Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Gehalt

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer bei nichtselbständigen Einkünften: Der Arbeitgeber behält sie bei jeder Auszahlung ein und führt sie an das Finanzamt ab. Er haftet für die richtige Einbehaltung und Abfuhr, weshalb Fehler zunächst ihn treffen.

Berücksichtigt werden dabei der Tarif, die Sozialversicherungsbeiträge, bestimmte Absetzbeträge und ein allfälliger Freibetragsbescheid. Sonderzahlungen unterliegen innerhalb des Jahressechstels einer begünstigten Besteuerung.

Weil der laufende Abzug nicht sämtliche Umstände erfasst, ergibt sich häufig eine Differenz zur Jahressteuer, die über die Arbeitnehmerveranlagung ausgeglichen wird.

Neben der Lohnsteuer fallen für den Arbeitgeber weitere lohnabhängige Abgaben an, insbesondere der Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer.