Zustellung
Zustellung ist die förmliche Übermittlung eines Schriftstücks an den Empfänger, mit der dieses ihm gegenüber wirksam wird.
Ihre praktische Bedeutung liegt im Fristenlauf: Rechtsmittelfristen beginnen im Regelfall mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung, weshalb der genaue Zeitpunkt über Rechtzeitigkeit oder Verspätung entscheidet.
Zugestellt wird an der Abgabestelle, also Wohnung, Betrieb, Arbeitsplatz oder eine bekanntgegebene Adresse. Wird der Empfänger nicht angetroffen, kommt je nach Zustellform die Übergabe an einen Ersatzempfänger oder die Hinterlegung in Betracht, wobei hinterlegte Dokumente mit dem ersten Tag der Abholfrist als zugestellt gelten.
Wer während dieser Zeit ortsabwesend war und deshalb nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, wird durch die Heilungsregeln geschützt: Die Zustellung wird erst mit der Rückkehr wirksam. Ist ein Vertreter bestellt, ist an diesen zuzustellen, eine Zustellung an die Partei selbst wäre unwirksam.
Zunehmend erfolgt die Zustellung elektronisch, im Justizbereich über den elektronischen Rechtsverkehr, im Verwaltungsbereich über die dafür eingerichteten Zustelldienste.