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Recht & Verfahren

Frist

Auch: Notfrist

Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine Handlung vorgenommen werden kann oder muss oder nach dessen Ablauf eine bestimmte Rechtsfolge eintritt.

Materiellrechtliche Fristen finden sich im ABGB, etwa für die Verjährung oder die Anfechtung von Verträgen. Prozessuale Fristen regeln ZPO, StPO und die Verwaltungsverfahrensgesetze, etwa für Rechtsmittel.

Für die Berechnung gilt, dass der Tag des fristauslösenden Ereignisses nicht mitzählt: Nach Tagen bestimmte Fristen beginnen mit dem folgenden Tag zu laufen, nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte enden an jenem Tag, der durch seine Benennung oder Zahl dem Anfangstag entspricht (§ 902 ABGB, § 125 ZPO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder den 24. Dezember, verlängert es sich im gerichtlichen und im Verwaltungsverfahren auf den nächsten Werktag.

Zu unterscheiden sind erstreckbare Fristen von den unerstreckbaren Notfristen. Versäumt jemand eine solche, ist die Prozesshandlung ausgeschlossen. Unter engen Voraussetzungen hilft die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 146 ZPO, § 71 AVG). Im Zivilverfahren hemmt die verhandlungsfreie Zeit von 15. Juli bis 17. August und von 24. Dezember bis 6. Jänner den Lauf bestimmter Fristen (§ 222 ZPO).

Fristversäumnisse zählen im Kanzleialltag zu den häufigsten Haftungsfällen, weshalb ihre Erfassung und Kontrolle organisatorisch abgesichert wird.