ZVR (Zentrales Vereinsregister)
Das Zentrale Vereinsregister ist das vom Bundesministerium für Inneres geführte elektronische Register aller Vereine in Österreich (VerG 2002).
Eingetragen werden Name, Sitz, ZVR-Zahl, Entstehungsdatum, die organschaftlichen Vertreter samt Vertretungsbefugnis, allfällige Statutenänderungen sowie Auflösung und Liquidation.
Ein Verein entsteht mit Ablauf der Frist, innerhalb derer die Vereinsbehörde die Gründung untersagen kann, oder mit einer früheren Einladung zur Aufnahme der Tätigkeit. Die Eintragung selbst wirkt deklarativ. Die ZVR-Zahl identifiziert den Verein eindeutig und ist auf Geschäftspapieren und im Schriftverkehr anzuführen.
Auskünfte aus dem Register sind teils öffentlich zugänglich, allgemein einsehbar sind insbesondere Name, Sitz und Vertretungsbefugnis, während weitergehende Daten nur bei rechtlichem Interesse oder für Behörden abrufbar sind. Vereine können unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunftssperre beantragen.
Vereine sind juristische Personen und haften für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem Vermögen, während Mitglieder im Regelfall nicht persönlich einstehen.