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Rechtsanwaltsprüfung · Ratgeber

Rechtsanwaltsprüfung in Österreich: Ablauf, Kosten und der richtige Zeitpunkt

Die Rechtsanwaltsprüfung in Österreich besteht aus drei Klausuren zu je acht Stunden und einer mündlichen Prüfung. Bei der Anmeldung zahlst du € 716.

10 Kapitel17 Min. Lesezeit

Inhalt

Die Rechtsanwaltsprüfung ist die Berufsprüfung der österreichischen Rechtsanwält:innen und im Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG) geregelt. Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Klausuren zu je acht Stunden und einer mündlichen Prüfung vor einem Senat beim Oberlandesgericht. Antreten darfst du frühestens nach drei Jahren praktischer Verwendung, davon mindestens fünf Monate bei Gericht oder Staatsanwaltschaft und mindestens zwei Jahre bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt (§ 2 RAPG).

Dieser Ratgeber führt durch Voraussetzungen, Anmeldung, Ablauf, Kosten und Bewertung der Rechtsanwaltsprüfung und beantwortet die Frage, wann sich der Antritt am meisten auszahlt. Vorsicht bei älteren Leitfäden: Seit dem Budgetbegleitgesetz 2025 gilt eine kürzere Gerichtspraxis, und viele kursierende Fristen stammen aus überholten Rechtslagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zulassung: Studium des österreichischen Rechts plus drei Jahre praktische Verwendung, davon mindestens fünf Monate bei Gericht oder Staatsanwaltschaft und mindestens zwei Jahre bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt (§ 2 Abs 1 RAPG). Wer die Gerichtspraxis bis 30. Juni 2025 beantragt und damals bereits alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt hat, braucht sieben Monate (§ 29 Abs 3 RAPG).
  • Bestanden heißt noch nicht eingetragen: Vor der Prüfung brauchst du 24 Ausbildungshalbtage, für die Eintragung in die Liste dann fünf Jahre praktische Verwendung, davon drei Jahre in einer Kanzlei, und 42 Halbtage (§ 2 Abs 2 RAO, § 34 Abs 1 und 2 RL-BA 2015).
  • Geprüft werden drei Klausuren zu je acht Stunden in Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht sowie eine öffentliche mündliche Prüfung von etwa zwei Stunden pro Person (§§ 13, 15, 18, 19 RAPG).
  • Die Prüfungsgebühr beträgt € 695 (§ 4 Abs 1 Z 3 lit c der Gebührenverordnung BGBl II 272/2009 idF BGBl II 79/2025), dazu kommt bei der Anmeldung eine Eingabengebühr von € 21 nach § 14 TP 6 Abs 1 Gebührengesetz 1957. Zusammen sind das € 716 an das Oberlandesgericht.
  • Zeitpunkt: Rechtlich darfst du frühestens nach drei Jahren praktischer Verwendung antreten. Am OLG Wien brauchst du für die Vormerkung rund eineinhalb Jahre Vorlauf auf deinen Wunschtermin.
  • 2025 wurden in Österreich 512 Rechtsanwaltsprüfungen abgelegt, 425 davon positiv. Das sind 83 Prozent.

Welche Voraussetzungen gelten für die Rechtsanwaltsprüfung?

Umgangssprachlich heißt die Rechtsanwaltsprüfung oft nur Anwaltsprüfung, und die Rechtsanwaltsanwärter:innen, die zu ihr antreten, heißen im Kanzleialltag Konzipient:innen. Für die Zulassung brauchst du ein abgeschlossenes Studium des österreichischen Rechts und drei Jahre praktische Verwendung. Praktische Verwendung ist die berufsrechtlich anerkannte juristische Ausbildungszeit nach dem Studium. Welche Tätigkeiten zählen, regelt § 2 RAO.

