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Karriere mit Jus: welche Berufe dir in Österreich offenstehen

Mit Jus stehen dir in Österreich vier klassische Rechtsberufe offen, dazu Unternehmen und Verwaltung. Wie lange jeder Weg dauert und wo das Nadelöhr liegt.

9 Kapitel16 Min. Lesezeit

Inhalt

Ein Jusstudium eröffnet dir in Österreich vier klassische Rechtsberufe (Rechtsanwaltschaft, Richteramt, Staatsanwaltschaft und Notariat) sowie zahlreiche Wege in Unternehmen, Verwaltung, Interessenvertretungen und Wissenschaft. Die klassischen Berufe verlangen nach dem Studium je nach Weg noch rund vier bis sieben Jahre Ausbildung und Praxis. Die wichtigste Weiche stellst du dabei früher, als viele glauben: oft schon mit dem Antrag auf die Gerichtspraxis. Dieser Ratgeber zeigt dir alle Wege für deine Karriere mit Jus, mit belegten Zahlen, den entscheidenden Fristen und einer klaren Empfehlung für Unentschlossene.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die vier klassischen Rechtsberufe Rechtsanwaltschaft, Richteramt, Staatsanwaltschaft und Notariat setzen neben dem Studium alle eine absolvierte Gerichtspraxis voraus.
  • Die Gerichtspraxis dauert seit 1. Juli 2025 fünf Monate. Der Ausbildungsbeitrag beträgt € 1.817,60 brutto pro Monat.
  • Bis zum eigenen Beruf vergehen unterschiedlich viele Jahre: fünf Jahre praktische Verwendung plus Rechtsanwaltsprüfung in der Anwaltschaft (§ 2 RAO), vier Jahre richterlicher Vorbereitungsdienst inklusive Gerichtspraxis und sieben Jahre im Notariat (§ 6 NO).
  • Im Notariat gilt eine wenig bekannte Grenze: Die Ersteintragung als Notariatskandidat:in ist nach § 117a Abs 2 NO nur vor Vollendung des 50. Lebensjahres möglich. Diese Grenze gilt seit 24. April 2026, davor lag sie beim 35. Lebensjahr.
  • Unsere Empfehlung für Unentschlossene: Gib die Aufnahmeerklärung für den richterlichen Vorbereitungsdienst gleich mit dem Antrag auf die Gerichtspraxis ab. Danach ist die Konzipientenzeit der vielseitigste Anschluss.

Welche Berufswege stehen dir offen?

Mit einem abgeschlossenen Jusstudium stehen dir drei Gruppen von Wegen offen: die vier klassischen Rechtsberufe mit eigenem Berufsrecht, zusätzlicher Ausbildung und eigener Prüfung, der öffentliche Dienst mit einer Berufsprüfung in vereinfachter Form und die Wege ganz ohne weitere Berufsprüfung, vor allem in Unternehmen, Interessenvertretungen und Wissenschaft. Die Struktur ähnelt einem Baum: Studium und Gerichtspraxis bilden den gemeinsamen Stamm, danach verzweigen sich die Äste.

Rechtsanwaltschaft

Weg nach dem Studium
Gerichtspraxis, Konzipientenzeit, Rechtsanwaltsprüfung
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
5 Jahre praktische Verwendung (§ 2 RAO)
Das Nadelöhr
Prüfung, Kanzleiplatz

Richteramt

Weg nach dem Studium
Gerichtspraxis mit Aufnahmeerklärung, richterlicher Vorbereitungsdienst, Richteramtsprüfung
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
4 Jahre inklusive Gerichtspraxis
Das Nadelöhr
Auswahlverfahren, begrenzte Planstellen

Staatsanwaltschaft

Weg nach dem Studium
gemeinsame Ausbildung mit dem Richteramt
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
4 Jahre inklusive Gerichtspraxis
Das Nadelöhr
wie Richteramt

Notariat

Weg nach dem Studium
Gerichtspraxis, Kandidatenzeit, zwei Teilprüfungen
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
7 Jahre praktische Verwendung inklusive Gerichtspraxis, 3 davon als Kandidat:in nach der Notariatsprüfung
Das Nadelöhr
begrenzte Amtsstellen, Ersteintragung als Kandidat:in vor dem 50. Geburtstag

Unternehmensjurist:in

Weg nach dem Studium
direkter Einstieg über Bewerbung
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
keine
Das Nadelöhr
oft Kanzleierfahrung erwartet (Marktpraxis)

