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Berufswege · Ratgeber

Karriere mit Jus: Ein Überblick zu den Berufswegen in Österreich

Anwaltschaft, Richteramt, Notariat, Unternehmen oder Verwaltung? Wir zeigen dir die Wege für deine Karriere mit Jus in Österreich auf: Dauer, Hürden, Entscheidungshilfe.

9 Kapitel13 Min. Lesezeit

Inhalt

Ein Jusstudium eröffnet dir in Österreich vier klassische Rechtsberufe (Rechtsanwaltschaft, Richteramt, Staatsanwaltschaft und Notariat) sowie zahlreiche Wege in Unternehmen, Verwaltung, Interessenvertretungen und Wissenschaft. Die klassischen Berufe verlangen nach dem Studium je nach Weg noch rund vier bis sieben Jahre Ausbildung und Praxis. Die wichtigste Weiche stellst du dabei früher, als viele glauben: oft schon mit dem Antrag auf die Gerichtspraxis. Dieser Ratgeber zeigt dir alle Wege für deine Karriere mit Jus, mit belegten Zahlen, den entscheidenden Fristen und einer klaren Empfehlung für Unentschlossene.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die vier klassischen Rechtsberufe Rechtsanwaltschaft, Richteramt, Staatsanwaltschaft und Notariat setzen neben dem Studium eine absolvierte Gerichtspraxis voraus.
  • Die Gerichtspraxis dauert für Zulassungsanträge ab 1. Juli 2025 fünf Monate. Der Ausbildungsbeitrag beträgt € 1.817,60 brutto pro Monat.
  • Rechtsanwält:in wirst du nach fünf Jahren praktischer Verwendung und Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung (§ 2 RAO). Der richterliche Vorbereitungsdienst dauert vier Jahre inklusive Gerichtspraxis.
  • Im Notariat gilt eine wenig bekannte Grenze: Die Ersteintragung als Notariatskandidat:in ist nach § 117a NO nur vor Vollendung des 35. Lebensjahres möglich.
  • Verwaltungsjurist:innen müssen nach Absolvierung der modularen Grundausbildung für den höheren Dienst ebenfalls eine Dienstprüfung (für den rechtskundigen Dienst) ablegen. Unternehmensjurist:innen brauchen keine Berufsprüfung abzulegen. Hier ist der Einstieg direkt nach dem Studium möglich.

Welche Berufswege stehen dir offen?

Mit einem abgeschlossenen Jusstudium stehen dir zwei Gruppen von Wegen offen: die vier klassischen Rechtsberufe mit eigenem Berufsrecht, zusätzlicher Ausbildung und eigener Prüfung sowie die Wege ohne weitere Berufsprüfung, vor allem in Unternehmen, Interessenvertretungen und Wissenschaft. Und zuletzt der Weg in die Verwaltung mit einer Berufsprüfung, jedoch verglichen mit jener der klassischen Rechtsberufe in vereinfachter Form. Die Struktur ähnelt einem Baum: Studium und Gerichtspraxis bilden den gemeinsamen Stamm, danach verzweigen sich die Äste.

Rechtsanwaltschaft

Weg nach dem Studium
Gerichtspraxis, Konzipientenzeit, Rechtsanwaltsprüfung
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
5 Jahre praktische Verwendung (§ 2 RAO)
Das Nadelöhr
Prüfung, Kanzleiplatz

Richteramt

Weg nach dem Studium
Gerichtspraxis mit Aufnahmeerklärung, richterlicher Vorbereitungsdienst, Richteramtsprüfung
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
4 Jahre inklusive Gerichtspraxis
Das Nadelöhr
Auswahlverfahren, begrenzte Planstellen

Staatsanwaltschaft

Weg nach dem Studium
gemeinsame Ausbildung mit dem Richteramt
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
4 Jahre inklusive Gerichtspraxis
Das Nadelöhr
wie Richteramt

Notariat

Weg nach dem Studium
Gerichtspraxis, Kandidatenzeit, zwei Teilprüfungen
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
7 Jahre Praxis, 3 davon nach der zweiten Teilprüfung
Das Nadelöhr
begrenzte Amtsstellen, Altersgrenze 35

Unternehmensjurist:in

Weg nach dem Studium
direkter Einstieg über Bewerbung
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
keine
Das Nadelöhr
oft Kanzleierfahrung erwartet (Marktpraxis)

