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Recht & Verfahren

Rechtsbehelf

Rechtsbehelf ist der Oberbegriff für alle Möglichkeiten, gegen eine Entscheidung oder Maßnahme vorzugehen. Er ist weiter als der Begriff des Rechtsmittels.

Rechtsmittel im engeren Sinn sind jene förmlichen Behelfe, die eine Entscheidung nicht rechtskräftig werden lassen und die Sache an eine höhere Instanz bringen: Berufung, Rekurs, Revision, Beschwerde.

Rechtsbehelfe umfassen darüber hinaus Instrumente, die diese Wirkung nicht haben oder an dieselbe Stelle gerichtet sind: den Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl, den Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil, den Antrag auf Wiedereinsetzung, die Wiederaufnahmsklage, den Abänderungsantrag im Außerstreitverfahren sowie die Oppositions- und Impugnationsklage im Exekutionsverfahren. Auch formlose Behelfe wie die Aufsichtsbeschwerde zählen dazu, begründen aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Erledigung.

Praktisch entscheidend ist die richtige Wahl. Ein unzulässiger Behelf wird zurückgewiesen und hemmt den Eintritt der Rechtskraft nicht, weshalb die Rechtsmittelbelehrung sorgfältig zu beachten ist.