Öffentlicher Dienst

Weg nach dem Studium
Ausschreibung, Grundausbildung je Dienstgeber, Dienstprüfung
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
keine einheitliche
Das Nadelöhr
Aufnahmeverfahren, Planstellen

Wissenschaft

Weg nach dem Studium
Doktorat, danach Habilitation oder Wechsel
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
je nach Stelle mehrere Jahre
Das Nadelöhr
befristete Stellen (Praxis)

Zur Größenordnung: Am 31. Dezember 2025 waren in Österreich 7.265 Rechtsanwält:innen (davon 114 niedergelassene europäische) und 2.370 Rechtsanwaltsanwärter:innen eingetragen. Der Frauenanteil lag bei 25,6 Prozent unter den Rechtsanwält:innen beziehungsweise 52,6 Prozent bei den Rechtsanwaltsanwärter:innen. Die Anwaltschaft ist damit der mit Abstand größte klassische Rechtsberuf.

Jenseits der Tabelle wächst ein breites Feld weiterer Arbeitgeber für Jurist:innen, von Interessenvertretungen über Banken bis zu den EU-Institutionen. Diese Wege ohne zweite Berufsprüfung findest du gesammelt in Kapitel 6.

Gerichtspraxis: Warum fast jeder Weg bei Gericht beginnt

Alle vier klassischen Rechtsberufe setzen neben dem Studienabschluss eine absolvierte Gerichtspraxis voraus, und Absolvent:innen rechtswissenschaftlicher Studien haben einen Rechtsanspruch auf die Zulassung. Die Gerichtspraxis ist die Ausbildungszeit bei Gericht und Staatsanwaltschaft, in der Rechtspraktikant:innen unterschiedlichen Tätigkeiten nachgehen, wie etwa Entscheidungsentwürfe ausarbeiten, Akten aufbereiten, an Verhandlungen teilnehmen und in Strafsachen das Protokoll führen.

Die Eckdaten im Überblick: Seit 1. Juli 2025 dauert die Gerichtspraxis fünf Monate. Sieben bleiben es nur, wenn du sie bis 30. Juni 2025 beantragt und damals bereits alle Voraussetzungen erfüllt hast.

Dauer

Regelung
5 Monate seit 1. Juli 2025, 7 bei Antrag davor mit damals erfüllten Voraussetzungen

Ausbildungsbeitrag

Regelung
€ 1.817,60 brutto pro Monat (Stand Juli 2026)

Antrag an

Regelung
die Präsidentin oder den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts

Zuständig

Regelung
die vier Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz und Innsbruck

Zulassung

Regelung
Rechtsanspruch für Absolvent:innen rechtswissenschaftlicher Studien

Aufnahmeerklärung

Regelung
für den richterlichen Vorbereitungsdienst, gleich mit dem Zulassungsantrag

Verlängerung

Regelung
über den fünften Monat hinaus für die geeignetsten Bewerber:innen

Beitrag ab Monat 8

Regelung
€ 3.635,20 (§ 17 Abs 1 RPG)

Hier fällt auch die am meisten unterschätzte Weiche: Wer Richter:in oder Staatsanwält:in werden will, sollte schon mit dem Zulassungsantrag die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst erklären. Erst diese Erklärung bringt dich ins Auswahlverfahren, und nur die geeignetsten Bewerber:innen werden über den fünften Monat hinaus verlängert. Die Justizentscheidung sollte also vor Beginn der Gerichtspraxis gefällt werden. Ein späterer Einstieg ist zwar nicht unmöglich, aber deutlich schwieriger.

Rechtsanwält:in werden: die Fünf-Jahres-Rechnung

Für die Eintragung als Rechtsanwält:in verlangt § 2 RAO eine praktische Verwendung von fünf Jahren, davon im Inland mindestens fünf Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens drei Jahre bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Die Konzipientenzeit ist genau diese Ausbildungsphase in der Kanzlei. Konzipient:in und Rechtsanwaltsanwärter:in bezeichnen dieselbe Rolle, einmal in der Sprache der Praxis, einmal im Gesetzeswortlaut.

