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Rechtsanwaltsprüfung · Ratgeber

Rechtsanwaltsprüfung in Österreich: Ablauf, Kosten und der richtige Zeitpunkt

Die Rechtsanwaltsprüfung in Österreich: Voraussetzungen nach dem RAPG, Anmeldung beim OLG, drei Klausuren plus mündliche Prüfung, Kosten und Wiederholung.

9 Kapitel12 Min. Lesezeit

Inhalt

Die Rechtsanwaltsprüfung ist die Berufsprüfung der österreichischen Rechtsanwält:innen. Sie besteht nach dem Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG) aus drei schriftlichen Klausuren zu je acht Stunden und einer mündlichen Prüfung vor einem Senat beim Oberlandesgericht und kann frühestens nach drei Jahren praktischer Verwendung abgelegt werden, davon mindestens fünf Monate bei Gericht beziehungsweise Staatsanwaltschaft und mindestens zwei Jahre bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt (§ 2 RAPG).

Dieser Ratgeber führt durch Voraussetzungen, Anmeldung, Ablauf, Kosten und Bewertung der Rechtsanwaltsprüfung und beantwortet die Frage, wann sich der Antritt am meisten auszahlt. Vorsicht bei älteren Leitfäden: Seit dem Budgetbegleitgesetz 2025 gilt eine kürzere Gerichtspraxis, und viele kursierende Fristen stammen aus überholten Rechtslagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zulassung: Studium des österreichischen Rechts plus drei Jahre praktische Verwendung, davon mindestens fünf Monate bei Gericht oder Staatsanwaltschaft und mindestens zwei Jahre bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt (§ 2 Abs 1 RAPG). Wer die Gerichtspraxis bis 30. Juni 2025 beantragt hat, braucht sieben Monate (§ 29 Abs 3 RAPG).
  • Vor dem Antritt sind Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 24 Halbtagen zu besuchen (§ 34 Abs 2 RL-BA 2015).
  • Geprüft werden drei Klausuren zu je acht Stunden in Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht sowie eine öffentliche mündliche Prüfung von etwa zwei Stunden pro Person (§§ 13, 15, 18, 19 RAPG).
  • Die Prüfungsgebühr beträgt € 695, dazu kommt bei der Anmeldung eine Eingabengebühr von € 21. Zusammen sind das € 716 an das Oberlandesgericht (§ 4 Abs 1 Z 3 lit c der Gebührenverordnung BGBl II 272/2009 idF BGBl II 79/2025).
  • 2024 wurden in Österreich 493 Rechtsanwaltsprüfungen abgelegt, 414 davon positiv, das sind 84 Prozent. Der Berufsstand wächst moderat: Zum 31. Dezember 2025 waren 7.151 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eingetragen, dazu 2.370 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter.

Welche Voraussetzungen gelten für die Rechtsanwaltsprüfung?

Für die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung brauchst du ein abgeschlossenes Studium des österreichischen Rechts und drei Jahre praktische Verwendung, davon mindestens fünf Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens zwei Jahre bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt (§ 2 Abs 1 RAPG). Praktische Verwendung ist die berufsrechtlich anerkannte juristische Ausbildungszeit nach dem Studium. Welche Tätigkeiten zählen, regelt § 2 RAO. Das Studium muss nach § 3 RAO mindestens vier Jahre mit einem Arbeitsaufwand von zumindest 240 ECTS-Punkten umfassen.

Bei der Gerichtspraxis entscheidet der Zeitpunkt deines Zulassungsantrags über die nötige Dauer. Wer die Zulassung zur Gerichtspraxis ab dem 1. Juli 2025 beantragt hat, braucht fünf Monate. Bei Antragstellung bis 30. Juni 2025 bleiben es sieben Monate, auch bei späteren Unterbrechungen (§ 29 Abs 3 RAPG idF Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl I 25/2025). Für Anträge bis Ende 2016 galten ebenfalls fünf Monate.

