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Recht & Verfahren

Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist jenes Exekutionsmittel, mit dem eine Liegenschaft gerichtlich verwertet wird, um den betreibenden Gläubiger aus dem Erlös zu befriedigen.

Das Verfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte: Nach der Bewilligung wird die Liegenschaft geschätzt, die Versteigerungsbedingungen werden festgelegt, das Verfahren wird öffentlich bekanntgemacht, und in der Versteigerungstagsatzung werden Anbote entgegengenommen. Zuschlag erhält das höchste Anbot, sofern es das geringste Gebot erreicht, das sich nach dem Schätzwert bemisst und verhindern soll, dass eine Liegenschaft weit unter Wert verwertet wird.

Mit Rechtskraft des Zuschlags erwirbt der Ersteher originär Eigentum. Jene Lasten, die nach den Bedingungen zu übernehmen sind, bleiben bestehen, die übrigen erlöschen und setzen sich am Meistbot fort. Verteilt wird das Meistbot in einer eigenen Tagsatzung nach dem Rang der Berechtigten.

Der Verpflichtete kann die Versteigerung durch Zahlung abwenden oder einen Aufschub erwirken. Über eine bewilligte Aufschiebung hinaus bestehen Schutzbestimmungen bei bewohnten Objekten.