Der schnellstmögliche Verlauf als Beispiel-Zeitplan

  1. Monat 0: Studienabschluss (Studium des österreichischen Rechts, § 3 RAO).
  2. Monat 1 bis 5: Gerichtspraxis (fünf Monate seit 1. Juli 2025).
  3. Monat 6: Start in der Kanzlei, Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter:innen.
  4. Ab Monat 24 (2 Jahre nach Studienabschluss): Erhalt der vollen Substitutionsbefugnis, die sogenannte große Legitimationsurkunde (große LU). Sie setzt gemäß § 15 Abs 2 RAO fünf Monate Gerichtspraxis und 18 Monate Kanzleipraxis voraus.
  5. Ab Monat 36 (3 Jahre nach Studienabschluss): Antritt zur Rechtsanwaltsprüfung möglich (§ 2 RAPG). Voraussetzung sind drei Jahre praktische Verwendung, davon mindestens fünf Monate bei Gericht und mindestens zwei Jahre bei einem Rechtsanwalt, hinzu kommt die Absolvierung der verbindlichen Ausbildungsveranstaltungen während dieser Zeit.
  6. Ab Monat 60 (5 Jahre nach Studienabschluss): Eintragungsfähigkeit in die Liste der Rechtsanwält:innen nach bestandener Prüfung.

Die fünf Jahre musst du übrigens nicht vollständig in Kanzlei und bei Gericht verbringen. Nach Abzug von Gerichtspraxis und der dreijährigen Kanzleizeit, die bei den Kammern Kernzeit heißt, bleiben rund 19 Monate, die du auch mit anderen rechtsberuflichen Tätigkeiten füllen kannst, etwa in einer Rechtsabteilung oder im Ausland (§ 2 Abs 3 RAO). Zeit bei der Finanzprokuratur zählt schon zur Kanzleizeit, das Gesetz hält sie der Tätigkeit bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt gleich (§ 2 Abs 1 RAO). Was konkret angerechnet wird, regeln Leitlinien der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. Es empfiehlt sich, vor jeder geplanten Station bei deiner zuständigen Kammer nachzufragen, nicht erst danach.

Zum Geld: Für Konzipient:innen gilt kein Kollektivvertrag, Gehalt und Sonderzahlungen sind Vertragssache. Nach unserer Markteinschätzung liegen Wiener Einstiegsgehälter ohne Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen meist zwischen € 2.800 und € 3.600 brutto pro Monat, bei einer Gesamtspanne von € 2.600 bis € 4.300. Kanzleigröße, Rechtsgebiet und Standort erklären die Unterschiede.

Richteramt, Staatsanwaltschaft und Notariat: die Wege mit Nadelöhr

Diese drei Wege verbindet ein Merkmal: Der Zugang läuft über Auswahlverfahren und eine begrenzte Zahl an Stellen, gesteuert von Staat und Kammern statt vom freien Markt. Wer einen dieser Berufswege anstrebt, sollte früher und verbindlicher planen als für die Anwaltschaft.

Richteramt und Staatsanwaltschaft

Richter:innen und Staatsanwält:innen teilen sich die Ausbildung. Nach der Gerichtspraxis mit Aufnahmeerklärung, also als Übernahmswerber:in, folgt der richterliche Vorbereitungsdienst. Er dauert grundsätzlich vier Jahre, und die Zeiten der Gerichtspraxis werden eingerechnet. Über die fünf Monate hinaus verlängert wird die Gerichtspraxis nur bei denen, die im Auswahlverfahren weiterkommen. Bis die Entscheidung fällt, kommt so rund ein Jahr bei Gericht zusammen. Für die Ernennung zur Richteramtsanwärterin beziehungsweise zum Richteramtsanwärter ist unter anderem die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung.

Die Ausbildung führt durch feste Stationen mit Mindestdauern:

Bezirksgericht

Mindestdauer
12 Monate

Landesgericht

Mindestdauer
12 Monate

Staatsanwaltschaft

Mindestdauer
6 Monate

Rechtsanwält:in, Notar:in oder Finanzprokuratur

Mindestdauer
4 Monate

Justizanstalt

Mindestdauer
3 Wochen

Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung

Mindestdauer
2 Wochen

Die vier Monate bei einer Rechtsanwältin, einem Notar oder der Finanzprokuratur werden oft übersehen. Am Ende steht die Richteramtsprüfung: zwei schriftliche Prüfungen von je zehn Stunden, bei der ein Zivil- und ein Strafurteil verfasst werden, plus eine mündliche Prüfung.

