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Recht & Verfahren

Rechtsmittel

Ein Rechtsmittel ist ein förmlicher Behelf, mit dem eine gerichtliche Entscheidung bei einer höheren Instanz angefochten wird und dessen rechtzeitige Erhebung den Eintritt der Rechtskraft hemmt.

Im Zivilverfahren richtet sich die Berufung gegen Urteile, der Rekurs gegen Beschlüsse. In dritter Instanz stehen Revision und Revisionsrekurs offen, deren Zulässigkeit an das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage und teils an Wertgrenzen geknüpft ist.

Im Strafverfahren bestehen Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde und Beschwerde, im Verwaltungsverfahren die Beschwerde an das Verwaltungsgericht sowie Revision und Verfassungsgerichtshofbeschwerde.

Zwei Wirkungen sind kennzeichnend: die Suspensivwirkung, die den Eintritt der Rechtskraft und damit die Vollstreckbarkeit aufschiebt, und die Devolutivwirkung, die die Zuständigkeit auf die höhere Instanz überträgt. Nicht jedes Rechtsmittel hat beide.

Wesentlich ist die Beschwer. Anfechten kann nur, wer durch die Entscheidung benachteiligt ist. Über die zulässigen Rechtsmittel und die Fristen ist in der Entscheidung zu belehren.