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Recht & Verfahren

Rekurs

Der Rekurs ist im Zivilverfahren das Rechtsmittel gegen Beschlüsse, im Unterschied zur Berufung, die sich gegen Urteile richtet.

Erhoben wird er im Regelfall binnen vierzehn Tagen ab Zustellung, in bestimmten Fällen binnen vier Wochen, etwa gegen Endbeschlüsse im Besitzstörungsverfahren und gegen Aufhebungsbeschlüsse des Berufungsgerichts.

Zu unterscheiden sind der einseitige Rekurs, bei dem keine Rekursbeantwortung vorgesehen ist, und der zweiseitige, bei dem der Gegner Gelegenheit zur Äußerung erhält. Letzterer ist bei Beschlüssen vorgesehen, die in die Rechtsstellung der Parteien eingreifen.

Aufschiebende Wirkung hat der Rekurs nicht immer. Bei Beschlüssen im Exekutionsverfahren und bei einstweiligen Verfügungen wird die Vollziehung dadurch nicht gehemmt.

In dritter Instanz tritt der Revisionsrekurs an seine Stelle, dessen Zulässigkeit an das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage geknüpft und in bestimmten Angelegenheiten überhaupt ausgeschlossen ist. Im Außerstreitverfahren ist der Rekurs das allgemeine Rechtsmittel, wobei dort Neuerungen unter Voraussetzungen zulässig sind.