Wie viele Ausbildungsplanstellen es pro Vierteljahr gibt, legt der Bund jährlich im Personalplan fest. Der Einstieg ist deshalb sehr selektiv. Bezahlung und Laufbahn sind dafür gesetzlich geregelt und planbar. Nach Absolvierung der vierjährigen Ausbildung und erfolgreicher Ablegung der Richteramtsprüfung stehen beide Berufe offen: Richter:in und Staatsanwält:in. Du bewirbst dich dann auf ausgeschriebene Richter- oder Staatsanwaltsplanstellen.

Die Bezahlung ist gesetzlich fixiert. Dazu kommen die im Bundesdienst üblichen Sonderzahlungen.

Richteramtsanwärter:in

Brutto pro Monat (Stand Juli 2026)
€ 4.035,20

Nach der Richteramtsprüfung

Brutto pro Monat (Stand Juli 2026)
€ 4.492,90

Richter:in, Einstiegsgehalt

Brutto pro Monat (Stand Juli 2026)
€ 5.286,50

Richter:in, Ersternennung mit anrechenbaren Vordienst- und Dienstzeiten

Brutto pro Monat (Stand Juli 2026)
in der Regel mindestens € 5.767,90

Notariat

Das Notariat ist der langsamste klassische Weg. Für die Ernennung zum Notar oder zur Notarin verlangt § 6 NO sieben Jahre praktische Verwendung. Angerechnet werden darauf die Gerichtspraxis und weitere rechtsberufliche Zeiten, etwa als Richteramtsanwärter:in, Richter:in oder Rechtsanwaltsanwärter:in. Mindestens drei dieser sieben Jahre musst du als Notariatskandidat:in nach bestandener Notariatsprüfung zurücklegen. Die erste Teilprüfung kannst du frühestens nach eineinhalb Jahren Kandidatenzeit ablegen. Nach der Notariatsprüfung und ausreichender Praxis kannst du auf Antrag der Notariatskammer als Notarsubstitut:in bestellt werden (§ 119 NO). Wie der Weg ins Notariat Schritt für Schritt verläuft, steht im eigenen Leitfaden.

Zwei Hürden unterscheiden das Notariat von allen anderen Wegen. Erstens die Altersgrenze: In das Verzeichnis der Notariatskandidat:innen darfst du dich nach § 117a Abs 2 NO nur eintragen lassen, wenn du am Tag der Ersteintragung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Die Novelle BGBl. I Nr. 23/2026 hat diese Grenze mit 24. April 2026 vom 35. auf das 50. Lebensjahr angehoben. Wer zuvor schon insgesamt mindestens ein Jahr als Kandidat:in eingetragen war, kann sich auch nach dem 50. Geburtstag wieder eintragen lassen. Zweitens die Stellen: Die Zahl der Amtsstellen ist begrenzt, ernannt wird durch das Bundesministerium für Justiz nach Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle. Zwischen Prüfung und eigener Amtsstelle vergehen in der Praxis deshalb oft viele weitere Jahre. Verbindliche Auskunft zu Stellen und Wartezeiten gibt die zuständige Notariatskammer.

Verwaltungsjurist:in werden: der Weg in den öffentlichen Dienst

Der öffentliche Dienst beschäftigt Jurist:innen in Ministerien, Ländern, Städten und Behörden, von der Legistik bis zur Bezirkshauptmannschaft. Den Zugang regeln Ausschreibungen und eine Grundausbildung, die je nach Dienstgeber unterschiedlich ausgestaltet ist. Gemeinsam ist ihnen allen die Dienstprüfung. Verbindliche Details nennt die jeweilige Ausschreibung beziehungsweise Karriereseite der Verwaltungsstelle.

Juristische Mitarbeiter:innen bei Gericht

Ein wenig bekannter Weg innerhalb der Justiz: Juristische Mitarbeiter:innen unterstützen die Gerichte, steigen mit mindestens € 3.838,60 brutto monatlich ein und können sich später für den richterlichen Vorbereitungsdienst bewerben.

Unternehmensjurist:in, Verband, Wissenschaft: Karriere ohne zweite Berufsprüfung

Für Unternehmensjurist:innen und die meisten weiteren juristischen Tätigkeiten brauchst du keine zweite Berufsprüfung: Das Studium plus ein Bewerbungsverfahren genügen. Das macht diese Wege schneller, aber kaum leichter, denn die Auswahl verlagert sich vom Prüfungssaal in den Arbeitsmarkt.

