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Recht & Verfahren

Verlassenschaftskurator

Ein Verlassenschaftskurator ist eine vom Gericht bestellte Person, die den Nachlass verwaltet und vertritt, solange nicht feststeht, wem er zukommt.

Bestellt wird er, wenn niemand zur Vertretung der Verlassenschaft berufen ist oder die Berufenen ihre Rechte nicht ausüben, etwa weil keine Erbantrittserklärung abgegeben wurde, die Erben unbekannt sind oder zwischen ihnen Streit besteht, und Gefahr im Verzug ist.

Seine Aufgaben ergeben sich aus dem Bestellungsbeschluss: Er sichert das Vermögen, führt notwendige Geschäfte fort, zieht Forderungen ein, begleicht dringende Verbindlichkeiten und vertritt die Verlassenschaft in Verfahren. Für bedeutsame Maßnahmen bedarf er der gerichtlichen Genehmigung.

Rechtlich bleibt die Verlassenschaft dabei selbst Träger von Rechten und Pflichten, bis sie den Erben eingeantwortet wird. Der Kurator handelt für sie, nicht für die Erben. Sein Amt endet mit der Einantwortung, mit der Bestellung eines Vertreters durch die Erben oder mit gerichtlicher Enthebung. Für seine Tätigkeit gebührt ihm Entlohnung aus dem Nachlass.