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Recht & Verfahren

Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist ein Exekutionsmittel, bei dem nicht die Substanz einer Liegenschaft verwertet, sondern deren Ertrag zur Befriedigung des Gläubigers herangezogen wird.

Das Gericht bestellt einen Verwalter, der die Liegenschaft bewirtschaftet, Mieten und Pachtzinse einzieht, notwendige Erhaltungsmaßnahmen durchführt und aus den Überschüssen nach Abzug der laufenden Kosten die betreibenden Gläubiger befriedigt. Der Verpflichtete verliert insoweit die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis.

Angeordnet wird sie auf Antrag des Gläubigers, teils auch neben oder anstelle der Zwangsversteigerung, etwa wenn die Liegenschaft ertragreich ist und eine Verwertung unwirtschaftlich erschiene. Beendet wird das Verfahren durch vollständige Befriedigung, durch Einstellung oder durch Übergang zur Versteigerung.

Ein verwandtes Instrument ist die Zwangsverwaltung eines Unternehmens, bei der der laufende Betrieb fortgeführt wird. Sie schont die Werte, verlangt aber einen fachkundigen Verwalter und eine tragfähige Ertragslage.