Unternehmensjurist:innen arbeiten in der Rechtsabteilung eines Unternehmens und beraten den eigenen Arbeitgeber statt wechselnder Mandant:innen. Eine Rechtsanwaltsprüfung ist dafür gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis erwarten viele Rechtsabteilungen für anspruchsvollere Positionen aber Kanzleierfahrung oder die abgelegte Prüfung als Qualitätsnachweis. Belastbare Gehaltsdaten hängen stark von Branche, Unternehmensgröße und Berufsjahren ab.

Jenseits der Rechtsabteilungen kommen weitere Arbeitgeber für Jurist:innen dazu:

  • Interessenvertretungen wie Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖGB und Industriellenvereinigung: viel Rechtsberatung und Nähe zur Gesetzgebung.
  • Banken und Versicherungen: juristische Arbeit vor allem in Compliance und Rechtsabteilung.
  • EU-Institutionen: der Zugang läuft über eigene Auswahlverfahren.
  • Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung: die Ausnahme in dieser Liste, hier gelten eigene Berufsprüfungen nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz.
  • Legal-Tech-Unternehmen und Medien als jüngeres Feld.
  • Wissenschaft: Start mit einer Prae-doc-Stelle und dem Doktorat.

Die Tätigkeit in der Wissenschaft führt über meist befristete Verträge Richtung Habilitation. Wer bleiben will, braucht Publikationsdisziplin, Freude am Unterrichten und einen langen Atem bis zur eigenen Professur.

Wie du deine Karriere mit Jus planst: Kriterien und Empfehlung

Beginne mit vier Fragen statt mit Berufsbildern. Die Tabelle zeigt, wohin dich deine Antworten führen.

Verfahren führen oder Lösungen gestalten?

So ordnen sich die Wege zu
Gericht und Staatsanwaltschaft leben vom Verfahren, das Notariat vom Gestalten, die Anwaltschaft von beidem.

Planbarkeit oder Einkommensdynamik?

So ordnen sich die Wege zu
Justiz und Verwaltung bezahlen nach gesetzlichem Schema, Kanzlei und Unternehmen nach Markt.

Wie ortsgebunden bist du?

So ordnen sich die Wege zu
Notariat und Justiz binden an Amtsstelle und Sprengel, Unternehmen und Großkanzleien an die Ballungsräume.

Wie endgültig darf die Entscheidung sein?

So ordnen sich die Wege zu
Wechsel sind mit Anrechnungen möglich, nur die Ersteintragung im Notariat endet mit dem 50. Geburtstag.

Die Wege sind durchlässiger, als ihr Ruf vermuten lässt. Wer bereits eine Berufsprüfung wie die Rechtsanwaltsprüfung abgelegt hat, kann mit einem verkürzten Vorbereitungsdienst von rund einem Jahr (§ 26 RStDG) und der Richteramtsprüfung als Ergänzungsprüfung (§ 12 Z 3 ABAG) in die Justiz wechseln. Auch zwischen Richteramts-, Rechtsanwalts- und Notariatsprüfung sieht das Gesetz Anrechnungen mit Ergänzungsprüfungen vor. Eine zeitliche Schranke bleibt: Die Ersteintragung als Notariatskandidat:in ist nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres möglich (§ 117a Abs 2 NO).

Unsere Einschätzung für Unentschlossene: Gib die Aufnahmeerklärung für den richterlichen Vorbereitungsdienst immer ab, wenn die Justiz für dich auch nur denkbar ist. Sie kostet nichts und hält die selektivste Tür offen. Fällt die Wahl danach schwer, ist die Konzipientenzeit der vielseitigste Anschluss: Sie führt zur Rechtsanwaltsprüfung, die auch in Unternehmen und Verbänden als Qualifikation gelesen wird, und der Wechsel von der Kanzlei ins Unternehmen ist am Markt der übliche Weg, der umgekehrte eher die Ausnahme.

Die häufigsten Fehler bei der Karriereplanung mit Jus

Sechs Fehler kommen immer wieder vor, und jeder davon lässt sich mit einer Frage vorab abfangen. Geh die Liste durch, am besten schon vor dem Antrag auf die Gerichtspraxis.

