Revision
Die Revision ist im Zivilverfahren das Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof gegen Urteile des Berufungsgerichts.
Ihre Zulässigkeit ist doppelt beschränkt. Sie setzt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung voraus, etwa weil höchstgerichtliche Rechtsprechung fehlt, uneinheitlich ist oder das Berufungsgericht davon abgewichen ist, und sie ist zusätzlich an Wertgrenzen gebunden. Unterhalb eines bestimmten Streitwerts ist sie jedenfalls unzulässig, dazwischen bedarf es einer Zulassung, die mit außerordentlicher Revision bekämpft werden kann.
Gerügt werden können nur Rechtsfehler samt bestimmten Verfahrensmängeln, nicht aber die Beweiswürdigung. Der Oberste Gerichtshof ist keine Tatsacheninstanz. In Arbeits- und Sozialrechtssachen bestehen erleichterte Zugangsvoraussetzungen.
Im Verwaltungsverfahren bezeichnet Revision das Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte, ebenfalls beschränkt auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Im Strafverfahren gibt es keine Revision, dort tritt die Nichtigkeitsbeschwerde an ihre Stelle.