Zeuge
Ein Zeuge ist eine Person, die über eigene Wahrnehmungen zu vergangenen Tatsachen aussagen soll. Sie ist nicht Partei des Verfahrens und darf durch niemanden ersetzt werden.
Im Zivilverfahren ist jedermann zur Aussage verpflichtet, der nicht aus gesetzlichen Gründen befreit ist. Die Ladung ist zu befolgen, und unentschuldigtes Ausbleiben kann Ordnungsstrafen und die zwangsweise Vorführung nach sich ziehen. Aussageverweigerungsgründe bestehen bei Gefahr strafrechtlicher Verfolgung für sich oder Angehörige, bei anerkannter Verschwiegenheitspflicht und bei Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen (§ 321 ZPO).
Im Strafverfahren sind Angehörige des Beschuldigten und bestimmte Opfer von der Aussage befreit, Berufsgeheimnisträger können einzelne Fragen verweigern (§§ 156 f StPO). Zeugen sind über die Wahrheitspflicht zu belehren, eine falsche Aussage vor Gericht ist strafbar (§ 288 StGB).
Besondere Schutzvorkehrungen bestehen für gefährdete und besonders belastete Zeugen, nämlich die anonyme Aussage, die schonende Vernehmung und die Vernehmung durch Bildübertragung. Vom Zeugen zu unterscheiden ist der Sachverständige, der Fachwissen beisteuert und austauschbar ist.