Studium des österreichischen Rechts

Umfang
mindestens vier Jahre, zumindest 240 ECTS-Punkte
Rechtsgrundlage
§ 3 RAO

Praktische Verwendung

Umfang
drei Jahre
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs 1 RAPG

Davon Gerichtspraxis

Umfang
mindestens fünf Monate, sieben bei Antrag bis 30. Juni 2025 mit damals erfüllten Voraussetzungen
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs 1, § 29 Abs 3 RAPG

Davon Zeit in einer Kanzlei

Umfang
mindestens zwei Jahre
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs 1 RAPG

Ausbildungsveranstaltungen

Umfang
mindestens 24 Halbtage
Rechtsgrundlage
§ 34 Abs 2 RL-BA 2015

Bei der Gerichtspraxis entscheidet der Zeitpunkt deines Zulassungsantrags über die nötige Dauer. Wer die Zulassung zur Gerichtspraxis ab dem 1. Juli 2025 beantragt hat, braucht fünf Monate. Bei Antragstellung bis 30. Juni 2025 bleiben es sieben Monate, allerdings nur, wenn du damals bereits alle Zulassungsvoraussetzungen nach § 1 Abs 1 und § 2 RPG erfüllt hast. Dann gilt das auch bei späteren Unterbrechungen (§ 29 Abs 3 RAPG idF Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl I 25/2025).

Die restliche Zeit auf drei Jahre füllst du flexibel: mit weiterer Kanzleizeit, einer längeren Gerichtspraxis oder mit Ersatzzeiten nach § 2 Abs 1 RAO, etwa bei Notar:innen, einer Verwaltungsbehörde, einer Hochschule oder in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, sofern die Tätigkeit der Rechtsanwaltschaft dienlich ist. Die Tätigkeit bei der Finanzprokuratur ist der Kanzleizeit gleichgestellt.

Dazu kommen die Ausbildungsveranstaltungen: Vor dem Antritt musst du mindestens 24 Halbtage nachweisen (§ 34 Abs 2 RL-BA 2015). Automatisch anerkannt sind Veranstaltungen der Anwaltsakademie (AWAK). Seminare anderer Anbieter muss die Rechtsanwaltskammer approbieren, also als Ausbildungsveranstaltung anerkennen. Zuständig ist die Kammer, in deren Sprengel die Veranstaltung stattfindet, bei Online-Seminaren jene am Sitz des Veranstalters (§ 36 Abs 1 RL-BA 2015). Entschieden wird nach der Teilnahme. Eine Vorabauskunft kannst du einholen, verbindlich ist sie nicht.

Wie meldest du dich zur Rechtsanwaltsprüfung an?

Den Antrag auf Zulassung stellst du beim Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission, also bei der oder dem Vorsitzenden. Eingerichtet ist die Kommission beim Oberlandesgericht deines Sprengels, also in dem Zuständigkeitsbereich, in dem du als Rechtsanwaltsanwärter:in eingetragen bist (§ 3 RAPG). Der Präses entscheidet im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer, bei der du eingetragen bist oder zuletzt warst (§ 6 Abs 1 RAPG). Zulässig ist der Antrag frühestens sechs Monate vor Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen (§ 6 Abs 2 RAPG).

Die Anmeldung Schritt für Schritt

  1. Termin vormerken lassen: Am OLG Wien geht das formlos per E-Mail unter Angabe des Wunschmonats. Wegen der Wartezeiten lässt du dich am besten rund eineinhalb Jahre im Voraus vormerken.
  2. Unterlagen sammeln: Was nach § 7 RAPG zum Antrag gehört, steht in der Checkliste unter diesen Schritten. Der genaue Umfang unterscheidet sich je OLG-Sprengel.
  3. Gebühren überweisen: insgesamt € 716 auf das Konto des zuständigen Oberlandesgerichts, € 695 Prüfungsgebühr und € 21 Eingabengebühr. Die Aufstellung findest du im Kapitel zu den Kosten.
  4. Antrag einbringen: kurz und formlos, mit Einzahlungsbeleg. Für das OLG Wien bringst du den Antrag am besten spätestens vier Monate vor dem gewünschten Prüfungsmonat ein.
  5. Verständigung abwarten: Mindestens vier Wochen vor der ersten Klausur erfährst du die Termine und die Namen deines Prüfungssenats (§ 9 RAPG).

Ist dein Antrag vollständig?