Öffentlicher Dienst

Weg nach dem Studium
Ausschreibung, Grundausbildung je Dienstgeber, Dienstprüfung
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
keine einheitliche
Das Nadelöhr
Aufnahmeverfahren, Planstellen

Wissenschaft

Weg nach dem Studium
Doktorat, danach Habilitation oder Wechsel
Gesetzliche Mindestdauer nach dem Studium
je nach Stelle mehrere Jahre
Das Nadelöhr
befristete Stellen (Praxis)

Zur Größenordnung: Ende 2025 waren in Österreich 7.265 Rechtsanwält:innen und 2.370 Rechtsanwaltsanwärter:innen eingetragen. Der Frauenanteil lag bei 25,6 Prozent unter den Rechtsanwält:innen beziehungsweise 52,6 Prozent bei den Rechtsanwaltsanwärter:innen. Die Anwaltschaft ist damit der mit Abstand größte klassische Rechtsberuf.

Jenseits der Tabelle wächst ein breites Feld weiterer Arbeitgeber für Jurist:innen: Interessenvertretungen wie Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖGB und Industriellenvereinigung, Banken und Versicherungen (etwa Compliance und Rechtsabteilung), EU-Institutionen mit eigenen Auswahlverfahren, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung mit eigenen Berufsprüfungen nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz sowie Legal-Tech-Unternehmen und Medien.

Warum fast jeder Weg bei Gericht beginnt

Alle vier klassischen Rechtsberufe setzen neben dem Studienabschluss eine absolvierte Gerichtspraxis voraus, und Absolvent:innen rechtswissenschaftlicher Studien haben einen Rechtsanspruch auf die Zulassung. Die Gerichtspraxis ist die Ausbildungszeit bei Gericht und Staatsanwaltschaft, in der Rechtspraktikant:innen unterschiedlichen Tätigkeiten nachgehen, wie etwa Entscheidungsentwürfe ausarbeiten, Akten aufbereiten, an Verhandlungen teilnehmen und in Strafsachen das Protokoll führen.

Die Eckdaten: Für Zulassungsanträge ab 1. Juli 2025 dauert die Gerichtspraxis fünf Monate. Zuvor waren es noch sieben Monate. Der Ausbildungsbeitrag beträgt derzeit € 1.817,60 brutto pro Monat. Den Antrag richtest du an die Präsidentin oder den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts. Zuständig sind die vier Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz und Innsbruck.

Hier fällt auch die am meisten unterschätzte Weiche: Wer Richter:in oder Staatsanwält:in werden will, sollte schon mit dem Zulassungsantrag die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst erklären. Erst diese Erklärung bringt dich ins Auswahlverfahren. Die geeignetsten Bewerber:innen erhalten eine Verlängerung über den fünften Monat hinaus, und ab dem achten Monat steigt der Ausbildungsbeitrag auf € 3.635,20 (§ 17 Abs 1 RPG). Die Justizentscheidung sollte also vor Beginn der Gerichtspraxis gefällt werden. Ein späterer Einstieg ist zwar nicht unmöglich, aber deutlich schwieriger.

Wie wirst du Rechtsanwält:in? Die Fünf-Jahres-Rechnung

Für die Eintragung als Rechtsanwält:in verlangt § 2 RAO eine praktische Verwendung von fünf Jahren, davon im Inland mindestens fünf Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens drei Jahre bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Die Konzipientenzeit ist genau diese Ausbildungsphase in der Kanzlei. Konzipient:in und Rechtsanwaltsanwärter:in bezeichnen dieselbe Rolle, einmal in der Sprache der Praxis, einmal im Gesetzeswortlaut.

