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Recht & Verfahren

Zufallsurkunde

Eine Zufallsurkunde ist eine Urkunde, die nicht zu Beweiszwecken errichtet wurde, aber im Nachhinein als Beweismittel dient, etwa ein Brief, eine Notiz, ein Kalendereintrag oder eine E-Mail, die aus anderem Anlass entstanden sind. Ihr Gegenstück ist die Absichtsurkunde, die von vornherein zum Beweis eines Rechtsverhältnisses angefertigt wurde, wie ein Vertrag, eine Quittung oder ein Schuldschein.

Die Unterscheidung ist keine Frage der Zulässigkeit, beide sind als Urkundenbeweis verwertbar, sondern eine der Beweiswürdigung: Zufallsurkunden gelten häufig als besonders überzeugend, weil sie ohne Rücksicht auf einen späteren Streit entstanden sind und der Verfasser keinen Anlass hatte, den Inhalt zu beschönigen.

Umgekehrt sind sie oft unvollständig und auslegungsbedürftig.

Für den Urkundenbeweis maßgeblich ist ferner die Unterscheidung zwischen öffentlichen Urkunden, für die eine Echtheits- und Richtigkeitsvermutung gilt, und Privaturkunden, die vollen Beweis nur über die Abgabe der Erklärung liefern.