII. GP).

Warum gekürzt wurde, sagen die Materialien offen: Sie sprechen von einer „maßvollen Verkürzung“ zur Budgetsanierung und rechneten mit Einsparungen von 4,220 Millionen Euro für 2026. Neu ist die Zahl nicht, vor 2017 dauerte die Gerichtspraxis schon einmal fünf Monate.

Länger als fünf Monate geht es nur mit einer Verlängerung nach § 2 Abs 1 zweiter Satz RPG, und die liegt im Ermessen des Oberlandesgerichts. Praktisch kommt sie nur in Betracht, wenn du den richterlichen Vorbereitungsdienst anstrebst.

Wie du dich zur Gerichtspraxis anmeldest

Zuständig ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts (§ 27 RPG). Welches der vier Gerichte das ist, richtet sich nach deinem Bundesland, und die Antrittstermine legt jeder Sprengel selbst fest:

OLG Wien

Zuständig für
Burgenland, Niederösterreich, Wien
Antrittstermine
Aufnahmewerber:innen nur 1. März, Juni, September und Dezember, alle anderen jeder Monatserste

OLG Graz

Zuständig für
Kärnten, Steiermark
Antrittstermine
Eintritt am Monatsersten in Jänner, Februar, Mai, Juni, September und Oktober

OLG Linz

Zuständig für
Oberösterreich, Salzburg
Antrittstermine
Ausnahmslos 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember

OLG Innsbruck

Zuständig für
Tirol, Vorarlberg
Antrittstermine
Keine Einschränkung im Merkblatt, Antrag einen Monat vor dem Wunschtermin

Eine gesetzliche Antragsfrist kennt das RPG nicht. Wien, Linz und Innsbruck verlangen deinen Antrag spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn, Graz nennt keine Frist. Wien weist auf Wartezeiten bis zu zwei Monaten hin, weil die Zulassung nach Maßgabe der vorhandenen Ausbildungsplätze erfolgt.

Unsere Empfehlung: Reiche zwei bis drei Monate vor deinem Wunschtermin ein. Die Monatsfrist ist das Minimum der Behörde und taugt nicht als Sicherheitspolster. In Linz und Graz gibt es wenige Antrittstermine im Jahr, und ein fehlendes Zeugnis kostet dich gleich einen ganzen Termin.

Was in den Antrag gehört

Das Gesetz ist knapp: Du legst einen Lebenslauf und zwei Lichtbilder bei, dazu die Erklärung, ob du die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst anstrebst (§ 2 Abs 3 RPG). Die Oberlandesgerichte verlangen in der Praxis mehr:

  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass, Meldebestätigung und e-card.
  • Maturazeugnis, sämtliche Studienzeugnisse, den Bescheid über den akademischen Grad und einen Studienerfolgsnachweis.
  • Lichtbilder je nach Sprengel, in Linz dazu einen handschriftlichen Lebenslauf, der mit einem Lebenslauf für Kanzleibewerbungen wenig zu tun hat.
  • Stehst du in einem Dienstverhältnis: die Bestätigung deines Dienstgebers, dass du die gerichtlichen Dienststunden einhalten kannst (§ 11 Abs 2 RPG).

An Gebühren fallen € 27 an, nämlich € 21 für die Eingabe und € 6 Beilagengebühr nach dem Gebührengesetz (Stand Juli 2026). Der Zahlungsbeleg gehört zum Antrag, die Kontoverbindung unterscheidet sich je Oberlandesgericht. In Wien läuft die Einbringung über den Elektronischen Rechtsverkehr auf justizonline.gv.at mit ID Austria, in Linz per Post oder persönlich.

Prüfung, Ausschlussgründe und Antritt

Vor der Zulassung prüft dich das Oberlandesgericht über die Verfahrensautomation Justiz und eine Strafregisterauskunft, die danach unverzüglich zu löschen ist (§ 2 Abs 3a RPG). Ausgeschlossen bist du bei fehlender Handlungsfähigkeit, bei einer nicht getilgten Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe, bei einem laufenden Strafverfahren wegen eines Verbrechens und nach einem Ausschluss wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit (§ 2 Abs 2 sowie § 12 Abs 3 und 3a RPG).

