Die fünf Jahre bestehen aus drei Blöcken: mindestens fünf Monate bei Gericht beziehungsweise Staatsanwaltschaft, mindestens drei Jahre Kernzeit bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt und rund 19 Monate flexible Restzeit (§ 2 RAO). Die Kernzeit zählt nur, wenn du hauptberuflich und ohne Beeinträchtigung durch eine andere berufliche Tätigkeit arbeitest. Die Tätigkeit bei der Finanzprokuratur ist der Kanzleizeit gleichgestellt.
Für die Restzeit kommen Ersatzzeiten infrage. Dies können rechtsberufliche Tätigkeiten bei Notar:innen, Verwaltungsbehörden, Unternehmen, Hochschulen, Wirtschaftsprüfer:innen oder Steuerberater:innen sein, soweit sie der Ausübung der Rechtsanwaltschaft dienlich sind. Was konkret angerechnet wird, regeln die Leitlinien der jeweilig zuständigen Kammer. Kläre jede geplante Station vorher per Antrag, nicht im Nachhinein.
Ein Etappenziel erreicht man nach zwei Jahren: Mit fünf Monaten Gericht, 18 Monaten Kanzleipraxis und zwölf Halbtagen an Ausbildungsveranstaltungen kannst du die volle Substitutionsbefugnis erhalten, die sogenannte große Legitimationsurkunde, auch „große LU“ genannt (§ 15 Abs 2 RAO, § 34 Abs 3 RL-BA 2015).
Zu den Ausbildungsveranstaltungen: Bis zur Eintragung müssen 42 Halbtage an Ausbildungsveranstaltungen absolviert werden (§ 34 Abs 1 RL-BA 2015). Automatisch anerkannt werden die Seminare der Anwaltsakademie (AWAK). Veranstaltungen anderer Anbieter musst du bei der Kammer approbieren lassen. Online-Formate dürfen seit dem ÖRAK-Beschluss vom 22. September 2022 nur bis zu zwölf Halbtage ausmachen (RL-BA 2015).
Die Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben
§ 2 RAO verlangt beide Stationen, legt aber keine Reihenfolge fest. Die Gerichtspraxis muss also nicht am Anfang stehen: Du kannst sie ebenso in der Mitte der Konzipientenzeit einschieben oder erst gegen Ende absolvieren, solange sie vor der Prüfungszulassung und vor der Eintragung erledigt ist. Wichtig ist nur, dass sie überhaupt in die fünf Jahre passt, denn ohne sie gibt es weder die große Legitimationsurkunde noch den Antritt zur Rechtsanwaltsprüfung.
| Zeitpunkt der Gerichtspraxis | Dafür spricht | Dagegen spricht |
|---|
| Direkt nach dem Studium | Verfahrensrecht und Prüfungsstoff sind frisch. Die große Legitimationsurkunde und die Prüfungszulassung rücken früh in Reichweite, und du startest in der Kanzlei bereits mit Gerichtserfahrung. | Der Ausbildungsbeitrag liegt deutlich unter einem Konzipientengehalt. Du beginnst dein Berufsleben also mit fünf Monaten geringerem Einkommen. |
| Mitten in der Konzipientenzeit | Du kommst mit Kanzleipraxis ans Gericht, verstehst die Abläufe aus der Sicht beider Seiten und kannst das Gelernte unmittelbar in die Akten zurückspielen. | Die Kanzlei muss dich fünf Monate freistellen, laufende Akten sind zu übergeben, und die große Legitimationsurkunde verschiebt sich entsprechend nach hinten. |
| Gegen Ende, kurz vor der Prüfung | Die Gerichtsmonate wirken wie eine Auffrischung des Verfahrensrechts unmittelbar vor den Klausuren. | Verzögert sich die Zuteilung oder fällt die Praxis aus, kippt der gesamte Prüfungstermin, weil sie Zulassungsvoraussetzung ist. Das ist der riskanteste Weg. |
Direkt nach dem Studium
- Dafür spricht
- Verfahrensrecht und Prüfungsstoff sind frisch. Die große Legitimationsurkunde und die Prüfungszulassung rücken früh in Reichweite, und du startest in der Kanzlei bereits mit Gerichtserfahrung.
- Dagegen spricht
- Der Ausbildungsbeitrag liegt deutlich unter einem Konzipientengehalt. Du beginnst dein Berufsleben also mit fünf Monaten geringerem Einkommen.
Mitten in der Konzipientenzeit
- Dafür spricht
- Du kommst mit Kanzleipraxis ans Gericht, verstehst die Abläufe aus der Sicht beider Seiten und kannst das Gelernte unmittelbar in die Akten zurückspielen.
- Dagegen spricht
- Die Kanzlei muss dich fünf Monate freistellen, laufende Akten sind zu übergeben, und die große Legitimationsurkunde verschiebt sich entsprechend nach hinten.
Gegen Ende, kurz vor der Prüfung
- Dafür spricht
- Die Gerichtsmonate wirken wie eine Auffrischung des Verfahrensrechts unmittelbar vor den Klausuren.
- Dagegen spricht
- Verzögert sich die Zuteilung oder fällt die Praxis aus, kippt der gesamte Prüfungstermin, weil sie Zulassungsvoraussetzung ist. Das ist der riskanteste Weg.
Unsere Empfehlung: Wenn nichts dagegen spricht, absolviere die Gerichtspraxis direkt nach dem Studium. Der finanzielle Nachteil ist überschaubar und einmalig, der Zeitgewinn wirkt sich auf jede spätere Etappe aus. Wer sie verschiebt, sollte sie fest einplanen und mit der Kanzlei schriftlich vereinbaren, statt sie vor sich herzuschieben.
Der schnellstmögliche Verlauf als Beispiel-Zeitplan
- Monat 0: Studienabschluss.
- Monat 1 bis 5: Gerichtspraxis.
- Monat 6: Eintragung als Rechtsanwaltsanwärter:in, Kanzleistart, erste Seminare.
- Ab Monat 24: große Legitimationsurkunde möglich.
- Ab Monat 30: Antrag auf Prüfungszulassung möglich (früheste Antragstellung sechs Monate vor Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen) (§ 2 RAPG).
- Ab Monat 36: Antritt zur Rechtsanwaltsprüfung.
- Ab Monat 60: Eintragung und Angelobung.