Zuschreibung (Grundbuch)
Die Zuschreibung ist die grundbücherliche Übertragung eines Grundstücks aus einer Grundbuchseinlage in eine andere. Sie dient dazu, Grundstücke zusammenzuführen, etwa wenn ein zugekauftes Nachbargrundstück mit der bestehenden Liegenschaft eine wirtschaftliche Einheit bilden soll.
Erforderlich sind die Zustimmung aller Buchberechtigten, deren Rechte betroffen sind, sowie eine Grundlage in Form einer Urkunde und häufig eines Vermessungsplans. Zustimmung ist deshalb nötig, weil sich durch die Zuschreibung die Haftungsgrundlage von Pfandrechten verändert.
Sind die Einlagen unterschiedlich belastet, wird die Zuschreibung entweder mit Erstreckung der Lasten oder unter Wahrung des bisherigen Belastungsstandes durchgeführt. Erst dadurch bleibt der Rang gewahrt.
Der Gegenvorgang ist die Abschreibung, bei der ein Grundstück oder Trennstück aus einer Einlage ausgeschieden und einer anderen zugeschrieben oder in eine neue Einlage eingetragen wird, der praktische Regelfall bei Grundstücksteilungen. Beide Vorgänge setzen die Übereinstimmung mit dem Grenzkataster beziehungsweise dem Grundsteuerkataster voraus.