Die restliche Zeit auf drei Jahre füllst du flexibel: mit weiterer Kanzleizeit, einer längeren Gerichtspraxis oder mit Ersatzzeiten nach § 2 RAO, etwa bei Notar:innen, einer Verwaltungsbehörde, einer Hochschule oder in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, sofern die Tätigkeit der Rechtsanwaltschaft dienlich ist. Die Tätigkeit bei der Finanzprokuratur ist der Kanzleizeit gleichgestellt.

Dazu kommen die Ausbildungsveranstaltungen: Vor dem Antritt musst du mindestens 24 Halbtage nachweisen (§ 34 Abs 2 RL-BA 2015). Automatisch anerkannt sind Veranstaltungen der Anwaltsakademie (AWAK). Seminare anderer Anbieter muss deine Rechtsanwaltskammer approbieren, idealerweise vorab erfragt.

Wie meldest du dich zur Rechtsanwaltsprüfung an?

Den Antrag auf Zulassung stellst du beim Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission, die beim Oberlandesgericht deines Sprengels eingerichtet ist. Er entscheidet im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer, bei der du eingetragen bist oder zuletzt warst (§§ 3, 6 RAPG). Zulässig ist der Antrag frühestens sechs Monate vor Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen (§ 6 Abs 2 RAPG).

Die Anmeldung Schritt für Schritt

  1. Termin vormerken lassen: Am OLG Wien geht das formlos per E-Mail unter Angabe des Wunschmonats. Wegen der Wartezeiten lässt du dich am besten rund eineinhalb Jahre im Voraus vormerken.
  2. Unterlagen sammeln: Nach § 7 RAPG gehören zum Antrag Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Universitätsdiplom beziehungsweise Sponsionsbescheid, die Amtsbestätigung über die Gerichtspraxis, die von der Rechtsanwaltskammer vidimierten Verwendungszeugnisse und der Nachweis der 24 Ausbildungshalbtage. Der genaue Umfang unterscheidet sich je OLG-Sprengel.
  3. Prüfungsgebühr überweisen: € 695 Prüfungsgebühr plus € 21 Eingabengebühr, insgesamt € 716, auf das Konto des zuständigen Oberlandesgerichts (§ 4 der Gebührenverordnung BGBl II 272/2009 idF BGBl II 79/2025).
  4. Antrag einbringen: kurz und formlos, mit Einzahlungsbeleg. Für das OLG Wien bringst du den Antrag am besten spätestens vier Monate vor dem gewünschten Prüfungsmonat ein.
  5. Verständigung abwarten: Mindestens vier Wochen vor der ersten Klausur erfährst du die Termine und die Namen deines Prüfungssenats (§ 9 RAPG).

Die Termine legt jedes Oberlandesgericht selbst fest. Am OLG Wien wird monatlich geprüft, die Kapazität ist auf 20 bis 24 Kommissionen pro Monat begrenzt. Auf begründeten Antrag kannst du die Prüfung auch an einem anderen Oberlandesgericht ablegen (§ 6 Abs 1 RAPG). Gegen eine Nichtzulassung steht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen (§ 8 RAPG). Musst du die Prüfung wiederholen, fällt die Prüfungsgebühr erneut an (§ 4 Abs 2 der Gebührenverordnung BGBl II 272/2009 idF BGBl II 79/2025).

Wie läuft die schriftliche Rechtsanwaltsprüfung ab?

Die schriftliche Rechtsanwaltsprüfung besteht seit 1. Jänner 2017 aus drei Klausuren, die so gestellt sein müssen, dass sie bei durchschnittlicher Fähigkeit jeweils in acht Stunden lösbar sind (§§ 13, 15, 29 RAPG). Zwischen den einzelnen Klausurtagen liegen zwei bis sieben Wochentage.

