Pfandrechtswandlung
Pfandrechtswandlung bezeichnet den Vorgang, dass sich ein Pfandrecht an einer Sache in ein Pfandrecht an deren Surrogat verwandelt, wenn die Sache selbst untergeht oder verwertet wird.
Der wichtigste Anwendungsfall ist die Zwangsversteigerung: Mit dem Zuschlag erwirbt der Ersteher die Liegenschaft frei von jenen Lasten, die nicht zu übernehmen sind, während sich die Pfandrechte am Versteigerungserlös fortsetzen. Die Befriedigung erfolgt aus der Verteilungsmasse nach dem Rang.
Dasselbe Prinzip greift bei der Versicherungsleistung: Wird eine verpfändete Sache zerstört und tritt eine Versicherungsentschädigung an ihre Stelle, erstreckt sich das Pfandrecht auf diese Forderung.
Rechtstechnisch handelt es sich um eine dingliche Surrogation, die verhindert, dass der Sicherungsnehmer durch den Untergang der Sache schutzlos wird. Für die Praxis bedeutsam ist die Konsequenz für den Rang: Die Reihenfolge der Befriedigung aus dem Surrogat entspricht jener am ursprünglichen Pfandgegenstand.