Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung eines titulierten Anspruchs mit staatlicher Hilfe.
Im österreichischen Recht ist dafür die Bezeichnung Exekution gebräuchlich, geregelt in der Exekutionsordnung. Zwangsvollstreckung ist die im deutschen Recht übliche Benennung desselben Vorgangs, wird hier aber ebenfalls verwendet und ist in Zusammensetzungen wie Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung fest verankert.
Voraussetzung ist ein Exekutionstitel, etwa ein Urteil, ein Zahlungsbefehl, ein gerichtlicher Vergleich oder ein vollstreckbarer Notariatsakt. Bewilligt und geführt wird das Verfahren im Regelfall vom Bezirksgericht auf Antrag des betreibenden Gläubigers.
Zur Hereinbringung von Geldforderungen dienen vor allem Gehalts-, Fahrnis- und Liegenschaftsexekution, für andere Ansprüche bestehen eigene Mittel wie die zwangsweise Räumung oder Geldstrafen zur Erzwingung einer Unterlassung. Dem Verpflichteten verbleibt das unpfändbare Existenzminimum.
Wer deutsche Literatur heranzieht, sollte beachten, dass sich Verfahren und Rechtsbehelfe erheblich unterscheiden, etwa Oppositions- und Impugnationsklage statt der dortigen Vollstreckungsabwehrklage.