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Universitätsdiplom oder Sponsionsbescheid
  • Amtsbestätigung über die Gerichtspraxis
  • Verwendungszeugnisse, von der Rechtsanwaltskammer vidimiert, also beglaubigt. Das braucht Vorlauf, stoß es früh an.
  • Nachweis über die 24 Ausbildungshalbtage
  • Einzahlungsbeleg über die Gebühren

Die Termine legt jedes Oberlandesgericht selbst fest. Am OLG Wien wird in allen Monaten außer im August geprüft, ab 2027 auch nicht mehr im Juli (Rechtsanwaltskammer Wien, Stand Jänner 2026). Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich nennt in ihrem Informationsblatt von Jänner 2025 eine Obergrenze von 20 bis 24 Prüfungskommissionen pro Monat. Auf begründeten Antrag kannst du die Prüfung auch an einem anderen Oberlandesgericht ablegen (§ 6 Abs 1 RAPG). Gegen eine Nichtzulassung steht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen (§ 8 RAPG). Musst du die Prüfung wiederholen, fällt die Prüfungsgebühr erneut an (§ 4 Abs 2 der Gebührenverordnung BGBl II 272/2009 idF BGBl II 79/2025).

Wie läuft die schriftliche Rechtsanwaltsprüfung ab?

Die schriftliche Rechtsanwaltsprüfung besteht aus drei Klausuren, die so gestellt sein müssen, dass sie bei durchschnittlicher Fähigkeit jeweils in acht Stunden lösbar sind (§§ 13, 15 RAPG). In dieser Form gibt es sie seit 1. Jänner 1993 (BGBl 21/1993). Mit 1. Jänner 2017 wurde nur der Aufgabenkatalog der Verwaltungsrechtsklausur an die Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst (§ 13 Z 2, § 29 Abs 1 RAPG). Einen Abstand zwischen den Klausurtagen schreibt das RAPG nicht vor. Am OLG Wien liegen üblicherweise zwei bis sieben Wochentage dazwischen.

Zivilrecht

Aufgabe nach § 13 RAPG
Klage, Klagebeantwortung und Entscheidung, ein Antragspaket im Außerstreitverfahren oder eine Rechtsmittelschrift anhand von Gerichtsakten

Verwaltungsrecht inkl. Abgabenrecht

Aufgabe nach § 13 RAPG
Rechtsmittelschrift gegen einen Bescheid, Revision gegen eine Verwaltungsgerichtsentscheidung, Beschwerde nach Art 144 B-VG oder ein Normprüfungsantrag

Strafrecht

Aufgabe nach § 13 RAPG
Rechtsmittelschrift gegen eine Entscheidung erster Instanz anhand von Gerichtsakten

Das besondere Rechtsgebiet der Verwaltungsrechtsklausur wird dir gemeinsam mit der Verständigung bekanntgegeben, also mindestens vier Wochen vor dem Termin (§ 9 RAPG). Seit 1. August 2026 erfährst du mit derselben Verständigung auch das besondere Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts für die mündliche Prüfung (§ 20 Z 7 RAPG). Wer die Zulassung bis 31. Juli 2026 beantragt hat, findet die Bekanntgabe noch in § 15 RAPG alte Fassung (§ 29 Abs 4 RAPG). Diese Zeit lässt sich gezielt für die angekündigten Gebiete nutzen.

Was das Gesetz an Hilfsmitteln vorsieht und was du am Prüfungsplatz vorfindest, ist nicht dasselbe. Das RAPG sieht vor, dass für jede Ausarbeitung die erforderlichen Gesetzesausgaben, Entscheidungssammlungen und Literatur bereitgestellt werden und eine Schreibkraft für die Reinschrift beisteht (§ 16 RAPG). Sämtliche benutzten Hilfsmittel musst du in der Arbeit anführen und bestätigen, ausschließlich diese verwendet zu haben (§ 14 RAPG). In Wien sind eigene Bücher, Skripten und Muster nicht zugelassen. Am Arbeitsplatz liegen Kommentare zum jeweiligen Prüfungsgebiet bereit, das Verwaltungsrecht ausgenommen, und über das Justiz-Intranet stehen RIS, Manz-RDB und LexisNexis zur Verfügung. Die Reinschrift diktierst du einer Schreibkraft oder schreibst sie selbst am Justiz-PC. Erkundige dich vorab beim zuständigen Oberlandesgericht, welche Ausstattung dich konkret erwartet.

