Bundeswettbewerbsbehörde
Die Bundeswettbewerbsbehörde ist die weisungsfreie Wettbewerbsbehörde des Bundes. Sie untersucht Wettbewerbsverstöße und tritt als Amtspartei vor dem Kartellgericht auf.
Ihre Befugnisse umfassen Auskunftsverlangen, Branchenuntersuchungen und Hausdurchsuchungen bei Unternehmen, die einer gerichtlichen Bewilligung bedürfen. Anträge auf Abstellung von Verstößen und auf Verhängung von Geldbußen stellt sie beim Kartellgericht, das entscheidet.
Ein zentrales Instrument ihrer Arbeit ist die Kronzeugenregelung, die Unternehmen, die ein Kartell aufdecken und umfassend kooperieren, Straffreiheit oder eine Ermäßigung der Geldbuße in Aussicht stellt.
Daneben führt sie die Zusammenschlusskontrolle in erster Linie durch. Anmeldepflichtige Fusionen sind bei ihr anzumelden, und sie prüft, ob ein Antrag auf Prüfung beim Kartellgericht zu stellen ist.
Neben ihr besteht der Bundeskartellanwalt als zweite Amtspartei, der die öffentlichen Interessen im Wettbewerbsbereich wahrnimmt. Für Unternehmen ist die Behörde der erste Ansprechpartner in Kartellrechtsfragen.