Der schnellstmögliche Verlauf als Beispiel-Zeitplan

  1. Monat 0: Studienabschluss (Studium des österreichischen Rechts, § 3 RAO).
  2. Monat 1 bis 5: Gerichtspraxis (für Zulassungsanträge ab 1. Juli 2025).
  3. Monat 6: Start in der Kanzlei, Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter:innen.
  4. Ab Monat 24 (2 Jahre nach Studienabschluss): Erhalt der vollen Substitutionsbefugnis, die sogenannte große Legitimationsurkunde (große LU). Sie setzt gemäß § 15 Abs 2 RAO fünf Monate Gerichtspraxis und 18 Monate Kanzleipraxis voraus.
  5. Ab Monat 36 (3 Jahre nach Studienabschluss): Antritt zur Rechtsanwaltsprüfung möglich (§ 2 RAPG). Voraussetzung sind drei Jahre praktische Verwendung, davon mindestens fünf Monate bei Gericht und mindestens zwei Jahre bei einem Rechtsanwalt, hinzu kommt die Absolvierung der verbindlichen Ausbildungsveranstaltungen während dieser Zeit.
  6. Ab Monat 60 (5 Jahre nach Studienabschluss): Eintragungsfähigkeit in die Liste der Rechtsanwält:innen nach bestandener Prüfung.

Einen Schritt tiefer: Die fünf Jahre musst du nicht vollständig in Kanzlei und bei Gericht verbringen. Nach Abzug von Gerichtspraxis und Kernzeit bleiben rund 19 Monate, die du auch mit anderen rechtsberuflichen Tätigkeiten füllen kannst, etwa in einer Rechtsabteilung, bei der Finanzprokuratur oder im Ausland. Was konkret angerechnet wird, regeln Leitlinien der jeweiligen Rechtsanwaltskammer (§ 2 RAO). Es empfiehlt sich, vor jeder geplanten Station bei deiner zuständigen Kammer nachzufragen, nicht erst danach.

Zum Geld: Für Konzipient:innen gilt kein Kollektivvertrag, Gehalt und Sonderzahlungen sind Vertragssache. Nach unserer Markteinschätzung liegen Wiener Einstiegsgehälter ohne Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen meist zwischen € 2.800 und € 3.600 brutto pro Monat, bei einer Gesamtspanne von € 2.600 bis € 4.300. Kanzleigröße, Rechtsgebiet und Standort erklären die Unterschiede.

Richteramt, Staatsanwaltschaft und Notariat: die Wege mit Nadelöhr

Diese drei Wege verbindet ein Merkmal: Der Zugang läuft über Auswahlverfahren und eine begrenzte Zahl an Stellen, gesteuert von Staat und Kammern statt vom freien Markt. Wer einen dieser Berufswege anstrebt, sollte früher und verbindlicher planen als für die Anwaltschaft.

Richteramt und Staatsanwaltschaft

Richter:innen und Staatsanwält:innen teilen sich die Ausbildung: Nach der Absolvierung der Gerichtspraxis mit Aufnahmeerklärung (sprich als Übernahmswerber:in) folgt der richterliche Vorbereitungsdienst, der grundsätzlich vier Jahre dauert, wobei die Gerichtspraxis (aufgrund der Verlängerungen dauert diese schließlich zwölf Monate) eingerechnet wird. Für die Ernennung zur Richteramtsanwärterin bzw. zum Richteramtsanwärter ist unter anderem die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung.

Die Ausbildung führt durch feste Stationen: mindestens zwölf Monate Bezirksgericht, zwölf Monate Landesgericht, sechs Monate Staatsanwaltschaft, drei Wochen Justizanstalt, zwei Wochen bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung und, oft übersehen, mindestens vier Monate bei einer Rechtsanwältin, einem Notar oder der Finanzprokuratur. Am Ende steht die Richteramtsprüfung: zwei schriftliche Prüfungen von je zehn Stunden, bei der ein Zivil- und ein Strafurteil verfasst werden, plus eine mündliche Prüfung.

Wie viele Ausbildungsplanstellen es pro Vierteljahr gibt, legt der Bund jährlich im Personalplan fest. Das macht den Einstieg zwar relativ gut bezahlt und planbar, aber er ist auch sehr selektiv. Nach Absolvierung der vierjährigen Ausbildung und erfolgreicher Ablegung der Richteramtsprüfung stehen beide Berufe offen: Richter:in und Staatsanwält:in. Man kann sich dann auf ausgeschriebene Richter- oder Staatsanwalts-Planstellen bewerben.

Die Bezahlung ist gesetzlich fixiert: Richteramtsanwärter:innen verdienen € 3.906,30 brutto monatlich, nach der Richteramtsprüfung € 4.349,40. Das Einstiegsgehalt von Richter:innen beträgt € 5.117,60 und erhöht sich bei Ersternennung durch anrechenbare Vordienstzeiten in der Regel auf mindestens € 5.583,60. Dazu kommen die im Bundesdienst üblichen Sonderzahlungen.

