Zivilprozess
Der Zivilprozess ist das gerichtliche Streitverfahren über bürgerliche Rechtssachen. Sein Ablauf ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Eingeleitet wird er durch Klage, mit deren Einlangen die Sache gerichtsanhängig und mit deren Zustellung sie streitanhängig wird.
Prägend sind einige Grundsätze: Der Dispositionsgrundsatz überlässt den Parteien, ob und worüber gestritten wird, der Beibringungsgrundsatz macht sie für Tatsachenvorbringen und Beweisanbote verantwortlich, während das Gericht das Recht von Amts wegen anwendet. Hinzu treten Mündlichkeit, Unmittelbarkeit und die freie Beweiswürdigung.
Nach dem Vorbringen folgt die Beweisaufnahme mit Urkunden, Zeugen, Sachverständigen, Augenschein und Parteienvernehmung. Abgeschlossen wird das Verfahren durch Urteil, Vergleich, Klagerücknahme oder Ruhen.
Rechtsmittel sind die Berufung gegen Urteile und der Rekurs gegen Beschlüsse, in dritter Instanz Revision und Revisionsrekurs unter eingeschränkten Voraussetzungen. Die Kosten trägt im Regelfall die unterliegende Partei, bei teilweisem Erfolg werden sie verhältnismäßig geteilt.