Wie läuft die mündliche Rechtsanwaltsprüfung ab?

Die mündliche Prüfung findet frühestens drei Wochen nach der letzten Klausur statt, dauert etwa zwei Stunden pro Person und wird für höchstens zwei Kandidat:innen gemeinsam abgehalten (§ 18 Abs 1 RAPG). Geprüft wird vor einem Senat aus vier Mitgliedern, zwei Richter:innen und zwei Rechtsanwält:innen. Den Vorsitz führt der Präses der Prüfungskommission, also der Präsident oder die Präsidentin des Oberlandesgerichts, oder ein Stellvertreter. Sind beide verhindert, übernimmt das an Lebensjahren älteste richterliche Senatsmitglied (§§ 3, 11 RAPG). Die Prüfung ist öffentlich, die Termine hängen zwei Wochen vorher in den beteiligten Rechtsanwaltskammern aus (§ 19 RAPG). Seit 1. August 2026 kann die mündliche Prüfung bei außergewöhnlichen Verhältnissen per Videokonferenz stattfinden, dann dürfen bis zu zehn Personen elektronisch zuhören, wenn sie sich spätestens drei Tage vorher beim Vorsitzenden anmelden (§§ 18 Abs 2, 19 RAPG).

Der Prüfungsstoff ist in § 20 RAPG abschließend aufgezählt und bildet die anwaltliche Praxis in ihrer Breite ab:

  1. Bürgerliches Recht samt Arbeits- und Sozialrecht
  2. Zivilverfahren einschließlich Außerstreit- und Exekutionsrecht
  3. Strafrecht und Verteidigung vor den Strafgerichten
  4. Strafvollzug
  5. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht einschließlich Wertpapier- und Immaterialgüterrecht
  6. Insolvenzverfahren
  7. Verfassungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht und ein Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts samt Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren
  8. Abgabenrecht einschließlich Finanzstrafverfahren
  9. Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung
  10. Berufs- und Standesrecht samt Geldwäscheprävention und Kostenrecht

Die Gebiete der Ziffern 5 bis 10, also von Unternehmens- und Gesellschaftsrecht bis Kostenrecht, prüfen jedenfalls die Rechtsanwält:innen im Senat (§ 12 Abs 2 RAPG).

In der Praxis haben Prüfer:innen erkennbare Schwerpunkte. Deshalb lohnt sich die Vorbereitung auf genau deinen Senat.

So bereitest du dich auf deinen Senat vor

  1. Namen abwarten: Wer dich prüft, erfährst du mindestens vier Wochen vor der ersten Klausur mit der Verständigung (§ 9 RAPG).
  2. Vorstellungsgespräch erbitten: Üblich ist ein kurzer Besuch bei den Mitgliedern des Senats, sobald deren Namen feststehen.
  3. Nach Schwerpunkten und Prüfungsstil fragen: Dafür ist dieses Gespräch da.
  4. Erfahrungsberichte früherer Kandidat:innen einholen, am besten zu genau diesem Senat.

Das Ergebnis erfährst du unmittelbar nach der Prüfung.

Wie wird die Rechtsanwaltsprüfung bewertet?

Das Ergebnis der Rechtsanwaltsprüfung lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Zeigt jemand Kenntnisse, die den Ausbildungszweck beträchtlich oder außergewöhnlich übersteigen, wird zusätzlich mit „sehr gut“ beziehungsweise „ausgezeichnet“ bewertet (§ 23 RAPG). Beurteilt wird die Prüfung als Ganzes: Der Senat berät unmittelbar nach der mündlichen Prüfung geheim, stimmt zuerst über das Bestehen und dann über die Bewertung ab und verkündet das Ergebnis sofort. Das Zeugnis unterfertigen alle vier Mitglieder (§§ 22, 24, 26 RAPG). Eine schwächere Klausur lässt sich mündlich noch aufholen, so beschreiben es Erfahrungsberichte.

