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Recht & Gehalt

Sonderzahlungen

Auch: Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Sonderzahlungen sind Entgeltleistungen, die zusätzlich zum laufenden Entgelt in größeren Abständen gebühren, im Sprachgebrauch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, im Kollektivvertrag häufig Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Er ergibt sich aus Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag oder betrieblicher Übung. Weil die Kollektivvertragsdeckung in Österreich sehr hoch ist, bestehen sie dennoch fast durchgehend, typischerweise in Höhe eines Monatsentgelts je Sonderzahlung.

Bei unterjährigem Ein- oder Austritt gebühren sie aliquot. Die Modalitäten wie Fälligkeitstermine, Aliquotierung und Rückforderung bei bestimmten Beendigungsarten regelt der jeweilige Kollektivvertrag, wobei Rückforderungsklauseln nur eingeschränkt zulässig sind.

Steuerlich sind Sonderzahlungen begünstigt, sie werden innerhalb eines Jahressechstels mit einem festen Satz besteuert. Von den Sonderzahlungen zu unterscheiden sind Prämien und Boni, die an Leistung oder Erfolg anknüpfen und deren Widerruflichkeit gesondert zu prüfen ist.