Notariat

Das Notariat ist der langsamste klassische Weg. Nach dem Studium und der mindestens fünfmonatigen Gerichtspraxis sind mindestens sieben weitere Jahre Praxis als Notariatskandidat:in notwendig, drei davon nach der zweiten Notariatsprüfung. Die erste Teilprüfung kannst du frühestens nach eineinhalb Jahren Kandidatenzeit ablegen. Nach beiden Teilprüfungen wirst du als Notarsubstitut:in angelobt.

Zwei Hürden unterscheiden das Notariat von allen anderen Wegen. Erstens die Altersgrenze: In das Verzeichnis der Notariatskandidat:innen darfst du dich nach § 117a NO nur eintragen lassen, wenn du am Tag der Ersteintragung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Zweitens die Stellen: Die Zahl der Amtsstellen ist begrenzt, ernannt wird durch das Bundesministerium für Justiz nach Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle. Zwischen Prüfung und eigener Amtsstelle vergehen in der Praxis deshalb oft viele weitere Jahre. Verbindliche Auskunft zu Stellen und Wartezeiten gibt die zuständige Notariatskammer.

Verwaltungsjurist:in: ein weiterer Weg in den öffentlichen Dienst

Der öffentliche Dienst beschäftigt Jurist:innen in Ministerien, Ländern, Städten und Behörden, von der Legistik bis zur Bezirkshauptmannschaft. Den Zugang regeln Ausschreibungen und eine Grundausbildung, die je nach Dienstgeber unterschiedlich ausgestaltet ist. Gemeinsam haben sie allesamt die Ablegung der Dienstprüfung. Verbindliche Details nennt die jeweilige Ausschreibung beziehungsweise Karriereseite der Verwaltungsstelle.

Ein wenig bekannter Weg innerhalb der Justiz: Juristische Mitarbeiter:innen unterstützen die Gerichte, steigen mit mindestens € 3.716 brutto ein und können sich später für den richterlichen Vorbereitungsdienst bewerben.

Welche Karrieren stehen dir ohne zweite Berufsprüfung offen?

Für Unternehmensjurist:innen und die meisten weiteren juristischen Tätigkeiten brauchst du keine zweite Berufsprüfung: Das Studium plus ein Bewerbungsverfahren genügen. Das macht diese Wege schneller, aber kaum leichter, denn die Auswahl verlagert sich vom Prüfungssaal in den Arbeitsmarkt.

Unternehmensjurist:innen arbeiten in der Rechtsabteilung eines Unternehmens und beraten den eigenen Arbeitgeber statt wechselnder Mandant:innen. Eine Rechtsanwaltsprüfung ist dafür gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis erwarten viele Rechtsabteilungen für anspruchsvollere Positionen aber Kanzleierfahrung oder die abgelegte Prüfung als Qualitätsnachweis. Belastbare Gehaltsdaten hängen stark von Branche, Unternehmensgröße und Berufsjahren ab.

Zudem gibt es die Interessenvertretungen (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖGB, Industriellenvereinigung) mit viel Rechtsberatung und Nähe zur Gesetzgebung sowie die Wissenschaft als weitere Arbeitgeber und Berufswege. Die Tätigkeit in der Wissenschaft beginnt mit einer Prae-doc-Stelle und dem Doktorat und führt über meist befristete Verträge Richtung Habilitation. Wer bleiben will, braucht Publikationsdisziplin, Freude am Unterrichten und einen langen Atem, bis man eine eigene Professur erhält.

Wie du deine Karriere mit Jus planst: Kriterien und Empfehlung

Beginne mit vier Fragen statt mit Berufsbildern. Erstens: Willst du Verfahren führen oder Lösungen gestalten? Gericht und Staatsanwaltschaft leben vom Verfahren, das Notariat vom Gestalten, die Anwaltschaft von beidem. Zweitens: Planbarkeit oder Einkommensdynamik? Justiz und Verwaltung bezahlen nach gesetzlichem Schema, Kanzlei und Unternehmen nach Markt, mit größerer Spannweite nach oben und unten. Drittens: Wie ortsgebunden bist du? Notariat und Justiz binden an Amtsstelle und Sprengel, Unternehmen und Großkanzleien konzentrieren sich auf die Ballungsräume. Viertens: Wie endgültig darf die Entscheidung sein?