Deine Gerichtspraxis beginnt an dem Monatsersten, den der Zulassungsbescheid festsetzt (§ 3 Abs 1 und 2 RPG). Trittst du nicht an oder verweigerst du die Angelobung, tritt der Bescheid rückwirkend außer Kraft, außer du rechtfertigst das binnen einer Woche und trittst spätestens am zwölften Arbeitstag danach an. Für den Rechtsanspruch zählt dein Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechts, eine österreichische Staatsbürgerschaft verlangt § 2 Abs 1 RPG dafür nicht. Einen eigenen Weg öffnet § 25 RPG für Personen mit ausländischem rechtswissenschaftlichem Studienabschluss: Sie können zugelassen werden, wenn sie dem Gang einer Gerichtsverhandlung sprachlich folgen können, allerdings ohne Rechtsanspruch.

Die fünf Monate im Ablauf: Angelobung, Stationen, Aufgaben

Am ersten Tag leistest du gegenüber dem Vorsteher deines Ausbildungsgerichts die Angelobung, also das Gelöbnis, die Rechtsordnung zu befolgen, alle Pflichten treu zu erfüllen und die Verschwiegenheit zu wahren (§ 4 RPG). Deine Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach dem Ende weiter (§ 9 Abs 3 RPG).

Wo du ausgebildet wirst, steht im Ausbildungsplan des Oberlandesgerichts. Deinen Wünschen soll tunlichst entsprochen werden (§ 5 Abs 1 bis 4 RPG), einen Anspruch auf ein bestimmtes Gericht hast du damit nicht. Die Ausbildung hat jedenfalls beim Bezirksgericht und beim Landesgericht zu erfolgen, wobei Strafsachen bei einer Staatsanwaltschaft gleichstehen (§ 5 Abs 2 RPG). Die Aufteilung entscheidet dein Sprengel:

OLG Linz

So ist der Ausbildungsplan zugeschnitten
Zwei Monate Bezirksgericht, danach drei Monate Landesgericht
Merkblattstand
19.08.2026

OLG Graz

So ist der Ausbildungsplan zugeschnitten
Drei Stationen für alle gleich, zweimal zwei Monate und einmal ein Monat
Merkblattstand
19.12.2025

OLG Innsbruck

So ist der Ausbildungsplan zugeschnitten
Meist Beginn beim Bezirksgericht, jede Zuteilung rund zwei Monate
Merkblattstand
ohne Datumsangabe

OLG Wien

So ist der Ausbildungsplan zugeschnitten
Das Merkblatt nennt keine Aufteilung auf die Stationen
Merkblattstand
17.03.2026

Inhaltlich gibt § 6 RPG die Richtung vor: Du sollst einen möglichst umfassenden Einblick in die richterliche Tätigkeit bekommen und so viel wie möglich zur Ausarbeitung von Entscheidungsentwürfen herangezogen werden. Als Schriftführerin oder Schriftführer wirst du ebenfalls eingesetzt. In Strafsachen musst du Verhandlungsprotokolle mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ohne Beeinträchtigung des Verhandlungsverlaufs aufnehmen und wiedergeben können, sofern du nicht durch eine körperliche Behinderung beeinträchtigt bist (§ 9 Abs 5 RPG). Nur solange dir diese Fähigkeit fehlt, gebührt dir der Beitrag für die Strafstation zur Hälfte (§ 18 Abs 2 RPG).

Kurse, Dienstzeit und Nebenjob

Neben der Arbeit in den Abteilungen besuchst du Übungskurse (§ 7 RPG). In Linz sind es zwei Einführungstage und danach monatlich ein mindestens vierstündiger Kurs. Dazu kommt das verpflichtende Lernprogramm ELAN-RP 3.0.

Die gerichtlichen Dienststunden hältst du ein, in Wien und Linz Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (§ 9 Abs 4 RPG). Eine Teilzeitgerichtspraxis sieht das RPG nach Darstellung des OLG Innsbruck ebenso wenig vor wie Abend- oder Wochenendtermine. Ein Dienstverhältnis daneben bleibt möglich, ist aber meldepflichtig (§ 11 RPG).

Deine Ausbildungsmappe führst du selbst, für jede Zuteilung hältst du darin ein Leistungsverzeichnis, das deine Ausbildungsrichterin oder dein Ausbildungsrichter bestätigt. Weitere Stationen wie Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshof oder Justizministerium öffnen sich erst nach den fünf Monaten bei Bezirks- und Landesgericht (§ 6 Abs 3 RPG). Ohne Verlängerung bleibt das Theorie.