Zivilrecht

Aufgabe nach § 13 RAPG
Klage, Klagebeantwortung und Entscheidung, ein Antragspaket im Außerstreitverfahren oder eine Rechtsmittelschrift anhand von Gerichtsakten

Verwaltungsrecht inkl. Abgabenrecht

Aufgabe nach § 13 RAPG
Rechtsmittelschrift gegen einen Bescheid, Revision gegen eine Verwaltungsgerichtsentscheidung, Beschwerde nach Art 144 B-VG oder ein Normprüfungsantrag

Strafrecht

Aufgabe nach § 13 RAPG
Rechtsmittelschrift gegen eine Entscheidung erster Instanz anhand von Gerichtsakten

Ein unterschätzter Vorteil steckt in § 15 RAPG: Das besondere Rechtsgebiet der Verwaltungsrechtsklausur wird dir gemeinsam mit der Verständigung bekanntgegeben, also mindestens vier Wochen vor dem Termin. Diese Zeit lässt sich gezielt für das angekündigte Gebiet nutzen.

Bei den Hilfsmitteln trennen sich Gesetz und Praxis. Das RAPG sieht vor, dass für jede Ausarbeitung die erforderlichen Gesetzesausgaben, Entscheidungssammlungen und Literatur bereitgestellt werden und eine Schreibkraft für die Reinschrift beisteht (§ 16 RAPG). Sämtliche benutzten Hilfsmittel musst du in der Arbeit anführen und bestätigen, ausschließlich diese verwendet zu haben (§ 14 RAPG). In Wien sind keine eigenen Bücher mehr zugelassen. Gearbeitet wird am Prüfungscomputer mit RIS und juristischen Datenbanken, statt der Schreibkraft gibt es Diktiersoftware. Erkundige dich vorab beim zuständigen Oberlandesgericht, welche Ausstattung dich konkret erwartet.

Wie läuft die mündliche Rechtsanwaltsprüfung ab?

Die mündliche Prüfung findet frühestens drei Wochen nach der letzten Klausur statt, dauert etwa zwei Stunden pro Person und wird für höchstens zwei Kandidat:innen gemeinsam abgehalten (§ 18 RAPG idF Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020). Geprüft wird vor einem Senat aus vier Mitgliedern, zwei Richter:innen und zwei Rechtsanwält:innen. Den Vorsitz führt der Präses des Oberlandesgerichts oder sein Stellvertreter (§ 11 RAPG). Die Prüfung ist öffentlich, die Termine hängen zwei Wochen vorher in den beteiligten Rechtsanwaltskammern aus (§ 19 RAPG).

Der Prüfungsstoff ist in § 20 RAPG abschließend aufgezählt und bildet die anwaltliche Praxis in ihrer Breite ab: bürgerliches Recht samt Arbeits- und Sozialrecht, Zivilverfahren einschließlich Außerstreit- und Exekutionsrecht, Strafrecht samt Strafvollzug, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht einschließlich Immaterialgüterrecht, Insolvenzverfahren, öffentliches Recht samt Verwaltungsverfahren, Abgabenrecht einschließlich Finanzstrafverfahren, Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung sowie Berufs- und Standesrecht samt Geldwäscheprävention und Kostenrecht. Die wirtschaftsnahen und berufsrechtlichen Gebiete der Ziffern 5 bis 10 prüfen jedenfalls die Rechtsanwält:innen im Senat (§ 12 Abs 2 RAPG).

In der Praxis haben Prüfer:innen erkennbare Schwerpunkte. Üblich ist ein Vorstellungsgespräch bei den Mitgliedern des Senats, sobald deren Namen feststehen. Außerdem lohnt es sich, Erfahrungsberichte früherer Kandidat:innen einzuholen. Das Ergebnis erfährst du unmittelbar nach der Prüfung.

Wie wird die Rechtsanwaltsprüfung bewertet?

Das Ergebnis der Rechtsanwaltsprüfung lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Zeigt jemand Kenntnisse, die den Ausbildungszweck beträchtlich oder außergewöhnlich übersteigen, wird zusätzlich mit „sehr gut“ beziehungsweise „ausgezeichnet“ bewertet (§ 23 RAPG). Beurteilt wird die Prüfung als Ganzes: Der Senat berät unmittelbar nach der mündlichen Prüfung geheim, stimmt zuerst über das Bestehen und dann über die Bewertung ab und verkündet das Ergebnis sofort. Das Zeugnis unterfertigen alle vier Mitglieder (§§ 22, 24, 26 RAPG). Eine schwächere Klausur lässt sich mündlich noch aufholen, so beschreiben es Erfahrungsberichte.

