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Recht & Verfahren

Zwischenurteil

Ein Zwischenurteil ist eine Entscheidung, die nicht den gesamten Rechtsstreit erledigt, sondern eine abgegrenzte Frage vorweg klärt.

Der häufigste Fall betrifft den Grund des Anspruchs: Sind Anspruchsgrund und Höhe strittig, kann das Gericht zunächst mit Zwischenurteil aussprechen, dass der Anspruch dem Grunde nach zu Recht besteht, und die oft aufwendige Beweisaufnahme zur Höhe erst danach führen (§ 393 ZPO). Das erspart Kosten, wenn sich schon der Grund als nicht tragfähig erweist oder wenn sich die Parteien nach Klärung der Haftungsfrage über die Höhe vergleichen.

Ein Zwischenurteil ergeht ferner über einen Zwischenantrag auf Feststellung sowie über bestimmte prozessuale Einwendungen.

Es ist selbständig mit Berufung anfechtbar, und seine Rechtskraft bindet das Gericht im weiteren Verfahren, über den Grund wird nicht neuerlich verhandelt. Von ihm zu unterscheiden ist das Teilurteil, das über einen abtrennbaren Teil des Begehrens abschließend entscheidet, während der Rest offenbleibt.