Wer nicht besteht, wird vom Senat für mindestens drei und höchstens zwölf Monate gesperrt und kann die Rechtsanwaltsprüfung zweimal wiederholen (§ 25 RAPG). Eine Teilwiederholung einzelner Klausuren gibt es nicht. Auch eine wegen unerlaubter Hilfsmittel nicht beurteilte Prüfung zählt als Antritt (§ 16 Abs 2 RAPG).

2025 wurden österreichweit 512 Rechtsanwaltsprüfungen abgelegt, 425 davon positiv. Die Quote der nicht bestandenen Prüfungen lag je nach Oberlandesgericht zwischen 0 Prozent (Innsbruck) und 19 Prozent (Wien). Über die Jahre 2016 bis 2025 bestanden österreichweit in jedem Jahr zwischen 83 und 88 Prozent der Antritte, rund sieben von zehn Prüfungen entfallen auf das OLG Wien (ÖRAK-Statistik, Stand 31. Dezember 2025).

Was kostet die Rechtsanwaltsprüfung?

An das Oberlandesgericht zahlst du mit der Anmeldung € 716. Was darüber hinaus zusammenkommt, hängt davon ab, wie du dich vorbereitest und ob du ein zweites Mal antrittst.

Prüfungsgebühr

Betrag
€ 695
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs 1 Z 3 lit c Gebührenverordnung

Eingabengebühr mit dem Antrag

Betrag
€ 21
Rechtsgrundlage
§ 14 TP 6 Abs 1 Gebührengesetz 1957

Summe bei der Anmeldung

Betrag
€ 716
Rechtsgrundlage
§ 4 Gebührenverordnung, § 14 TP 6 Gebührengesetz 1957

Zeugnisgebühr, nur bei einzelnen OLG

Betrag
€ 21
Rechtsgrundlage
§ 14 TP 14 Gebührengesetz 1957

Wiederholung der Prüfung

Betrag
erneut € 695
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs 2 Gebührenverordnung

Rücktritt vor Beginn der Klausuren

Betrag
€ 695 zurück
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs 3 Gebührenverordnung

Die Gebührenverordnung ist BGBl II 272/2009 idF BGBl II 79/2025. Zurückgezahlt wird die Prüfungsgebühr auch dann, wenn du gar nicht zugelassen wirst. Die Zeugnisgebühr heben nur einzelne Oberlandesgerichte ein, fällig wird sie nach der bestandenen mündlichen Prüfung.

Dazu kommen die Kosten der Vorbereitung. Sie schwanken stark und hängen davon ab, wie viel Literatur du brauchst und ob du einen Kurs besuchst. Welche Kurse sich lohnen und wer die Seminarkosten trägt, steht im Ratgeber zur Prüfungsvorbereitung.

Bin ich nach der Rechtsanwaltsprüfung schon Rechtsanwält:in?

Nein: Die bestandene Rechtsanwaltsprüfung macht dich noch nicht zur Rechtsanwältin oder zum Rechtsanwalt. Für die Eintragung in die Liste verlangt § 1 Abs 2 in Verbindung mit § 2 Abs 2 RAO längere Zeiten und mehr Ausbildungshalbtage, dazu eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 21a RAO. Zwischen Prüfung und Eintragung liegen deshalb meist ein bis zwei weitere Berufsjahre.

Praktische Verwendung

Für die Prüfung
drei Jahre
Für die Eintragung
fünf Jahre

Davon in einer Kanzlei

Für die Prüfung
zwei Jahre
Für die Eintragung
drei Jahre

Ausbildungshalbtage

Für die Prüfung
24
Für die Eintragung
42

Diese Zeit ist gut investiert. Mit bestandener Prüfung bist du als Rechtsanwaltsanwärter:in substitutionsberechtigt und darfst deine Ausbildungskanzlei mit der großen Legitimationsurkunde auch in Verfahren mit Anwaltspflicht vertreten (§ 15 Abs 2 und 4 RAO). Die Eintragungsvoraussetzungen im Detail behandelt unser Ratgeber zum Weg in die Anwaltschaft.

