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Recht & Verfahren

Zustellgesetz

Das Zustellgesetz regelt, wie Schriftstücke von Gerichten und Verwaltungsbehörden rechtswirksam zugestellt werden. Seine Bedeutung liegt darin, dass an die Zustellung der Beginn von Fristen und die Wirksamkeit von Entscheidungen geknüpft ist. Eine fehlerhafte Zustellung kann daher dazu führen, dass ein Bescheid oder Urteil dem Empfänger gegenüber gar nicht wirksam wird.

Geregelt sind unter anderem der Begriff der Abgabestelle, die Ersatzzustellung an anwesende Personen, die Hinterlegung beim Zustelldienst samt Verständigung, die Zustellung zu eigenen Handen sowie die Heilung von Zustellmängeln, wenn das Dokument dem Empfänger tatsächlich zukommt.

Eigene Bestimmungen betreffen die Zustellung an Personen ohne bekannte Abgabestelle, an Vertreter und an mehrere Personen.

Ein zunehmend praktischer Schwerpunkt ist die elektronische Zustellung: Behördliche Dokumente werden über das Anzeigemodul und die dafür eingerichteten Zustelldienste bereitgestellt, im Justizbereich läuft der Verkehr mit Rechtsanwälten und Notaren über den elektronischen Rechtsverkehr, der für diese Berufsgruppen verpflichtend ist.