Ausbildungsbeitrag, Sonderzahlung und was sonst noch zählt

Für die Dauer der Gerichtspraxis gebührt dir ein Ausbildungsbeitrag (§ 16 RPG). Seine Höhe hängt am Gehaltsschema des Bundes: 50 Prozent und ab dem achten Ausbildungsmonat 100 Prozent des Monatsentgelts der Entlohnungsgruppe v1, Stufe 1 (§ 17 Abs 1 RPG). Dieses Monatsentgelt liegt seit 1. Juli 2026 bei € 3.635,20 (§ 71 Abs 1 VBG idF BGBl. I Nr. 100/2025). Alle Eurobeträge hier haben den Stand Juli 2026.

Ausbildungsbeitrag

Höhe
€ 1.817,60 brutto im Monat
Grundlage
§ 17 Abs 1 RPG iVm § 71 Abs 1 VBG

Ausbildungsbeitrag ab dem achten Monat

Höhe
€ 3.635,20 brutto im Monat, also nur bei Verlängerung
Grundlage
§ 17 Abs 1 RPG

Sonderzahlung

Höhe
50 vH des Ausbildungsbeitrags für je drei Monate Gerichtspraxis
Grundlage
§ 17 Abs 2 RPG

Kinderzuschuss

Höhe
€ 15,60 im Monat je Kind mit Familienbeihilfe
Grundlage
§ 19 Abs 1 RPG iVm § 4 Abs 1 GehG

Fahrtkostenzuschuss

Höhe
Nach den Regeln für Bundesbeamte, er entfällt bei Zuteilung auf eigenen Wunsch
Grundlage
§ 19 Abs 1 und 2 RPG

Mit jeder Gehaltsrunde des Bundes ändert sich das Monatsentgelt, prüfe es vor jeder Planung an der geltenden Fassung des § 71 VBG nach. Ausgezahlt wird am letzten Arbeitstag des Monats, die Sonderzahlungen gemeinsam mit den Beiträgen für Februar, Mai, August und November (§ 20 RPG). Beendest oder unterbrichst du mitten im Monat, rechnet das Gericht je zurückgelegtem Tag ein Dreißigstel des Beitrags und ein Neunzigstel der Sonderzahlung (§ 18 Abs 1 RPG).

Weniger bekommst du in drei Fällen: Bei fehlender Protokollierfähigkeit halbiert sich der Beitrag für die Strafstation (§ 18 Abs 2 RPG), bei eigenmächtigem Fernbleiben entfällt er ganz (§ 18 Abs 3 RPG), und eine trotz Ermahnung fortgesetzte Pflichtverletzung kann zu einer Kürzung führen (§ 12 Abs 2 RPG).

Zur Einordnung: Der Beitrag liegt deutlich unter dem, was du danach als Konzipient:in verdienst, und bei etwa der Hälfte des Gehalts von Richteramtsanwärter:innen, das laut Justizministerium € 4.035,20 brutto beträgt (Stand Juli 2026).

Freistellung, Unterbrechung und das Ende der Gerichtspraxis

Das Wort Urlaub kommt im RPG nicht vor, dort heißt es Freistellung. Bezogen auf ein Ausbildungsjahr hast du Anspruch auf 25 Arbeitstage, in den ersten drei Monaten nur auf zwei je zurückgelegtem Kalendermonat (§ 13 Abs 1 RPG). Für fünf Monate rechnen Linz und Innsbruck daraus aufgerundet elf Arbeitstage, im ersten Monat kannst du laut OLG Linz gar nichts verbrauchen.

Deine Freistellung vereinbarst du mit der Leitung deiner Dienststelle, kommt kein Einvernehmen zustande, entscheidet das Oberlandesgericht (§ 13 Abs 2 und 3 RPG). Aus wichtigen persönlichen Gründen kommen bis zu drei Arbeitstage Sonderfreistellung dazu (§ 13 Abs 8 RPG). Bleibt am Ende etwas übrig, bekommst du eine Ersatzleistung (§ 13 Abs 4 und 5 RPG). Sie entfällt unter anderem, wenn du trotz Hinwirkens deiner Dienststelle nicht verbraucht hast (§ 13 Abs 6 RPG).

