Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, ist jenes Organ, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind. Er tagt in wechselnden Zusammensetzungen je nach Sachgebiet, an denen jeweils die zuständigen Fachminister teilnehmen.
Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament übt er die Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse aus und beschließt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit, in bestimmten Bereichen wie Steuern und Außenpolitik einstimmig. Vorbereitet werden seine Sitzungen vom Ausschuss der Ständigen Vertreter und den Ratsarbeitsgruppen.
Der Vorsitz wechselt halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten, ausgenommen die Zusammensetzung Auswärtige Angelegenheiten, die der Hohe Vertreter leitet.
Streng zu unterscheiden ist der Rat von zwei ähnlich benannten Einrichtungen: vom Europäischen Rat, der aus den Staats- und Regierungschefs besteht und die allgemeinen politischen Zielvorstellungen festlegt, ohne gesetzgeberisch tätig zu werden, sowie vom Europarat, der gar keine Einrichtung der Union ist, sondern eine eigenständige internationale Organisation mit Sitz in Straßburg.