Diese drei Wege verbindet ein Merkmal: Der Zugang läuft über Auswahlverfahren und eine begrenzte Zahl an Stellen, gesteuert von Staat und Kammern statt vom freien Markt. Wer einen dieser Berufswege anstrebt, sollte früher und verbindlicher planen als für die Anwaltschaft.
Richteramt und Staatsanwaltschaft
Richter:innen und Staatsanwält:innen teilen sich die Ausbildung: Nach der Absolvierung der Gerichtspraxis mit Aufnahmeerklärung (sprich als Übernahmswerber:in) folgt der richterliche Vorbereitungsdienst, der grundsätzlich vier Jahre dauert, wobei die Gerichtspraxis (aufgrund der Verlängerungen dauert diese schließlich zwölf Monate) eingerechnet wird. Für die Ernennung zur Richteramtsanwärterin bzw. zum Richteramtsanwärter ist unter anderem die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung.
Die Ausbildung führt durch feste Stationen: mindestens zwölf Monate Bezirksgericht, zwölf Monate Landesgericht, sechs Monate Staatsanwaltschaft, drei Wochen Justizanstalt, zwei Wochen bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung und, oft übersehen, mindestens vier Monate bei einer Rechtsanwältin, einem Notar oder der Finanzprokuratur. Am Ende steht die Richteramtsprüfung: zwei schriftliche Prüfungen von je zehn Stunden, bei der ein Zivil- und ein Strafurteil verfasst werden, plus eine mündliche Prüfung.
Wie viele Ausbildungsplanstellen es pro Vierteljahr gibt, legt der Bund jährlich im Personalplan fest. Das macht den Einstieg zwar relativ gut bezahlt und planbar, aber er ist auch sehr selektiv. Nach Absolvierung der vierjährigen Ausbildung und erfolgreicher Ablegung der Richteramtsprüfung stehen beide Berufe offen: Richter:in und Staatsanwält:in. Man kann sich dann auf ausgeschriebene Richter- oder Staatsanwalts-Planstellen bewerben.
Die Bezahlung ist gesetzlich fixiert: Richteramtsanwärter:innen verdienen € 3.906,30 brutto monatlich, nach der Richteramtsprüfung € 4.349,40. Das Einstiegsgehalt von Richter:innen beträgt € 5.117,60 und erhöht sich bei Ersternennung durch anrechenbare Vordienstzeiten in der Regel auf mindestens € 5.583,60. Dazu kommen die im Bundesdienst üblichen Sonderzahlungen.
Notariat
Das Notariat ist der langsamste klassische Weg. Nach dem Studium und der mindestens fünfmonatigen Gerichtspraxis sind mindestens sieben weitere Jahre Praxis als Notariatskandidat:in notwendig, drei davon nach der zweiten Notariatsprüfung. Die erste Teilprüfung kannst du frühestens nach eineinhalb Jahren Kandidatenzeit ablegen. Nach beiden Teilprüfungen wirst du als Notarsubstitut:in angelobt.
Zwei Hürden unterscheiden das Notariat von allen anderen Wegen. Erstens die Altersgrenze: In das Verzeichnis der Notariatskandidat:innen darfst du dich nach § 117a NO nur eintragen lassen, wenn du am Tag der Ersteintragung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Zweitens die Stellen: Die Zahl der Amtsstellen ist begrenzt, ernannt wird durch das Bundesministerium für Justiz nach Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle. Zwischen Prüfung und eigener Amtsstelle vergehen in der Praxis deshalb oft viele weitere Jahre. Verbindliche Auskunft zu Stellen und Wartezeiten gibt die zuständige Notariatskammer.