  1. Hast du die Aufnahmeerklärung abgegeben? Ohne die Erklärung beim Antrag auf die Gerichtspraxis läufst du am Auswahlverfahren für den richterlichen Vorbereitungsdienst vorbei, und dieser Zug fährt für den laufenden Durchgang ohne dich ab.
  2. Hast du einen Plan für die Monate bei Gericht? Fünf Monate sind kurz. Wer die Stationen passiv durchläuft, verschenkt den einzigen Abschnitt, in dem Justiz, Kanzleien und Notariate dieselbe Person im Arbeitsalltag erleben können. Die Zeugnisse über deine praktische Verwendung legst du später dem Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung bei (§ 7 RAPG). Wer die Monate aktiv nutzt, nimmt Kontakte und ein realistisches Bild vom Justizalltag mit.
  3. Hast du die Fünf-Jahres-Rechnung gemacht? Fünf Jahre praktische Verwendung nach § 2 RAO bedeuten, dass die Eintragung als Rechtsanwält:in meist erst um das dreißigste Lebensjahr gelingt. Wer das früh weiß, plant Finanzen und Prüfungsphase realistischer.
  4. Hast du das Notariat früh genug durchgerechnet? Sieben Jahre praktische Verwendung nach § 6 NO und eine begrenzte Zahl an Amtsstellen machen diesen Weg zum längsten. Die Altersgrenze drückt dagegen weniger als früher: Die Ersteintragung als Kandidat:in ist nach § 117a Abs 2 NO seit 24. April 2026 bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres möglich. Wer das Notariat ernsthaft erwägt, plant die sieben Jahre deshalb besser früh ein.
  5. Hast du deine Anrechnungen vorab geklärt? Ob eine Station in der Rechtsabteilung oder im Ausland auf die fünf Jahre zählt, entscheidet deine Rechtsanwaltskammer nach ihren Leitlinien. Wer erst nach der Station fragt, riskiert Monate, die am Ende nicht angerechnet werden.
  6. Hast du dich zur Rechtsanwaltsprüfung entschieden? Wer ohne Grund darauf verzichtet, verbaut sich später Möglichkeiten, und das nicht nur in den klassischen Berufen. Viele Rechtsabteilungen erwarten für anspruchsvollere Positionen die abgelegte Prüfung oder Kanzleierfahrung als Qualitätsnachweis.

Häufige Fragen zur Karriere mit Jus

Wie lange dauert es nach dem Studium, bis man Rechtsanwält:in ist?

Mindestens fünf Jahre, denn § 2 RAO verlangt fünf Jahre praktische Verwendung vor der Eintragung. In der Praxis planen viele ein halbes bis ganzes Jahr zusätzlich ein, weil die Prüfungsvorbereitung neben dem Kanzleialltag läuft und die Eintragung Formalitäten braucht. Verbindliche Auskunft zu deinem Einzelfall gibt die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Was ist der Unterschied zwischen Konzipient:in und Rechtsanwaltsanwärter:in?

Es gibt keinen: Beide Begriffe bezeichnen Jurist:innen in der Ausbildungszeit bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Konzipient:in ist die traditionelle Bezeichnung der Praxis, Rechtsanwaltsanwärter:in der Begriff der Rechtsanwaltsordnung (RAO).

Kann man ohne Gerichtspraxis Rechtsanwält:in oder Notar:in werden?

Nein. § 2 RAO verlangt für Rechtsanwält:innen mindestens fünf Monate praktische Verwendung bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft, und § 117a Abs 2 NO setzt für die Eintragung als Notariatskandidat:in ebenfalls mindestens fünf Monate rechtsberufliche Tätigkeit bei Gericht oder Staatsanwaltschaft voraus. Die Gerichtspraxis ist damit für alle klassischen Rechtsberufe der gemeinsame Startpunkt.

Wie schwer ist es, Richter:in zu werden?

Der Zugang ist selektiv: Aufgenommen wird, wer sich im Auswahlverfahren während der Gerichtspraxis gegen andere Bewerber:innen um eine begrenzte Zahl von Ausbildungsplanstellen durchsetzt, die der Bund jährlich im Personalplan festlegt. Eine fixe Quote gibt es nicht. Entscheidend sind die Leistungen während der Praxis und das Auswahlverfahren des jeweiligen Oberlandesgerichts.

Wie wird man Staatsanwält:in in Österreich?