Wer nicht besteht, wird vom Senat für mindestens drei und höchstens zwölf Monate gesperrt und kann die Rechtsanwaltsprüfung zweimal wiederholen (§ 25 RAPG). Eine Teilwiederholung einzelner Klausuren gibt es nicht. Auch eine wegen unerlaubter Hilfsmittel nicht beurteilte Prüfung zählt als Antritt (§ 16 Abs 2 RAPG).

Die Zahlen sprechen gegen übertriebene Angst. 2022 wurden österreichweit 484 Rechtsanwaltsprüfungen abgelegt, 420 davon positiv. Die Quote der nicht bestandenen Prüfungen lag je nach Oberlandesgericht zwischen 8,5 Prozent (Linz) und 19,2 Prozent (Graz). Über die Jahre 2013 bis 2022 bestanden österreichweit in jedem Jahr zwischen 86 und 91 Prozent der Antritte, rund sieben von zehn Prüfungen entfallen auf das OLG Wien.

Bestanden heißt eingetragen? Das größte Missverständnis

Nein: Die bestandene Rechtsanwaltsprüfung macht dich noch nicht zur Rechtsanwältin oder zum Rechtsanwalt. Für die Eintragung in die Liste verlangt § 1 Abs 2 RAO eine praktische Verwendung von insgesamt fünf Jahren, davon mindestens drei Jahre bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, dazu Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 42 Halbtagen und eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 21a RAO. Zwischen Prüfung und Eintragung liegen deshalb meist ein bis zwei weitere Berufsjahre.

Verlorene Zeit ist das keineswegs. Mit bestandener Prüfung bist du als Rechtsanwaltsanwärter:in substitutionsberechtigt und darfst deine Ausbildungskanzlei mit der großen Legitimationsurkunde auch in Verfahren mit Anwaltspflicht vertreten (§ 15 Abs 2 RAO). Die Eintragungsvoraussetzungen im Detail behandelt unser Ratgeber zum Weg in die Anwaltschaft.

Ein zweites Missverständnis stammt aus deutschen Quellen: Österreich kennt weder Staatsexamen noch Referendariat oder Prädikatsnoten. Die Rechtsanwaltsprüfung ist eine Berufsprüfung nach dem RAPG vor einer Kommission beim Oberlandesgericht. Deutsche Texte zu Examen, Referendariat und BRAO beschreiben ein anderes System und taugen für die Vorbereitung in Österreich nicht.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für deinen Antritt?

Rechtlich darfst du frühestens nach drei Jahren praktischer Verwendung antreten. Organisatorisch beginnt die Planung deutlich früher, am OLG Wien wegen der Vormerk-Wartezeiten rund eineinhalb Jahre vor dem Wunschtermin. Wer die Vormerkung aufschiebt, entscheidet damit faktisch über ein späteres Prüfungsjahr.

Für einen frühen Antritt spricht viel: Der Stoff aus Gerichtspraxis und ersten Kanzleijahren ist präsent, die Substitutionsberechtigung kommt früher, und die restliche Zeit bis zur Eintragung lässt sich planvoll gestalten. Ein späterer Antritt bringt mehr Praxis in mehr Rechtsgebieten der Prüfungsliste, birgt aber das Risiko, dass Wissen aus der Gerichtspraxis verblasst und ausgebuchte Prüfungsmonate den Terminplan diktieren. Unsere Empfehlung: Lass dich vormerken, sobald dein drittes Ausbildungsjahr absehbar ist, und tritt an, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und ein realistisches Lernfenster bereitsteht. Aufschieben kostet selten Wissen, aber oft Termine.

