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Recht & Verfahren

Zuständigkeit

Zuständigkeit bezeichnet die Befugnis eines bestimmten Gerichts oder einer bestimmten Behörde, über eine Sache zu entscheiden.

Im Zivilverfahren wird dreifach unterschieden: Die sachliche Zuständigkeit bestimmt, ob Bezirks- oder Landesgericht zu entscheiden hat, und richtet sich nach Streitwert und Materie. Bestimmte Sachen wie Bestand-, Familien- und Unterhaltsangelegenheiten sind unabhängig vom Wert den Bezirksgerichten zugewiesen.

Die örtliche Zuständigkeit legt fest, welches Gericht innerhalb Österreichs angerufen wird. Allgemeiner Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Beklagten, daneben bestehen Wahl- und Zwangsgerichtsstände, etwa am Erfüllungsort oder am Ort der Liegenschaft. Die funktionelle Zuständigkeit ordnet die Aufgaben innerhalb des Instanzenzugs und zwischen Richter und Rechtspfleger.

Maßgeblich sind die Verhältnisse bei Klagseinbringung, spätere Änderungen berühren die einmal begründete Zuständigkeit nicht. Fehlende Zuständigkeit führt zur Zurückweisung, sofern nicht eine Überweisung beantragt wird. Die Unzuständigkeit ist teils von Amts wegen, teils nur auf Einrede wahrzunehmen.