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Recht & Verfahren

Zuschlag

Der Zuschlag ist die Erklärung, mit der bei einer Versteigerung das höchste Anbot angenommen wird.

Im Exekutionsverfahren führt er zum Eigentumserwerb an der versteigerten Liegenschaft: Der Ersteher wird mit Rechtskraft des Zuschlags Eigentümer, und zwar originär, ohne Ableitung vom Verpflichteten und ohne dass es einer Einverleibung bedürfte, die nur nachgetragen wird.

Übernommen werden dabei jene Lasten, die nach den Versteigerungsbedingungen zu übernehmen sind, während die übrigen Rechte erlöschen und sich am Meistbot fortsetzen. Die Verteilung erfolgt nach dem Rang in einer eigenen Tagsatzung. Der Ersteher hat das Meistbot samt Zinsen zu erlegen, kommt er dem nicht nach, wird eine Wiederversteigerung auf seine Gefahr und Kosten durchgeführt.

Im Vergaberecht bezeichnet der Zuschlag die Erklärung des Auftraggebers, mit der ein Angebot angenommen wird und der Vertrag zustande kommt. Ihr geht die Mitteilung der Zuschlagsentscheidung samt Stillhaltefrist voraus, während der Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.