Ein zweites Missverständnis stammt aus deutschen Quellen: Österreich kennt weder Staatsexamen noch Referendariat oder Prädikatsnoten. Die Rechtsanwaltsprüfung ist eine Berufsprüfung nach dem RAPG vor einer Kommission beim Oberlandesgericht. Deutsche Texte zu Examen, Referendariat und BRAO beschreiben ein anderes System und taugen für die Vorbereitung in Österreich nicht.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Rechtsanwaltsprüfung?

Rechtlich darfst du frühestens nach drei Jahren praktischer Verwendung antreten. Organisatorisch beginnt die Planung deutlich früher, am OLG Wien wegen der Vormerk-Wartezeiten rund eineinhalb Jahre vor dem Wunschtermin. Wer die Vormerkung aufschiebt, entscheidet damit faktisch über ein späteres Prüfungsjahr.

Für einen frühen Antritt spricht viel: Der Stoff aus Gerichtspraxis und ersten Kanzleijahren ist präsent, die Substitutionsberechtigung kommt früher, und die restliche Zeit bis zur Eintragung lässt sich planvoll gestalten. Ein späterer Antritt bringt mehr Praxis in mehr Rechtsgebieten der Prüfungsliste, birgt aber das Risiko, dass Wissen aus der Gerichtspraxis verblasst und ausgebuchte Prüfungsmonate den Terminplan diktieren. Unsere Empfehlung: Lass dich vormerken, sobald dein drittes Ausbildungsjahr absehbar ist, und tritt an, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und ein realistisches Lernfenster bereitsteht. Aufschieben kostet selten Wissen, aber oft Termine.

Ein realistischer Zeitplan

  • Monat 0: Studienabschluss.
  • Monate 1 bis 5: Gerichtspraxis.
  • Monat 6: Eintragung als Rechtsanwaltsanwärter:in und Beginn der Kanzleizeit.
  • Ab Monat 18: Vormerkung beim Oberlandesgericht und laufendes Sammeln der 24 Halbtage für den Prüfungsantritt.
  • Monat 30: Zulassungsantrag.
  • Monate 31 bis 36: fokussierte Vorbereitung.
  • Ab Monat 37: Klausuren, frühestens drei Wochen später die mündliche Prüfung.

Einen Rechtsanspruch auf Prüfungsurlaub gibt es nicht, üblich ist er trotzdem. Ein Großteil der Kanzleien gewährt in der Regel zwei Wochen bis einen Monat bezahlte Freistellung. Vereinbare das idealerweise schon beim Einstieg.

Die häufigsten Fehler rund um die Rechtsanwaltsprüfung

Sechs Fehler tauchen rund um die Rechtsanwaltsprüfung immer wieder auf.

  1. Zu spät vorgemerkt: Am OLG Wien braucht es rund eineinhalb Jahre Vorlauf für den Wunschtermin. Wer erst mit vollständigen Unterlagen aktiv wird, verschiebt den Antritt unfreiwillig.
  2. Auf veraltete Leitfäden vertraut: Sieben Monate Gerichtspraxis gelten nur noch für Anträge bis 30. Juni 2025, bei denen damals bereits alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt waren (§ 29 Abs 3 RAPG). Wer später beantragt hat, rechnet mit fünf. Auch der Abstand von zwei Wochen zur mündlichen Prüfung stammt aus einer früheren Rechtslage, selbst offizielle Broschüren führen teils alte Fristen.
  3. Halbtage ohne Approbation gesammelt: Automatisch anerkannt sind AWAK-Veranstaltungen, alles andere approbiert nach der Teilnahme die Kammer, in deren Sprengel die Veranstaltung stattfand, bei Online-Seminaren jene am Sitz des Veranstalters (§ 36 Abs 1 RL-BA 2015). Wer den Antrag nie stellt, steht am Ende mit Halbtagen da, die niemand anerkennt.
  4. Die Verwaltungsrechtsklausur unterschätzt: Ihr Aufgabenkatalog wurde 2017 an die Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst (§ 13 Z 2 RAPG). Ältere Erfahrungsberichte zeigen deshalb noch die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof statt der heutigen Revision. Die Bekanntgabe des Spezialgebiets vier Wochen vorher ist dein wichtigster Hebel (§ 9 RAPG).
  5. Verwendungszeugnisse zu spät vidimieren lassen: Ohne die von der Rechtsanwaltskammer vidimierten Zeugnisse ist der Antrag unvollständig, die Vidimierung braucht Vorlauf.
  6. Prüfungsurlaub nie vereinbart: Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Sprich die Freistellung an, solange der Prüfungstermin noch weit weg ist.