Ein realistischer Zeitplan

  • Monat 0: Studienabschluss.
  • Monate 1 bis 5: Gerichtspraxis.
  • Monat 6: Eintragung als Rechtsanwaltsanwärter:in und Beginn der Kanzleizeit.
  • Ab Monat 18: Vormerkung beim Oberlandesgericht und laufendes Sammeln der 24 Halbtage.
  • Monat 30: Zulassungsantrag.
  • Monate 31 bis 36: fokussierte Vorbereitung.
  • Ab Monat 37: Klausuren, drei Wochen später die mündliche Prüfung.

Beim Prüfungsurlaub gilt Marktpraxis statt Rechtsanspruch: Ein Großteil der Kanzleien gewährt in der Regel zwei Wochen bis einen Monat bezahlte Freistellung. Vereinbare das idealerweise schon beim Einstieg.

Hier steht ein prägnantes Zitat aus der Praxis: ein bis zwei Sätze, die hängen bleiben.
Vorname Nachname, Funktion

Die häufigsten Fehler rund um die Rechtsanwaltsprüfung

Sechs Fehler tauchen rund um die Rechtsanwaltsprüfung immer wieder auf.

  1. Zu spät vorgemerkt: Am OLG Wien braucht es rund eineinhalb Jahre Vorlauf für den Wunschtermin. Wer erst mit vollständigen Unterlagen aktiv wird, verschiebt den Antritt unfreiwillig.
  2. Auf veraltete Leitfäden vertraut: Sieben Monate Gerichtspraxis oder zwei Wochen Abstand zur mündlichen Prüfung stammen aus früheren Rechtslagen, selbst offizielle Broschüren führen teils alte Fristen. Maßgeblich ist das RAPG in geltender Fassung.
  3. Halbtage ohne Approbation gesammelt: Automatisch anerkannt sind AWAK-Veranstaltungen, Seminare anderer Anbieter vorab von der Rechtsanwaltskammer approbieren lassen.
  4. Die Verwaltungsrechtsklausur unterschätzt: Der dritte Klausurtag existiert seit 2017, fehlt aber in vielen älteren Erfahrungsberichten. Die Bekanntgabe des Spezialgebiets vier Wochen vorher ist dein wichtigster Hebel (§ 15 RAPG).
  5. Verwendungszeugnisse zu spät vidimieren lassen: Ohne die von der Rechtsanwaltskammer vidimierten Zeugnisse ist der Antrag unvollständig, die Vidimierung braucht Vorlauf.
  6. Prüfungsurlaub nie vereinbart: Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wer die Freistellung erst kurz vor der Prüfung anspricht, verhandelt aus der schwächeren Position.

Häufige Fragen zur Rechtsanwaltsprüfung

Wie lange dauert die Rechtsanwaltsprüfung insgesamt?

Die Rechtsanwaltsprüfung umfasst drei Klausuren zu je acht Stunden und eine mündliche Prüfung von etwa zwei Stunden pro Person (§§ 15, 18 RAPG). Zwischen den Klausurtagen liegen zwei bis sieben Wochentage, zwischen letzter Klausur und mündlicher Prüfung mindestens drei Wochen. Vom ersten Klausurtag bis zum Ergebnis vergeht damit meist rund ein Monat oder mehr.

Was kostet die Rechtsanwaltsprüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt € 695, dazu kommt bei der Anmeldung eine Eingabengebühr von € 21, insgesamt also € 716 an das zuständige Oberlandesgericht (§ 4 Abs 1 Z 3 lit c der Gebührenverordnung BGBl II 272/2009 idF BGBl II 79/2025). Einzelne Oberlandesgerichte heben nach der bestandenen mündlichen Prüfung noch eine Zeugnisgebühr von € 21 ein. Bei einer Wiederholung ist die Prüfungsgebühr erneut zu entrichten. Kosten für Vorbereitungskurse und Literatur kommen je nach Bedarf dazu und variieren stark.

Kann ich ohne Gerichtspraxis zur Rechtsanwaltsprüfung antreten?

