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Recht & Gehalt

Entgelt

Auch: Lohn, Gehalt

Entgelt ist jede Leistung, die als Gegenleistung für eine erhaltene Leistung erbracht wird, typischerweise Geld, aber ebenso Sachleistungen oder sonstige geldwerte Vorteile.

Im Zivilrecht kennzeichnet die Entgeltlichkeit den gegenseitigen Vertrag und trennt ihn vom unentgeltlichen Geschäft wie der Schenkung. Ist bei Dienst- oder Werkverträgen keine Höhe vereinbart, gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen (§§ 1152, 1004 ABGB).

Im Arbeitsrecht ist der Begriff besonders weit: Er umfasst neben dem laufenden Lohn oder Gehalt auch Sonderzahlungen, Zulagen, Überstundenvergütungen, Provisionen und Sachbezüge wie den Dienstwagen. Diese Reichweite hat handfeste Folgen. Sie bestimmt, was etwa im Krankenstand oder im Urlaub fortzuzahlen ist (§ 8 AngG, EFZG, § 6 UrlG) und was in die Berechnung von Abfertigung und Beitragsgrundlagen einfließt.

Das Gleichbehandlungsrecht knüpft ebenfalls am Entgeltbegriff an: Für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist unabhängig vom Geschlecht gleiches Entgelt zu leisten (§§ 3, 11 GlBG). Die Untergrenze zieht in Österreich kein gesetzlicher Mindestlohn, sondern der jeweils anwendbare Kollektivvertrag.