Zur vierten Frage die gute Nachricht: Die Wege sind durchlässiger als ihr Ruf. Wer bereits eine Berufsprüfung wie die Rechtsanwaltsprüfung abgelegt hat, kann mit einem verkürzten Vorbereitungsdienst von rund einem Jahr und der Richteramtsprüfung als Ergänzungsprüfung in die Justiz wechseln (§ 26 RStDG). Auch zwischen Richteramts-, Rechtsanwalts- und Notariatsprüfung sieht das Gesetz Anrechnungen mit Ergänzungsprüfungen vor. Nur eine Tür schließt sich gänzlich: die Ersteintragung ins Notariat muss mit spätestens 35 Jahren passieren.

Unsere Einschätzung für Unentschlossene: Gib die Aufnahmeerklärung für den richterlichen Vorbereitungsdienst immer ab, wenn die Justiz für dich auch nur denkbar ist. Sie kostet nichts und hält die selektivste Tür offen. Fällt die Wahl danach schwer, ist die Konzipientenzeit der vielseitigste Anschluss: Sie führt zur Rechtsanwaltsprüfung, die auch in Unternehmen und Verbänden als Qualifikation gelesen wird, und der Wechsel von der Kanzlei ins Unternehmen ist am Markt der übliche Weg, der umgekehrte eher die Ausnahme.

Die häufigsten Fehler bei der Karriereplanung mit Jus

  1. Die Aufnahmeerklärung vergessen: Ohne die Erklärung beim Antrag auf die Gerichtspraxis läufst du am Auswahlverfahren für den richterlichen Vorbereitungsdienst vorbei, und dieser Zug fährt für den laufenden Durchgang ohne dich ab.
  2. Die Gerichtspraxis absitzen: Fünf Monate sind kurz. Wer die Stationen passiv durchläuft, verschenkt den einzigen Abschnitt, in dem Justiz, Kanzleien und Notariate dieselbe Person im Arbeitsalltag erleben können. Was viele nicht wissen: Die Beurteilungen der Gerichtspraxis liegen bei der Rechtsanwaltsprüfung den Prüfer:innen vor.
  3. Die Fünf-Jahres-Rechnung verdrängen: Fünf Jahre praktische Verwendung nach § 2 RAO bedeuten, dass die Eintragung als Rechtsanwält:in meist erst um das dreißigste Lebensjahr gelingt. Wer das früh weiß, plant Finanzen und Prüfungsphase realistischer.
  4. Das Notariat zu spät prüfen: Wegen der Altersgrenze von 35 Jahren für die Ersteintragung (§ 117a NO) und der begrenzten Amtsstellen ist das Notariat keine Rückfalloption, sondern eine Frühentscheidung.
  5. Anrechnungen erst im Nachhinein klären: Ob eine Station in der Rechtsabteilung, bei der Finanzprokuratur oder im Ausland auf die fünf Jahre zählt, entscheidet deine Rechtsanwaltskammer nach ihren Leitlinien. Wer erst nach der Station fragt, riskiert Monate, die am Ende nicht angerechnet werden.
  6. Die Rechtsanwaltsprüfung leichtfertig auslassen: Ohne Grund darauf zu verzichten verengt später die Möglichkeiten, nicht nur für die klassischen Berufe. Das ist unsere Erfahrung, die sich durch diverse Ausschreibungen regelmäßig bestätigt.

Häufige Fragen zur Karriere mit Jus

Wie lange dauert es nach dem Studium, bis du Rechtsanwält:in bist?

Mindestens fünf Jahre, denn § 2 RAO verlangt fünf Jahre praktische Verwendung vor der Eintragung. In der Praxis planen viele ein halbes bis ganzes Jahr zusätzlich ein, weil die Prüfungsvorbereitung neben dem Kanzleialltag läuft und die Eintragung Formalitäten braucht. Verbindliche Auskunft zu deinem Einzelfall gibt die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Was ist der Unterschied zwischen Konzipient:in und Rechtsanwaltsanwärter:in?

