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Recht & Verfahren

Zustellkurator

Ein Zustellkurator ist eine vom Gericht bestellte Person, die Zustellungen für jemanden entgegennimmt, dessen Aufenthalt unbekannt ist oder der sich im Ausland aufhält und keinen inländischen Zustellungsbevollmächtigten namhaft gemacht hat.

Ohne diese Möglichkeit könnte ein Verfahren nicht geführt werden, weil die Klage nicht zugestellt werden könnte und dem Kläger damit der Rechtsschutz verwehrt bliebe.

Bestellt wird der Kurator auf Antrag, wobei der Antragsteller die Voraussetzungen zu bescheinigen und die Kosten vorläufig zu tragen hat (§ 116 ZPO). Die Bestellung ist öffentlich bekanntzumachen, damit der Abwesende davon erfahren kann.

Der Kurator hat die Interessen des Vertretenen zu wahren, kann Einwendungen erheben, Rechtsmittel ergreifen und ist dem Gericht verantwortlich. Sein Amt endet, sobald der Vertretene selbst auftritt oder einen Vertreter bestellt. Weil die Bestellung einen erheblichen Eingriff darstellt, sind die Voraussetzungen streng zu prüfen, insbesondere sind zumutbare Erhebungen zum Aufenthalt anzustellen, bevor ein Kurator bestellt wird.