Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist die unmittelbar gewählte Vertretung der Unionsbürger. Gewählt wird alle fünf Jahre nach den Wahlrechtsvorschriften der Mitgliedstaaten unter Beachtung gemeinsamer Grundsätze.
Es übt gemeinsam mit dem Rat die Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse aus. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sind beide gleichberechtigt, sodass ein Rechtsakt nur mit Zustimmung beider zustande kommt.
Hinzu treten Kontrollrechte. Es wählt den Kommissionspräsidenten, bestätigt das Kollegium, kann die Kommission durch Misstrauensantrag zum Rücktritt zwingen, richtet Untersuchungsausschüsse ein und behandelt Petitionen. Ein eigenes Initiativrecht für Gesetzgebungsakte hat es nicht, kann die Kommission aber zur Vorlage auffordern.
Die Abgeordneten sind nicht nach Staaten, sondern in Fraktionen organisiert. Sitz ist Straßburg, wobei Ausschusssitzungen in Brüssel und das Generalsekretariat in Luxemburg angesiedelt sind. Österreich entsendet eine nach dem Bevölkerungsschlüssel bemessene Zahl von Abgeordneten.