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Recht & Verfahren

Eidesstattliche Erklärung

Auch: Eidesstättige Erklärung

Eine eidesstattliche Erklärung ist eine Erklärung, mit der jemand die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung ausdrücklich „an Eides statt“ bekräftigt, ohne einen förmlichen Eid zu leisten.

Sie dient der Glaubhaftmachung: Die Behauptung soll dem Empfänger als hinreichend wahrscheinlich dargetan werden, ohne dass ein voller Beweis geführt wird.

Ein einheitlich geregeltes Rechtsinstitut ist sie im österreichischen Recht nicht, anders als in Deutschland, wo die Versicherung an Eides statt gesetzlich verankert und ihre Falschabgabe eigens strafbar ist (§ 156 dStGB). Viele Online-Quellen beschreiben diese deutsche Rechtslage.

In Österreich begegnet die eidesstattliche (auch: eidesstättige) Erklärung vor allem als Bescheinigungsmittel im Zivilverfahren, etwa im Provisorialverfahren über eine einstweilige Verfügung, gegenüber Behörden, im Vergabewesen sowie an Universitäten als Erklärung, eine wissenschaftliche Arbeit selbstständig verfasst zu haben.

Eine eigene Strafdrohung für die falsche eidesstattliche Erklärung kennt das österreichische Recht nicht. Unrichtige Angaben können aber je nach Zusammenhang Folgen auslösen, von strafrechtlicher Verantwortung etwa wegen Betrugs über den Ausschluss aus Verfahren bis zum Widerruf akademischer Grade. Häufig wird die Unterschrift notariell beglaubigt. Die Beglaubigung bestätigt allerdings nur die Echtheit der Unterschrift, nicht die inhaltliche Richtigkeit der Erklärung.