Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Zusammenschlusskontrolle

Die Zusammenschlusskontrolle prüft Unternehmenszusammenschlüsse vorab auf ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb. Erfasst sind unter anderem der Erwerb von Unternehmen oder Betrieben, der Erwerb von Anteilen ab bestimmten Schwellen, die Begründung gemeinsamer Kontrolle und Personalverflechtungen.

Anmeldepflicht besteht, wenn die im Gesetz genannten Umsatzschwellen erreicht werden. Daneben besteht eine transaktionswertbezogene Schwelle, die Übernahmen umsatzschwacher, aber wertvoller Unternehmen erfasst, gedacht insbesondere für den Digital- und Pharmabereich.

Angemeldet wird bei der Bundeswettbewerbsbehörde. Die Amtsparteien können binnen einer Frist einen Prüfungsantrag beim Kartellgericht stellen, andernfalls darf der Zusammenschluss durchgeführt werden.

Bis dahin gilt ein Durchführungsverbot. Ein Vollzug vor Freigabe kann mit erheblichen Geldbußen geahndet werden und ist zivilrechtlich unwirksam. Übersteigen die Umsätze unionsweite Schwellen, ist ausschließlich die Europäische Kommission zuständig.