Kartellgericht
Das Kartellgericht entscheidet über wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten. Eingerichtet ist es beim Oberlandesgericht Wien mit Zuständigkeit für das gesamte Bundesgebiet, Rechtsmittelinstanz ist der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht.
Zu seinen Aufgaben zählen die Abstellung und Feststellung von Wettbewerbsverstößen, insbesondere verbotener Kartellabsprachen und des Missbrauchs marktbeherrschender Stellung, die Verhängung von Geldbußen sowie die Zusammenschlusskontrolle bei anmeldebedürftigen Fusionen.
Entschieden wird im Außerstreitverfahren durch Senate, denen auch fachkundige Laienrichter aus dem Wirtschaftsleben angehören. Anträge stellen die Amtsparteien, also Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt, sowie unter Voraussetzungen Unternehmen und Interessenvertretungen.
Von diesem behördlich-gerichtlichen Strang zu unterscheiden ist die private Kartellrechtsdurchsetzung. Schadenersatzklagen Geschädigter werden vor den ordentlichen Gerichten geführt, wobei Feststellungen des Kartellgerichts Bindungswirkung entfalten können.