Zulagen
Zulagen sind Entgeltbestandteile, die zusätzlich zum Grundbezug für besondere Umstände der Arbeitsleistung gebühren: Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Funktions- und Leistungszulagen.
Grundlage sind Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung, ein gesetzlicher Anspruch besteht nur ausnahmsweise.
Sie sind Entgelt und daher bei Entgeltfortzahlung, Urlaubsentgelt und Abfertigung nach dem Ausfallsprinzip zu berücksichtigen, soweit sie regelmäßig anfallen.
Steuerlich sind bestimmte Zulagen begünstigt: Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben innerhalb gesetzlicher Grenzen abgabenfrei, sofern die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Ein bloß bezeichnungsmäßiger Ausweis genügt nicht.