Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbestimmungen, die eine Vertragspartei, typischerweise ein Unternehmer, für eine Vielzahl gleichartiger Verträge verwendet.
Sie gelten nicht von selbst, sondern nur kraft Vereinbarung. Dafür genügt, dass der Verwender vor Vertragsabschluss erkennbar auf sie hinweist und die andere Seite die Möglichkeit hat, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.
Ungewöhnliche Klauseln, mit denen der Vertragspartner nach den Umständen nicht rechnen musste und die ihn benachteiligen, werden gar nicht erst Vertragsbestandteil (Geltungskontrolle, § 864a ABGB). Klauseln, die einen Teil gröblich benachteiligen, sind nichtig (Inhaltskontrolle, § 879 Abs 3 ABGB).
Im Geschäft mit Verbrauchern kommen die Klauselverbote und das Transparenzgebot des Konsumentenschutzgesetzes hinzu (§ 6 KSchG). Undeutliche Formulierungen gehen zulasten dessen, der sie verwendet hat (§ 915 ABGB). Gegen gesetzwidrige Klauseln können klageberechtigte Verbände wie der Verein für Konsumenteninformation mit Verbandsklage vorgehen (§§ 28 ff KSchG).