Firma
Die Firma ist der im Firmenbuch eingetragene Name, unter dem ein Unternehmer seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt (§ 17 UGB).
Sie bezeichnet also nicht das Unternehmen selbst und nicht den Rechtsträger, sondern dessen Namen. Der umgangssprachliche Gebrauch von „Firma“ für den Betrieb trifft den Rechtsbegriff nicht.
Bei der Bildung besteht weitgehende Freiheit: Zulässig sind Personen-, Sach- und Fantasiefirmen sowie Mischformen, solange die Firma Kennzeichnungskraft besitzt und keine irreführenden Angaben über geschäftliche Verhältnisse enthält (§ 18 UGB). Verpflichtend ist ein Rechtsformzusatz, der die Haftungsverhältnisse offenlegt, etwa „GmbH“, „AG“, „OG“ oder „e.U.“ (§ 19 UGB). Innerhalb derselben politischen Gemeinde muss sich jede Firma von bereits eingetragenen deutlich unterscheiden (§ 29 UGB).
Die Firma kann mit dem Unternehmen übertragen werden und darf bei einem Inhaberwechsel unter bestimmten Voraussetzungen fortgeführt werden (§§ 21 ff UGB), wobei die Fortführung Haftungsfolgen für Altverbindlichkeiten auslöst (§ 38 UGB). Verletzt jemand das Recht an einer Firma, stehen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche offen (§ 37 UGB). Daneben schützen Marken- und Wettbewerbsrecht die Unternehmenskennzeichen.