Fehlzeiten haben eine eigene Schwelle, und sie liegt niedrig:

Krankheit oder anderer wichtiger Grund

Was gilt
Ohne Verzug dem Vorsteher anzeigen und auf Verlangen bescheinigen
Grundlage
§ 10 RPG

Mehr als zwölf Arbeitstage Abwesenheit

Was gilt
Die Gerichtspraxis gilt als unterbrochen, etwa bei Krankheit oder Mutterschutz
Grundlage
§ 15 RPG

Unterbrechung auf eigenen Wunsch

Was gilt
Schriftliche Erklärung spätestens zehn Arbeitstage vorher beim Vorsteher
Grundlage
§ 14 Abs 1 RPG

Wiederantritt nach eigener Unterbrechung

Was gilt
Nur am ersten Arbeitstag eines Kalendermonats und nur bis zur bescheidmäßigen Dauer
Grundlage
§ 14 Abs 2 RPG

27 Monate unterbrochen

Was gilt
Die Gerichtspraxis gilt als beendet
Grundlage
§ 14 Abs 3 RPG

Eine Karenz kennt das RPG nicht. Für Rechtspraktikantinnen gelten die §§ 3 bis 9 Mutterschutzgesetz 1979 sinngemäß, eine Schutzfrist führt über die Zwölf-Tage-Schwelle also zur Unterbrechung (§ 24 RPG). Bei Pflichtverletzungen gilt eine Stufenfolge aus Ermahnung, Kürzung und Ausschluss mit einer Sperrfrist von drei Monaten bis zwei Jahren (§ 12 RPG).

Was du am Ende in der Hand hast

Ein Zeugnis im gewohnten Sinn bekommst du nicht. Das Gericht führt einen Ausbildungsausweis mit Station, Zeitraum, Geschäftssparten und Beurteilung (§ 8 Abs 1 RPG). Bewertet wirst du in den Stufen ausgezeichnet, sehr gut, gut, entsprechend und nicht entsprechend (§ 54 Abs 3 RStDG). Ausgehändigt wird dir der Ausweis nicht (§ 8 Abs 4 RPG).

Dein Nachweis nach außen ist die Amtsbestätigung. Darauf hast du einen Anspruch, ausgestellt wird sie aber nur auf Antrag (§ 26 RPG). Brauchen wirst du sie bei der Anmeldung zur Rechtsanwaltsprüfung, für deren Zulassungsvoraussetzungen sie vorzulegen ist, und beim Antrag auf die große Legitimationsurkunde.

Die Aufnahmeerklärung und der Weg in den richterlichen Vorbereitungsdienst

Ein eigenes Formular für die Bewerbung um den richterlichen Vorbereitungsdienst gibt es nicht. Die Erklärung, ob du die Aufnahme anstrebst, ist zwingender Inhalt deines Zulassungsantrags und jederzeit schriftlich abänderbar (§ 2 Abs 3 RPG). Erst mit ihr nimmst du während der Gerichtspraxis am Auswahlverfahren teil.

Unsere Einschätzung: Gib die Erklärung im Zweifel ab. Sie kostet dich nichts und du kannst sie jederzeit zurückziehen, umgekehrt holst du eine versäumte Teilnahme kaum mehr nach. Eine Folge solltest du kennen: In Wien bist du damit auf vier Antrittstermine im Jahr festgelegt.

Mit der Erklärung wirst du zur Übernahmewerberin oder zum Übernahmewerber, wie das Ministerium diese Gruppe nennt. Die Bewerbung auf eine konkrete Planstelle kommt erst später, deine Dienstbeurteilungen werden dafür ausführlicher begründet (§ 8 Abs 3 RPG). Ein einheitliches Verfahren gibt es nicht:

OLG Graz

So läuft die Vorauswahl
Drei Verfahren im Jahr, ausgeschrieben im April, August und Dezember, dann Fachtests und Hearing
Merkblattstand
19.12.2025

OLG Innsbruck

So läuft die Vorauswahl
Mindestens zwei Verfahren im Jahr, Zivil- und Strafurteil an zwei Tagen zu je fünf Stunden
Merkblattstand
ohne Datumsangabe

OLG Linz

So läuft die Vorauswahl
Test im vierten Monat, ein Zivilurteil in vier Stunden mit Zugang nur zu RIS, RDB und Kodex
Merkblattstand
19.08.2026

OLG Wien

So läuft die Vorauswahl
Zulassung nur zu vier Terminen im Jahr, keine veröffentlichte Darstellung des Verfahrens
Merkblattstand
17.03.2026

Wie hoch die Hürde liegt, zeigt das Merkblatt des OLG Innsbruck: Zugelassen wirst du dort nur, wenn deine Dienstbeurteilungen alle zumindest auf „Sehr Gut“ und mindestens zur Hälfte auf „Ausgezeichnet“ lauten. Graz warnt vor einer Falle im Terminplan: Versäumst du einen Abschnitt, scheidest du unabhängig von der Ursache aus.