Über denselben Weg wie Richter:innen: Gerichtspraxis mit Aufnahmeerklärung, vierjähriger richterlicher Vorbereitungsdienst inklusive Gerichtspraxis und Richteramtsprüfung. Nach vier Jahren Rechtspraxis, davon mindestens einem Jahr im Vorbereitungsdienst, und bestandener Prüfung sind die Ernennungsvoraussetzungen für das Richteramt erfüllt (§ 26 RStDG). Für die Staatsanwaltschaft verlangt § 174 Abs 1 RStDG zusätzlich ein Jahr Praxis als Richter:in oder Staatsanwält:in. Dieses Jahr kann aus dienstlichen Gründen nachgesehen werden (§ 174 Abs 2 und 3 RStDG).

Warum dauert der Weg ins Notariat so lange?

Weil zwei Bremsen zusammenwirken: § 6 NO verlangt sieben Jahre praktische Verwendung. Angerechnet werden darauf die Gerichtspraxis und weitere rechtsberufliche Zeiten. Mindestens drei Jahre musst du aber als Notariatskandidat:in nach der Notariatsprüfung zurücklegen. Dazu kommt die begrenzte Zahl der Amtsstellen. Ernannt wird erst nach erfolgreicher Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle durch das Bundesministerium für Justiz. Dadurch vergehen zwischen Prüfung und eigener Amtsstelle in der Praxis oft weitere Jahre.

Was verdient man mit Jus in Österreich?

Das hängt vom Weg ab. Während der Gerichtspraxis beträgt der Ausbildungsbeitrag € 1.817,60 brutto pro Monat. In der Justiz sind die Beträge gesetzlich fixiert, als Richteramtsanwärter:in € 4.035,20 und als Richter:in im Einstieg € 5.286,50 (Stand Juli 2026). Für Konzipient:innen gibt es keinen Kollektivvertrag, Wiener Einstiegsgehälter liegen nach unserer Markteinschätzung meist zwischen € 2.800 und € 3.600 brutto pro Monat.

Braucht man als Unternehmensjurist:in die Rechtsanwaltsprüfung?

Nein, für die Arbeit in einer Rechtsabteilung ist keine Berufsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Viele Unternehmen werten die abgelegte Prüfung oder Kanzleierfahrung aber als Qualitätsnachweis, und ein Teil der anspruchsvolleren Positionen setzt sie faktisch voraus.

Kann man später vom Anwaltsberuf ins Richteramt wechseln?

Ja. Wer die Rechtsanwaltsprüfung oder eine andere Berufsprüfung abgelegt hat, kann über einen verkürzten Vorbereitungsdienst von rund einem Jahr (§ 26 RStDG) und die Richteramtsprüfung als Ergänzungsprüfung (§ 12 Z 3 ABAG) in die Justiz wechseln. Voraussetzung bleiben eine freie Planstelle und das Auswahlverfahren des Oberlandesgerichts.

Welcher Jus-Beruf passt zu mir?

Beantworte zuerst vier Fragen: Willst du Verfahren führen oder Lösungen gestalten? Brauchst du Planbarkeit oder Einkommensdynamik? Wie ortsgebunden bist du? Und wie endgültig darf die Entscheidung sein? Die Zuordnung der Wege zu diesen Antworten steht in Kapitel 7. Wenn die Justiz auch nur denkbar ist, gib die Aufnahmeerklärung für den richterlichen Vorbereitungsdienst gleich mit dem Antrag auf die Gerichtspraxis ab.

Kann man mit dem Studium Wirtschaftsrecht die klassischen Rechtsberufe ergreifen?

Ja, sofern dein Studium die Anforderungen an ein Studium des österreichischen Rechts erfüllt (§ 3 RAO beziehungsweise § 6a NO).

Ist ein Doktorat für die juristische Karriere notwendig?

Nein, für keinen der klassischen Rechtsberufe ist ein Doktorat Voraussetzung. Verlangt wird ein Studium des österreichischen Rechts. Verpflichtend ist es nur in der Wissenschaft, wo es der erste Karriereschritt ist. Nach unserer Markteinschätzung gilt der Doktortitel in Österreich traditionell als gern gesehener Zusatz, verlangt wird er aber nicht.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Zulassung, Fristen, Prüfungen und Anrechnungen erteilen ausschließlich die zuständigen Stellen: die Oberlandesgerichte (Gerichtspraxis und Prüfungen), die Rechtsanwaltskammern, die Notariatskammern, das Bundesministerium für Justiz und die Universitäten.

Stand: 15.09.2026

Nicht öffentlich inseriert

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