Zugabe
Eine Zugabe ist eine unentgeltliche Nebenleistung, die zusätzlich zu einer Hauptware oder Hauptleistung angekündigt oder gewährt wird und mit dieser in einem Zusammenhang steht, etwa die Dreingabe zum Kauf oder das Gratisgeschenk beim Abschluss eines Abonnements.
Das Lauterkeitsrecht beschränkt solche Ankündigungen gegenüber Verbrauchern, weil sie den Blick auf Preis und Qualität der Hauptleistung verstellen und zu unüberlegten Entscheidungen verleiten können.
Vom Verbot ausgenommen sind unter anderem geringwertige Kleinigkeiten und Warenproben, handelsübliches Zubehör, Auskünfte und Ratschläge sowie bestimmte Formen der Zugabe in Geld oder in Waren derselben Art. Für periodische Druckwerke bestehen eigene, strengere Regelungen, die insbesondere Gewinnspiele im Zusammenhang mit dem Bezug betreffen.
Neben dem Zugabenrecht ist stets das allgemeine Verbot unlauterer Geschäftspraktiken zu beachten, das aggressive oder irreführende Werbung unabhängig von der Zugabe erfasst. Verstöße werden von Mitbewerbern und klagebefugten Verbänden mit Unterlassungsklage verfolgt.