Häufige Fragen zur Rechtsanwaltsprüfung

Wie lange dauert die Rechtsanwaltsprüfung insgesamt?

Die Rechtsanwaltsprüfung umfasst drei Klausuren zu je acht Stunden und eine mündliche Prüfung von etwa zwei Stunden pro Person (§§ 15, 18 Abs 1 RAPG). Am OLG Wien liegen zwischen den Klausurtagen üblicherweise zwei bis sieben Wochentage, zwischen letzter Klausur und mündlicher Prüfung schreibt das Gesetz mindestens drei Wochen vor. Vom ersten Klausurtag bis zum Ergebnis vergeht damit meist rund ein Monat oder mehr.

Was kostet die Rechtsanwaltsprüfung?

Die Rechtsanwaltsprüfung kostet € 716 bei der Anmeldung an das zuständige Oberlandesgericht. Das sind € 695 Prüfungsgebühr (§ 4 Abs 1 Z 3 lit c der Gebührenverordnung BGBl II 272/2009 idF BGBl II 79/2025) und € 21 Eingabengebühr (§ 14 TP 6 Abs 1 Gebührengesetz 1957). Einzelne Oberlandesgerichte heben nach der bestandenen mündlichen Prüfung noch eine Zeugnisgebühr von € 21 nach § 14 TP 14 Gebührengesetz 1957 ein. Bei einer Wiederholung ist die Prüfungsgebühr erneut zu entrichten (§ 4 Abs 2 der Gebührenverordnung). Kosten für Vorbereitungskurse und Literatur kommen je nach Bedarf dazu und variieren stark.

Wie schwer ist die Rechtsanwaltsprüfung?

Schwer ist vor allem der Umfang. Zu bewältigen sind drei Klausuren zu je acht Stunden und der gesamte Prüfungsstoff nach § 20 RAPG, von Bürgerlichem Recht über Insolvenz- und Abgabenrecht bis zum Berufs- und Standesrecht. Planbarer wird die Prüfung durch zwei Dinge: Das besondere Gebiet des Verwaltungsrechts erfährst du mindestens vier Wochen vorher (§ 9 RAPG), und zum selben Zeitpunkt stehen die Namen deines Prüfungssenats fest. 2025 bestanden 83 Prozent der Antritte.

Wie hoch ist die Durchfallquote bei der Rechtsanwaltsprüfung?

Die Quote der nicht bestandenen Prüfungen lag 2025 je nach Oberlandesgericht zwischen 0 Prozent in Innsbruck und 19 Prozent in Wien. Österreichweit wurden 512 Rechtsanwaltsprüfungen abgelegt, 425 davon positiv, das sind 83 Prozent. Über die Jahre 2016 bis 2025 bestanden in jedem Jahr zwischen 83 und 88 Prozent der Antritte (ÖRAK-Statistik, Stand 31. Dezember 2025).

Kann ich ohne Gerichtspraxis zur Rechtsanwaltsprüfung antreten?

Nein, ohne Gerichtspraxis ist keine Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung möglich. § 2 Abs 1 RAPG verlangt mindestens fünf Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft. Für Personen, die die Zulassung bis 30. Juni 2025 beantragt und damals bereits alle Voraussetzungen erfüllt haben, bleiben es sieben Monate (§ 29 Abs 3 RAPG).

Brauche ich für die Anmeldung eine:n Prüfungspartner:in?

Nein, die Anmeldung zur Rechtsanwaltsprüfung ist auch allein möglich. Üblicherweise wird die mündliche Prüfung aber zu zweit abgelegt. Einzelkandidat:innen erhalten am OLG Wien drei Monate vor den Klausuren eine Kontaktliste. Am OLG Linz erfolgt die Reihung alphabetisch, Wunschpartner:innen sind dort nicht vorgesehen.

Wie viele Ausbildungshalbtage brauche ich vor der Prüfung?

