Zustimmungsverfahren
Das Zustimmungsverfahren ist ein Verfahren der Rechtsetzung in der Union, in dem das Europäische Parlament einem Vorhaben nur zustimmen oder es ablehnen kann, ohne Änderungen vorzunehmen.
Vorgesehen ist es für Vorgänge von grundlegender Bedeutung: für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten, für den Austritt, für bestimmte internationale Abkommen einschließlich Handelsabkommen, für Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten wegen schwerwiegender Verletzung der Unionswerte, für den mehrjährigen Finanzrahmen und für bestimmte Vertragsänderungen.
Weil das Parlament nur zustimmen oder ablehnen kann, wirkt seine Beteiligung als Vetorecht. Das prägt den Verhandlungsprozess, weil Bedenken bereits im Vorfeld berücksichtigt werden müssen.
Vom Zustimmungsverfahren zu unterscheiden sind das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, in dem Parlament und Rat gleichberechtigt entscheiden und Änderungen möglich sind, sowie das Anhörungsverfahren mit bloß beratender Beteiligung.