Verlängerung: warum sie fast nur diese Gruppe betrifft

Für die geeignetsten Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerber wird die Gerichtspraxis nach dem fünften Monat verlängert, so beschreibt es das Justizministerium. Finanziell macht das viel aus, weil dein Beitrag ab dem achten Monat von € 1.817,60 auf € 3.635,20 brutto steigt (§ 17 RPG, Stand Juli 2026).

Die Zahlen zeigen dir, wie eng es zugeht. Zum 27. Mai 2025 standen 362 Rechtspraktikant:innen mit aufrechter Aufnahmeerklärung in der Gerichtspraxis, der Personalplan 2026 weist aber nur 230 Planstellen für Richteramtsanwärter:innen aus. In Wien wurden im Frühjahr 2025 14 Personen vorgeschlagen und vier übernommen. Kündige dein Dienstverhältnis also nicht auf eine bloße Ernennungserwartung hin (2045/AB XXVIII. GP vom 25. Juli 2025).

Klappt die Übernahme, wirst du zur Richteramtsanwärterin oder zum Richteramtsanwärter ernannt. Der Ausbildungsdienst dauert vier Jahre, deine Gerichtspraxis kann das Oberlandesgericht einrechnen (§§ 9 und 15 RStDG), ernannt wirst du nach vier Jahren Rechtspraxis und bestandener Richteramtsprüfung (§ 26 RStDG). Gibst du die Erklärung nie ab, bleibt die Justiz offen, denn es gibt auch den Quereinstieg ins Richteramt.

Die häufigsten Fehler rund um die Gerichtspraxis

  1. Mit sieben Monaten planen: Seit 1. Juli 2025 sind es fünf. Wer einen Ratgeber aus der Zeit davor liest, rechnet mit zwei Monaten zu viel.
  2. Zu spät einreichen: Wien, Linz und Innsbruck verlangen den Antrag spätestens einen Monat vor dem Wunschtermin, in Wien kommen zwei Monate Wartezeit dazu.
  3. Die Aufnahmeerklärung vergessen: Ohne sie nimmst du am Auswahlverfahren für den Vorbereitungsdienst nicht teil (§ 2 Abs 3 RPG).
  4. Fehlzeiten unterschätzen: Ab mehr als zwölf Arbeitstagen Abwesenheit gilt die Gerichtspraxis als unterbrochen (§ 15 RPG), in Graz kostet dich das die Teilnahme am Auswahlverfahren.
  5. Die Amtsbestätigung nicht beantragen: Sie wird nur auf Antrag ausgestellt (§ 26 RPG).

Häufige Fragen zur Gerichtspraxis

Wie lange dauert die Gerichtspraxis in Österreich?

Fünf Monate. So lange verlangen sie seit 1. Juli 2025 RAO, RAPG, Notariatsordnung, RStDG und BDG 1979 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025. Hast du den Zulassungsantrag bis 30. Juni 2025 gestellt und damals bereits alle Voraussetzungen erfüllt, bleibst du bei sieben Monaten, auch nach späteren Unterbrechungen.

Was verdient man in der Gerichtspraxis?

Der Ausbildungsbeitrag beträgt € 1.817,60 brutto im Monat (Stand Juli 2026), also 50 Prozent des Monatsentgelts der Entlohnungsgruppe v1, Entlohnungsstufe 1. Ab dem achten Ausbildungsmonat steigt er auf € 3.635,20 brutto (§ 17 Abs 1 RPG), was dich nur bei einer Verlängerung betrifft.

Wie meldet man sich zur Gerichtspraxis an?

