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Recht & Verfahren

Berufung

Die Berufung ist das Rechtsmittel gegen ein Urteil erster Instanz.

Im Zivilprozess ist sie binnen vier Wochen ab Zustellung der schriftlichen Ausfertigung einzubringen und kann auf vier Gründe gestützt werden: Nichtigkeit, Mangelhaftigkeit des Verfahrens, unrichtige Tatsachenfeststellung samt Beweiswürdigung und unrichtige rechtliche Beurteilung (§§ 461 ff ZPO).

Prägend ist das Neuerungsverbot. Neue Tatsachen und Beweismittel dürfen im Berufungsverfahren nicht mehr vorgebracht werden, weshalb der Prozessstoff in erster Instanz vollständig auszubreiten ist.

Entschieden wird vom übergeordneten Gericht, also vom Landesgericht über Urteile der Bezirksgerichte und vom Oberlandesgericht über Urteile der Landesgerichte. Das Berufungsgericht kann bestätigen, abändern oder aufheben und zurückverweisen.

Im Strafverfahren hat der Begriff einen engeren Zuschnitt: Gegen Urteile des Einzelrichters kann auch die Schuldfrage bekämpft werden, gegen Urteile der Schöffen- und Geschworenengerichte richtet sich die Berufung nur gegen Strafe und privatrechtliche Ansprüche, während Rechtsfehler mit Nichtigkeitsbeschwerde geltend zu machen sind. Gegen Beschlüsse ist nicht Berufung, sondern Rekurs zu erheben.