Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Anhörungsverfahren

Auch: Begutachtungsverfahren

Als Anhörungsverfahren wird die Einbindung von Betroffenen und Fachkreisen vor einer Entscheidung bezeichnet.

Im Gesetzgebungsverfahren entspricht ihm das Begutachtungsverfahren: Ministerialentwürfe werden zur Stellungnahme ausgesendet und im Parlament veröffentlicht, wobei Länder, Interessenvertretungen, Gerichte und Kammern, für die Anwaltschaft der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, Stellungnahmen abgeben können. Jedermann kann sich beteiligen.

Verfassungsrechtlich verpflichtend ist die Begutachtung nur in Teilbereichen, etwa gegenüber den Ländern, im Übrigen beruht sie auf Übung und Rundschreiben. Ihre Ergebnisse binden den Gesetzgeber nicht, fließen aber in die Materialien ein und werden bei der historischen Auslegung herangezogen.

Im Verwaltungsverfahren meint Anhörung das Parteiengehör, also das Recht, sich zu Ermittlungsergebnissen zu äußern. Im Unionsrecht bezeichnet das Anhörungsverfahren daneben ein Gesetzgebungsverfahren, in dem das Europäische Parlament eine nicht bindende Stellungnahme abgibt.