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Recht & Verfahren

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand des deutschen Rechts, in dem die Vermögen der Ehegatten getrennt bleiben, bei Beendigung der Ehe aber der während der Ehe erzielte Zugewinn rechnerisch ausgeglichen wird.

In Österreich existiert dieser Güterstand nicht: Hier gilt mangels abweichender Vereinbarung Gütertrennung. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer dessen, was er in die Ehe einbringt oder während der Ehe erwirbt, und haftet für seine Schulden allein. Ein automatischer Vermögensausgleich findet nicht statt.

An seine Stelle tritt bei der Scheidung die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach Billigkeit, wobei eingebrachtes, geerbtes und geschenktes Vermögen sowie Unternehmen und Unternehmensanteile ausgenommen bleiben (§§ 81 ff EheG).

Wer deutsche Quellen oder Vertragsmuster verwendet, muss das beachten. Begriffe wie Zugewinnausgleich, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft nach deutschem Zuschnitt lassen sich nicht übertragen. Abweichende Regelungen können in Österreich durch Ehepakt vereinbart werden, etwa eine Gütergemeinschaft.