Vor dem Antritt zur Rechtsanwaltsprüfung brauchst du mindestens 24 Ausbildungshalbtage (§ 34 Abs 2 RL-BA 2015). Für die spätere Eintragung als Rechtsanwält:in sind insgesamt 42 Halbtage erforderlich (§ 34 Abs 1 RL-BA 2015). Über Anerkennung und Anrechnung entscheidet die jeweilige Rechtsanwaltskammer.

Wie oft finden Rechtsanwaltsprüfungen statt?

Am OLG Wien wird jeden Monat außer im August geprüft, ab 2027 auch nicht mehr im Juli (Rechtsanwaltskammer Wien, Stand Jänner 2026). Die Termine legt jedes Oberlandesgericht selbst fest. Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich nennt eine Obergrenze von 20 bis 24 Prüfungskommissionen pro Monat. Weil die Plätze knapp sind, lässt du dich am besten rund eineinhalb Jahre vor deinem Wunschtermin vormerken.

An welchem Oberlandesgericht lege ich die Prüfung ab?

Zuständig ist die Rechtsanwaltsprüfungskommission beim Oberlandesgericht des Sprengels, in dem du als Rechtsanwaltsanwärter:in eingetragen bist oder zuletzt warst. Über die Zulassung entscheidet deren Präses im Einvernehmen mit deiner Rechtsanwaltskammer (§ 6 Abs 1 RAPG). Auf begründeten Antrag ist die Ablegung an einem anderen Oberlandesgericht zu bewilligen.

Wie oft kann ich die Rechtsanwaltsprüfung wiederholen?

Die Rechtsanwaltsprüfung darf zweimal wiederholt werden, insgesamt sind also drei Antritte möglich (§ 25 Abs 2 RAPG). Nach einem Nichtbestehen legt der Prüfungssenat eine Sperrfrist von mindestens drei und höchstens zwölf Monaten fest. Die Prüfungsgebühr fällt bei jeder Wiederholung erneut an.

Ist die mündliche Rechtsanwaltsprüfung öffentlich?

Ja, die mündliche Rechtsanwaltsprüfung ist öffentlich (§ 19 RAPG). Die Termine werden mindestens zwei Wochen vorher durch Anschlag in den beteiligten Rechtsanwaltskammern bekanntgegeben. Zuhören ist üblich und für die eigene Vorbereitung wertvoll. Frag die Kandidat:innen vorab kollegial um ihr Einverständnis.

Was passiert, wenn ich von der Prüfung zurücktrete?

Bei einem spätestens vor Beginn der schriftlichen Prüfung erklärten Rücktritt wird die Prüfungsgebühr zurückgezahlt, ebenso bei Nichtzulassung (§ 4 Abs 3 der Gebührenverordnung BGBl II 272/2009 idF BGBl II 79/2025). Der Prüfungstermin verfällt, für einen neuen Antritt ist eine neuerliche Vormerkung beim Oberlandesgericht nötig. Hast du die Zulassung nach dem 31. Juli 2026 beantragt, gilt außerdem: Wer einen Termin ohne bescheinigten Grund verstreichen lässt, darf erst sechs Monate danach wieder antreten, und wer die Prüfung ohne zulässigen Grund abbricht, gilt als nicht bestanden (§ 10 Abs 4 RAPG). Bei einer bescheinigten unvorhergesehenen Verhinderung setzt der Präses einen neuen Termin an, die mündliche Prüfung muss dann binnen zwei Jahren nach der letzten Klausur folgen (§ 10 Abs 3 RAPG).

Ist die Rechtsanwaltsprüfung mit dem deutschen Staatsexamen vergleichbar?

Nein, die beiden Systeme unterscheiden sich grundlegend. Österreich kennt weder Staatsexamen noch Referendariat. Die Rechtsanwaltsprüfung ist eine Berufsprüfung nach dem RAPG, die erst nach drei Jahren praktischer Verwendung abgelegt wird. Deutsche Begriffe wie Prädikatsexamen oder BRAO haben in Österreich keine Entsprechung.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Zulassung, Terminen und Gebühren erteilen ausschließlich das zuständige Oberlandesgericht und deine Rechtsanwaltskammer.

Stand: 15.09.2026

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