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Recht & Verfahren

deklarativ

Deklarativ ist ein Rechtsakt, der eine bereits bestehende Rechtslage bloß bezeugt oder verlautbart, ohne sie zu verändern, im Gegensatz zum konstitutiven Akt, der ein Recht erst begründet, ändert oder aufhebt.

Die Unterscheidung entscheidet darüber, ab wann eine Rechtsfolge eintritt. Deklarativ wirkt etwa die Eintragung eines Einzelunternehmers im Firmenbuch, weil dessen Unternehmereigenschaft aus der Tätigkeit folgt und nicht aus der Eintragung, ebenso das Feststellungsurteil, das ein bestehendes Rechtsverhältnis für Recht erklärt, und das deklarative Anerkenntnis, das eine bestehende Schuld bestätigt und dadurch die Verjährung unterbricht.

Konstitutiv wirken demgegenüber die Einverleibung im Grundbuch, mit der Eigentum an einer Liegenschaft erst entsteht, die Eintragung von GmbH und Aktiengesellschaft, mit der die juristische Person entsteht, und die gerichtliche Bewilligung einer Adoption.

Ob ein Akt das eine oder das andere ist, sagt das Gesetz nicht immer ausdrücklich. Dann ist es durch Auslegung nach dem Zweck der Regelung zu ermitteln.