Closing
Closing ist der Vollzug einer Transaktion, also jener Zeitpunkt, zu dem die vereinbarten Leistungen tatsächlich erbracht werden: Anteile oder Vermögensgegenstände gehen über, der Kaufpreis wird gezahlt, Organe werden ausgetauscht.
Es steht dem Signing gegenüber, also der Unterzeichnung des Vertrags. Beide fallen bei einfachen Geschäften zusammen, werden bei größeren Transaktionen aber bewusst getrennt, weil zwischen ihnen aufschiebende Bedingungen zu erfüllen sind, etwa kartellrechtliche Freigaben, aufsichtsbehördliche Genehmigungen, Zustimmungen von Vertragspartnern oder Gesellschafterbeschlüsse.
Der Zeitraum dazwischen wird durch Verhaltenspflichten des Verkäufers zur Fortführung im gewöhnlichen Geschäftsgang und durch Rücktrittsrechte für den Fall wesentlicher nachteiliger Veränderungen geregelt.
Beim Closing selbst wird eine Abfolge von Schritten nach einer vorbereiteten Liste abgearbeitet und in einem Protokoll festgehalten. Anschließend folgen Vollzugshandlungen wie Firmenbuch- und Grundbuchseintragungen sowie allfällige Kaufpreisanpassungen.