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Recht & Verfahren

Rechtsmittelbelehrung

Die Rechtsmittelbelehrung ist der Teil eines Bescheids oder einer gerichtlichen Entscheidung, der über das zulässige Rechtsmittel, die Frist, die Form und die Einbringungsstelle informiert. Sie ist zwingender Bestandteil eines Bescheids, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet werden kann.

Fehlt sie oder ist sie unrichtig, schadet das der Partei nicht. Enthält sie keine oder eine unrichtige Frist, gilt die gesetzliche. Fehlt sie zur Gänze, kann das Rechtsmittel binnen einer verlängerten Frist erhoben werden. Wird eine zu lange Frist genannt, darf die Partei darauf vertrauen.

Umgekehrt begründet eine Belehrung, die ein in Wahrheit unzulässiges Rechtsmittel nennt, keine Zulässigkeit. Der Irrtum kann aber die Wiedereinsetzung rechtfertigen.

In gerichtlichen Verfahren ist die Belehrung nur gegenüber nicht vertretenen Parteien vorgesehen.