Es gibt keinen: Beide Begriffe bezeichnen Jurist:innen in der Ausbildungszeit bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Konzipient:in ist die traditionelle Bezeichnung der Praxis, Rechtsanwaltsanwärter:in der Begriff der Rechtsanwaltsordnung (RAO).

Kannst du ohne Gerichtspraxis Rechtsanwält:in oder Notar:in werden?

Nein. § 2 RAO verlangt für Rechtsanwält:innen mindestens fünf Monate praktische Verwendung bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft, und § 117a NO setzt für die Eintragung als Notariatskandidat:in ebenfalls mindestens fünf Monate rechtsberufliche Tätigkeit bei Gericht oder Staatsanwaltschaft voraus. Die Gerichtspraxis ist damit für alle klassischen Rechtsberufe der gemeinsame Startpunkt.

Wie schwer ist es, Richter:in zu werden?

Der Zugang ist selektiv: Aufgenommen wird, wer sich im Auswahlverfahren während der Gerichtspraxis gegen andere Bewerber:innen um eine begrenzte Zahl von Ausbildungsplanstellen durchsetzt, die der Bund jährlich im Personalplan festlegt. Eine fixe Quote gibt es nicht. Entscheidend sind die Leistungen während der Praxis und das Auswahlverfahren des jeweiligen Oberlandesgerichts.

Wie wirst du Staatsanwält:in in Österreich?

Über denselben Weg wie Richter:innen: Gerichtspraxis mit Aufnahmeerklärung, vierjähriger richterlicher Vorbereitungsdienst inklusive Gerichtspraxis und Richteramtsprüfung. Nach vier Jahren Rechtspraxis, davon mindestens einem Jahr im Vorbereitungsdienst, und bestandener Prüfung sind die wesentlichen Ernennungsvoraussetzungen für beide Berufe erfüllt (§§ 26, 174 Abs 1 RStDG).

Warum dauert der Weg ins Notariat so lange?

Weil zwei Bremsen zusammenwirken: Nach Studium und Gerichtspraxis sind mindestens sieben Jahre Praxis nötig, drei davon nach der zweiten Notariatsprüfung, und die Zahl der Amtsstellen ist begrenzt. Ernannt wird erst nach erfolgreicher Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle durch das Bundesministerium für Justiz. Dadurch vergehen zwischen Prüfung und eigener Amtsstelle in der Praxis oft weitere Jahre.

Brauchst du als Unternehmensjurist:in die Rechtsanwaltsprüfung?

Nein, für die Arbeit in einer Rechtsabteilung ist keine Berufsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Viele Unternehmen werten die abgelegte Prüfung oder Kanzleierfahrung aber als Qualitätsnachweis, und ein Teil der anspruchsvolleren Positionen setzt sie faktisch voraus. Das ist Marktpraxis, keine Rechtslage.

Kannst du später noch vom Anwaltsberuf ins Richteramt wechseln?

Ja. Wer die Rechtsanwaltsprüfung oder eine andere Berufsprüfung abgelegt hat, kann über einen verkürzten Vorbereitungsdienst von rund einem Jahr und die Richteramtsprüfung als Ergänzungsprüfung in die Justiz wechseln (§ 26 RStDG). Voraussetzung bleiben eine freie Planstelle und das Auswahlverfahren des Oberlandesgerichts.

Kannst du mit dem Studium Wirtschaftsrecht die klassischen Rechtsberufe ergreifen?

Ja, sofern dein Studium die Anforderungen an ein Studium des österreichischen Rechts erfüllt (§ 3 RAO beziehungsweise § 6a NO).

Ist ein Doktorat für die juristische Karriere notwendig?

Nein, für keinen der klassischen Rechtsberufe ist ein Doktorat Voraussetzung. Verlangt wird ein Studium des österreichischen Rechts. Verpflichtend ist es nur in der Wissenschaft, wo es der erste Karriereschritt ist. Am Markt gilt der Doktortitel in Österreich traditionell als gern gesehen, aber als Zusatz und keine Bedingung. Das ist eine Einschätzung der Praxis.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Zulassung, Fristen, Prüfungen und Anrechnungen erteilen ausschließlich die zuständigen Stellen: die Oberlandesgerichte (Gerichtspraxis und Prüfungen), die Rechtsanwaltskammern, die Notariatskammern, das Bundesministerium für Justiz und die Universitäten.

Stand: 23.07.2026

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