Nein, ohne Gerichtspraxis ist keine Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung möglich. § 2 Abs 1 RAPG verlangt mindestens fünf Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft. Für Personen, die die Zulassung zur Gerichtspraxis bis 30. Juni 2025 beantragt haben, bleiben es sieben Monate (§ 29 Abs 3 RAPG).

Brauche ich für die Anmeldung eine:n Prüfungspartner:in?

Nein, die Anmeldung zur Rechtsanwaltsprüfung ist auch allein möglich. Üblicherweise wird die mündliche Prüfung aber zu zweit abgelegt. Einzelkandidat:innen erhalten am OLG Wien drei Monate vor den Klausuren eine Kontaktliste. Am OLG Linz erfolgt die Reihung alphabetisch, Wunschpartner:innen sind dort nicht vorgesehen.

Wie viele Ausbildungshalbtage brauche ich vor der Prüfung?

Vor dem Antritt zur Rechtsanwaltsprüfung sind Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 24 Halbtagen nachzuweisen (§ 34 Abs 2 RL-BA 2015). Für die spätere Eintragung als Rechtsanwält:in sind insgesamt 42 Halbtage erforderlich. Über Anerkennung und Anrechnung entscheidet die jeweilige Rechtsanwaltskammer.

An welchem Oberlandesgericht lege ich die Prüfung ab?

Zuständig ist die Rechtsanwaltsprüfungskommission beim Oberlandesgericht des Sprengels, in dem du als Rechtsanwaltsanwärter:in eingetragen bist oder zuletzt warst. Über die Zulassung entscheidet deren Präses im Einvernehmen mit deiner Rechtsanwaltskammer (§ 6 Abs 1 RAPG). Auf begründeten Antrag ist die Ablegung an einem anderen Oberlandesgericht zu bewilligen.

Wie oft kann ich die Rechtsanwaltsprüfung wiederholen?

Die Rechtsanwaltsprüfung darf zweimal wiederholt werden, insgesamt sind also drei Antritte möglich (§ 25 Abs 2 RAPG). Nach einem Nichtbestehen legt der Prüfungssenat eine Sperrfrist von mindestens drei und höchstens zwölf Monaten fest. Die Prüfungsgebühr fällt bei jeder Wiederholung erneut an.

Ist die mündliche Rechtsanwaltsprüfung öffentlich?

Ja, die mündliche Rechtsanwaltsprüfung ist öffentlich (§ 19 RAPG). Die Termine werden mindestens zwei Wochen vorher durch Anschlag in den beteiligten Rechtsanwaltskammern bekanntgegeben. Zuhören ist üblich und für die eigene Vorbereitung wertvoll. Frag die Kandidat:innen vorab kollegial um ihr Einverständnis.

Was passiert, wenn ich von der Prüfung zurücktrete?

Bei einem spätestens vor Beginn der schriftlichen Prüfung erklärten Rücktritt wird die Prüfungsgebühr zurückgezahlt, ebenso bei Nichtzulassung (§ 4 Abs 3 der Gebührenverordnung BGBl II 272/2009 idF BGBl II 79/2025). Der Prüfungstermin verfällt, für einen neuen Antritt ist eine neuerliche Vormerkung beim Oberlandesgericht nötig.

Ist die Rechtsanwaltsprüfung mit dem deutschen Staatsexamen vergleichbar?

Nein, die beiden Systeme unterscheiden sich grundlegend. Österreich kennt weder Staatsexamen noch Referendariat. Die Rechtsanwaltsprüfung ist eine Berufsprüfung nach dem RAPG, die erst nach drei Jahren praktischer Verwendung abgelegt wird. Deutsche Begriffe wie Prädikatsexamen oder BRAO haben in Österreich keine Entsprechung.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Zulassung, Terminen und Gebühren erteilen ausschließlich das zuständige Oberlandesgericht und deine Rechtsanwaltskammer.

Stand: 01.08.2026

Nicht öffentlich inseriert

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