Mit einem Antrag an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts deines Bundeslandes. Gesetzlich beizulegen sind ein Lebenslauf, zwei Lichtbilder und die Erklärung, ob du die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst anstrebst (§ 2 Abs 3 RPG). In der Praxis kommen Urkunden, Studienzeugnisse und die e-card dazu, die Gebühr beträgt € 27 (Stand Juli 2026).

Wann muss ich den Antrag stellen?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Wien, Linz und Innsbruck verlangen den Antrag spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn. Entscheidend sind die Antrittstermine: Linz lässt nur den 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember zu, Wien bindet Aufnahmewerber:innen an dieselben vier Termine. Wir empfehlen dir zwei bis drei Monate Vorlauf.

Braucht man die Gerichtspraxis für die Anwaltschaft?

Ja, für die Eintragung als Rechtsanwält:in und für den Antritt zur Rechtsanwaltsprüfung. Von den fünf Jahren praktischer Verwendung sind mindestens fünf Monate bei Gericht oder Staatsanwaltschaft und mindestens drei Jahre in einer Kanzlei zu verbringen (§ 2 Abs 2 RAO). Für den Kanzleistart selbst brauchst du sie noch nicht (§ 30 Abs 1 RAO).

Wie bewirbt man sich um den richterlichen Vorbereitungsdienst?

Über die Erklärung im Zulassungsantrag, ob du die Aufnahme anstrebst. Ein eigenes Formular gibt es nicht, ändern kannst du sie jederzeit schriftlich (§ 2 Abs 3 RPG). Erst mit ihr nimmst du am Auswahlverfahren deines Sprengels teil, das je nach Oberlandesgericht aus Fachtests, schriftlichen Arbeiten und einem Hearing besteht.

Kann man die Gerichtspraxis in Teilzeit oder neben dem Job machen?

Teilzeit ist nicht vorgesehen. Das OLG Innsbruck hält fest, dass das RPG weder eine Teilzeitgerichtspraxis noch Abend- oder Wochenendtermine kennt. Die Dienststunden von Montag bis Freitag, 7.30 bis 15.30 Uhr, hältst du ein (§ 9 Abs 4 RPG). Ein Dienstverhältnis daneben ist zulässig, aber meldepflichtig (§ 11 RPG).

Was passiert, wenn ich länger ausfalle?

Ab mehr als zwölf Arbeitstagen Abwesenheit aus anderen Gründen als der Freistellung gilt deine Gerichtspraxis als unterbrochen, etwa bei Krankheit, Mutterschutz oder Präsenzdienst (§ 15 RPG). Unterbrichst du auf eigenen Wunsch, erklärst du das spätestens zehn Arbeitstage vorher schriftlich, und wieder antreten kannst du nur am ersten Arbeitstag eines Kalendermonats (§ 14 RPG).

Wie viel Urlaub hat man in der Gerichtspraxis?

Das RPG spricht von Freistellung. Bezogen auf ein Ausbildungsjahr sind es 25 Arbeitstage, in den ersten drei Monaten beschränkt auf zwei je zurückgelegtem Kalendermonat (§ 13 Abs 1 RPG). Für fünf Monate rechnen Linz und Innsbruck daraus aufgerundet elf Arbeitstage. Dazu kommen bis zu drei Arbeitstage Sonderfreistellung aus wichtigen persönlichen Gründen.

Bekommt man nach der Gerichtspraxis ein Zeugnis?

Ein klassisches Zeugnis gibt es nicht. Das Gericht führt einen Ausbildungsausweis mit Stationen und Beurteilungen (§ 8 RPG iVm § 54 Abs 3 RStDG) und behält ihn. Nach außen weist du die Gerichtspraxis mit der Amtsbestätigung nach, die nur auf Antrag ausgestellt wird (§ 26 RPG). Schwankst du zwischen Justiz, Anwaltschaft und Notariat, hebst du sie gut auf.

Du planst schon den Schritt nach den fünf Monaten? Offene Stellen für Rechtsanwaltsanwärter:innen und den juristischen Berufseinstieg findest du in der LawFinder-Jobbörse.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Zulassung, Unterlagen, Antrittsterminen, Ausbildungsbeitrag, Freistellung und Verlängerung erteilt ausschließlich das für dich zuständige Oberlandesgericht. Merk- und Informationsblätter der Oberlandesgerichte ändern sich laufend, prüfe vor dem Antrag die aktuelle Fassung.

Stand: 17.09.2026

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