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Kanzleialltag

Due Diligence

Due Diligence bezeichnet die sorgfältige Prüfung eines Unternehmens oder Vermögensgegenstands vor einer Transaktion. Sie dient dazu, Risiken aufzudecken, den Kaufpreis abzusichern und die Vertragsgestaltung vorzubereiten, insbesondere die Zusicherungen und Gewährleistungen sowie Freistellungen für erkannte Risiken.

Üblich ist eine Aufteilung nach Prüfbereichen: Legal Due Diligence mit Gesellschafts-, Vertrags-, Arbeits-, Immobilien- und Prozessthemen, daneben Financial, Tax, Technical und zunehmend IT- sowie ESG-Prüfungen.

Abgewickelt wird sie über einen Datenraum, in dem der Verkäufer Unterlagen bereitstellt. Das Ergebnis wird in einem Bericht zusammengefasst, häufig beschränkt auf Feststellungen ab einer vereinbarten Wesentlichkeitsschwelle.

Rechtlich ist die Prüfung nicht vorgeschrieben, hat aber Folgen. Was der Käufer kannte oder kennen musste, kann Gewährleistungsansprüche ausschließen, weshalb die Verzahnung von Prüfergebnis und Vertragstext zentral ist. Für Berufseinsteiger in Wirtschaftskanzleien ist die Mitarbeit an Due-Diligence-Prüfungen häufig eine der ersten Aufgaben.